Der in Schleswig inhaftierten Aktivistin Ibi wird Besuch ihrer Verteidigung verwehrt.
Als Grund behauptet die Anstaltsleiterin, nach §138(2) StPO zugelassene Verteidiger*innen dürften das nicht. Die Standardkommentierung der StPO sagt sehr deutlich das Gegenteil: „Das Verteidigerverhältnis erstreckt sich auf Vollstreckungsverfahren & Strafvollzugsangelegenheiten“
Lasst die Verteidigung rein! Gefangen sein ist schon scheiße genug! Die Anstaltsleitung ist erreichbar unter: Telefon: 04621 809 101 Fax: 04621 809-221