Neuer Knast, dieselben Gesetzesbrüche

Nachdem Ibi am Freitag, nach 14 Tagen Quarantäne in Schleswig, in den Knast nach Lübeck verschubt wurde, sollte sie heute von einem ihrer Verteidiger besucht werden.

Doch wie schon die JVA Schleswig, weigert sich die JVA Lübeck, die Verteidigung reinzulassen, wieder mit derselben rechtswidrigen Begründung, die Verteidigung im Vollstreckungsverfahren sei nicht nachgewiesen, da die vorgelegten Nachweise nur das Straf- nicht aber das Vollstreckungsverfahren beträfen. Dass das Quatsch ist, hat die Verteidigung auch zur Kenntnis der JVAs schon ausführlich argumentiert. Auch die Standardkommentierung der StPO ist da sehr klar:

„Das Verteidigerverhältnis erstreckt sich auf Vollstreckungsverfahren & Strafvollzugsangelegenheiten“

Aber nicht nur wird Ibi ihr Recht auf Besuch durch ihre Verteidigung verwehrt, der Knast weigert sich bislang außerdem, seine Verweigerung des Besuchs schriftlich zu bestätigen. Sie scheinen also genau zu wissen, dass das, was sie tun, rechtswidrig ist, und tun es trotzdem. Zum Glück hat hier niemand noch Vertrauen in den Rechtsstaat, den eins verlieren könnte….

Lasst die Verteidigung rein! Gefangen sein ist schon scheiße genug!

Die Anstaltsleitung in Lübeck ist erreichbar unter: Telefon: + 49 451 6201-100 Fax: + 49 451 6201-202

Falls die Anstaltsleitung nicht erreichbar sein sollte, fragt euch von der + 49 451 6201-0 aus durch!

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