Heilbronn: Prozess um Versammlungsleitung beim Neckar-Castor

Update: Termine sind erst mal aufgehoben und verschoben

Am Heilbronner Landgericht gibt es resultierend aus den Neckar-Castor-Transporten einen Prozesstermin und einen gegebenfalls stattfindenden Fortsetzungstermin in einem Berufungsprozess am Di 5.11. und Mi 6.11.19, jeweils ab 9 Uhr.  Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, sich aus einer von ihm geleiteten Versammlung entfernt zu haben. Während unerlaubtes Verhalten von Versammlungsteilnehmer*innen oft als Ordnungswidrigkeit verfolgt wird, sind Versammlungsleiter*innen immer gleich vom Strafrecht bedroht, so auch hier.

Worum geht es?

Das Bündnis Neckar castorfrei hat rund um die Neckar-Castortransporte circa 40 bis 50 Versammlungen, Kundgebungen, Demonstrationen angemeldet. Alle Versammlungen während der Transporte hatten das Problem, dass sie auf einen unbestimmten Termin hin angemeldet werden mussten und jeweils nicht klar war, wer dann an dem Termin schließlich die Versammlungsleitung tatsächlich übernehmen kann. Also wurde jeweils ein Mensch für die Leitung benannt, aber gleich auch angegeben, dass dann ggf. vor Ort jemand anderes die Leitung in Vertretung übernehmen werde und das dann vor Ort der Polizei mitgeteilt werde.

So war es auch beim dritten Castortransport mit der Mahnwache in Gundelsheim am 11.10.2017. Leider kam es dort dazu, dass die Polizei nicht durchgehend wusste, wer jetzt ihre Ansprechperson für die Versammlungsleitung ist. Es ist nicht klar, auf welcher Seite der Kommunikationsfehler geschehen ist, aber der ursprünglich gemeldete Versammlungsleiter bekommt nun zum Vorwurf gemacht, dass er seinen Platz unerlaubt verlassen habe und damit eine Straftat begangen habe.

Dass er nicht durchgehend bei der Mahnwache war, ist eindeutig und wird nicht bestritten, denn er war am zeitgleichen Protest im Wasser beteiligt. Die tatsächlich die Mahnwache leitende anderer Person wurde aber in der ersten Instanz nicht als Vertretung anerkannt, deshalb folgt jetzt die Berufungsverhandlung.

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