Hamburg: Kurzer Verhandlungstag wegen Ankettaktion

Heute ging der Prozess gegen eine Person weiter, der vorgeworfen wird, eine andere bei einer Ankettaktion gegen einen Urantransport gefüttert zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt am Donnerstag, 17.8. von 8 bis 9 Uhr.

Der Prozesstag begann mit der Verlesung der Ablehnung des Befangenheitsantrages. Richter Braun entschied: Es besteht kein Anspruch auf eine Auskunftserteilung, wie viele Menschen Richter Nahrwold beim G20-Gipfel in den Knast oder in Unterbindungsgewahrsam gesteckt hat, das ist alles in seinem „Beurteilungsspielraum“ und macht ihn deshalb nicht befangen gegenüber der Angeklagten. Dann rügte die Angeklagte das Gericht, weil letztes Mal der Aufzug kaputt war und es keine Alternativen oder Hinweise dazu gab und deshalb eine schwerbehinderte Zuschauerin nicht zum Prozess kommen konnte und weil zugesagte Beschlüsse nicht ausgehändigt wurden. Es folgten zwei Stellungnahmen zur Ablehnung der Beweisanträge vom vorletzten Verhandlungstag, weil es entgegen der Aussage des Gerichts genug Anhaltspunkte in Hamburg für verdeckte Ermittler*innen gibt und weil das Gericht alle Anträge zur Gefährlichkeit der Atomkraft als wahr unterstellt und trotzdem die Gefahren leugnen wird

Dann folgte ein kurzes Gespräch, der Richter fragte wie viel Beweisanträge noch kommen würden und erklärte, dass heute nur eine Stunde für die Verhandlung angesetzt sei, weil es nicht ginge, für ihn jedes Mal einen zusätzlichen Verhandlungstag zu machen, das müsste in seine Tage rein passen. Der Staatsanwalt schlug vor, die restlichen Beweisanträge schriftlich zu stellen und nach kurzer Überlegung stimmten Angeklagte und Verteidigung zu, behielten sich aber vor noch weitere Anträge nach der Entscheidung über die Anträge einzureichen. Während der Vorbereitung zur schriftlichen Einreichung wurden noch drei Beweisanträge verlesen und entschieden: Dass keine Schäden durch die Aktivist*innen verursacht wurden sei bedeutungslos, da hier die Tatbestandsalternative des Unbrauchbarmachens vorgeworfen werde. Im folgenden Beweisantrag wurde dann ein Urteil zitiert, welches genau belegt, dass dazu eine Einwirkung auf die Sachsubstanz vorliegen müsse – die für Beweisanträge notwendige Beweistatsache, hier dass es keine Schäden an der Bahnanlage gab wurde als bereits erwiesen festgestellt. Im dritten Antrag wurde vom Gericht als wahr unterstellt, dass die Durchführung von Atomtransporten eine notwendige Voraussetzung für den Weiterbetrieb von Atomanlagen ist – dieser Antrag zielte auf eine Verteidigung nach dem rechtfertigenden Notstand: Die Gefahren, die von der Atomkraft für Leib und Leben ausgehen können durch einen Stopp der Atomtransporte abgewendet werden, wurde hier belegt.

19 weitere Anträge wurden schriftlich eingereicht und werden am nächsten Verhandlungstag entschieden. Auch hier soll wieder nur eine Stunde verhandelt werden, vermutlich werden aber nicht mehr viele Beweisanträge folgen, sodass ein Ende absehbarer wird. Für eine Stunde Verhandlungstag den beteiligten Zuschauer*innen, Angeklagten und Laienverteidiger*innen eine mehrstündige An- und Abreise zuzumuten ist auch wieder nur eine andere Form der Repression, an der sich zeigt, wie hier das Gericht agiert: Sich-Wehren ist nicht erwünscht. Gerade deshalb ist es wichtig, weiter Solidarität zu zeigen und sich nicht vom Gericht klein kriegen zu lassen: Deshalb kommt auch für die nächste Stunde Prozess und zeigt gern dem Gericht, dass wir es auch weiter nicht akzeptieren!

Infos zum bisherigen Verfahrensverlauf

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