Abgeschlossen: Strommastbesetzung
Anfang Mai 2022 besetzten mehrere Aktivist*innen zwei Strommasten, welche die Urananreicherungsanlage in Gronau mit Strom versorgen. Die Polizei vor Ort kündigte Strafverfahren an. Diese wurden jedoch nach wenigen Monaten von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Auch die nach der Aktion erfolgte erkennungsdienstliche Misshandlung wurde als rechtswidrig anerkannt.
Abgeschlossen: Blockade im Rahmen des Anti-Atom-Camps 2013
Im Sommer 2013 blockierten Aktivist*innen die Urananreicherungsanlage im münsterländischen Gronau. Diese Atomfabrik versorgt rund 10 Prozent des Weltmarktes mit angereichertem Uran, dem Grundstoff zur Herstellung von Brennelementen für Atomkraftwerke. Damit stellt die Anlage in Gronau einen elementar wichtigen Zulieferbetrieb für AKW weltweit dar. Mit ihrer Aktion setzten die Aktivist*innen ein deutliches Zeichen gegen den Betrieb von Atomanlagen, der untrennbar verbunden ist mit erhöhten Krebsraten, der ungelösten Lagerproblematik, grausamen Abbaubedingungen und ständigen Transporten hochgefährlicher Stoffe.
Eine an den Protesten beteiligte Aktivistin stand deswegen vor Gericht. Vorgeworfen wurde ihr, einen Polizeibeamten beleidigt zu haben. Immer wieder schützt die Polizei die Atomanlagen vor dem Protest der Menschen. Die Publizistin Hannah Arendt prägte den Satz „Niemand hat das Recht, zu gehorchen“. Was sich daraus ableiten lässt: Es ist und bleibt die Verantwortung jedes einzelnen Beamten und jeder einzelnen Beamtin, sich in Konflikten zu positionieren. Das Unterbinden von Protest, das Durchsetzen von Atomtransporten, das Beenden von Protestaktionen etc sind niemals neutrale Tätigkeiten eines normalen Jobs, sondern immer Handlungen für die sich jede einzeln agierende Polizistin und jeder Polizist rechtfertigen muss. Auch darum, eben dies zu entlarven, ging es der Angeklagten. Nachdem ein erster Prozesstag im Januar 2014 mit viel Konfetti im Saal aber ohne Urteil zu Ende ging wurde das Verfahren schließlich wegen eines Verfahrenshindernisses im Oktober 2014 eingestellt.
Hier der damalige Flyer zum Prozess:
Gegen einen Besucher des ersten Prozesstages wurde jedoch ein Verfahren wegen Widerstand und Beleidigung eingeleitet. Ein Strafbefehl erging im Sommer 2014. Es wurde Einspruch eingelegt. Prozesstermine wurden für den 21. und 22. 1.2015 sowie 5. und 19.2.2015 festgelegt. Die Sicherheitsvorkehrungen sind absurd hoch. Am 21.1.2015 wurde der Angeklagte zu 80 Tagessätzen a 10 Euro verurteilt. Die nachfolgenden Termine finden also nicht statt. Es wurde jedoch Berufung eingelegt. Das Landgericht Münster stellte das Verfahren schließlich im Sommer 2017 ein.
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