im Mai 2022 besetzten Aktivist*innen 2 Strommasten in Gronau, um der Betreiberin der Urananreicherungsanlage URENCO „den Saft abzudrehen“.( Bericht)
Die Anlage läuft auch nach dem Abschalten der letzten AKW in Deutschalnd weiter. Die Aktion war nicht strafbar. Die Polizei dachte sich aber eine Ersatzbestrafung aus. Nämlich die Anordnung und gewaltsame Durchführung einer ED-Behandlung bei an der Aktion (vermeintlich) Beteiligten Aktivistis.
Eine Schwerbehinderte Aktivistin, die dabei verletzt wurde stand im Mai 2023 wegen Widerstand gegen die Beamten vor Gericht in Ahaus, das Verfahren wurde eingestellt.
Die Aktivistis gingen ihrerseits gegen die ED-Behanldung vor Gericht. Das Amtsgericht Bochholt gab zunächst der Polizei recht. Ohne die Kläger*innen anzuhören und ihnen Akteneinsicht zu gewähren. Vor dem Landgericht Münster durften die Beschwerdeführer*innen die Akte einsehen: über 500 Seiten, waren zusammen gekommen!
Das Landgericht erklärte schließlich den Gewahrsam sowie die Anordnung der ED-Behandlung für dem Grunde nach rechtswidrig. Die EB-Behandlung von Personen deren Identität zweifelsfrei fest steht, zum Zwecke der Personalienfeststellung ist rechtswidrig. Ach ja…. welch ein Erkenntnis! Die ED Behandlung wurde durch POR Sühling angeordnet (aktuell auch Einsatzleiten bei den Probe-Castortransporten nach Ahaus). Schwer zu glauben, dass er das nicht gewusst hat… #Polizeiproblem