CASTOR-Prozess in Stralsund: Die Verteidigung „stört“

Der Prozess gegen zwei Atomkraftgegner, den vorgeworfen wird, 2011 den CASTOR-Transport zum Atommüllzwischenlager Lubmin mit einer Ankettaktion in Buchenhorst gestoppt zu haben wurde am vergangenen Donnerstag, den 13. Juli, vor dem Landgericht Stralsund fortgesetzt. Der Eindruck aus dem vorigen Prozesstag, das Gericht habe sich festgelegt und wolle verurteilen, bestätigte sich. Als das Gericht selbst die Forderung der Verteidigung, es möge sich an die Strafprozessordnung halten, als „ Störung“ bezeichnete, war das Maß voll. Die vorsitzende Richterin schrie die Verteidigung an, die sich dies nicht gefallen lassen wollte. Die Verteidigung reichte Befangenheitsanträge ein. Eine Entscheidung darüber steht aus. Der Prozess soll am Donnerstag den 20. Juli ab 10 Uhr fortgesetzt werden. Dies ist der 5. und möglicherweise letzte Verhandlungstag.

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Stralsund – Politischer CASTOR Schauprozess geht weiter

Pressemitteilung vom Anti-Atom-Bündnis Nordost

Bericht zum letzten Prozesstag

* Castor-Prozess vor dem Landgericht Stralsund geht in die 4. Runde
* Nächste Prozesstage 13.7.2017 u. 20.7.2017 jeweils ab 10:00
* Kreativer Protest wiederum geplant Weiterlesen

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HH: Gericht befangen wegen G20-Urteilen?

Heute ging ein Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg in den 6. Verhandlungstag, der 7. wird am 19. Juli folgen. Vordergründig geht es um eine Anti-Atom-Ankettaktion gegen einen Urantransport, bei welcher der Angeklagten vorgeworfen wird, eine angekettete Person mit Lebensmitteln versorgt zu haben (das soll Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung sein).

Nachdem in den letzten Tagen in Hamburg Polizei und Gerichte zahlreiche Menschen eingesperrt hatten und noch 51 Personen in Untersuchungshaft sitzen wegen der G20-Proteste musste bei Prozessbeginn das Mitwirken des Richters daran thematisiert werden. Die Angeklagte stellte den folgenden Antrag:

Ich beantrage die folgenden Punkte im Prozess zu beantworten:

  • Bei wie vielen Menschen in den vergangenen 7 Tagen jeweils Richter Nahrwold die Verhängung von Untersuchungshaft angeordnet bzw. Unterbindungsgewahrsam bestätigt hat
  • Bei wie vielen Menschen das jeweils durch den hier sitzenden Staatsanwalt beantragt wurde.
  • Wie viele Stunden die beiden in den letzten fünf Tagen gearbeitet haben und wie lange sie dabei jeweils im Dienst waren.

Das ist relevant für den vorliegenden Prozess, weil zum einen festgestellt werden muss, ob Richter und Staatsanwalt überhaupt verhandlungsfähig sind und zum anderen im Hinblick darauf, ob damit ein besonderer Verfolgungseifer und somit ein Verdacht auf Befangenheit vorliegt.

Gerade nach den letzten Tagen in Hamburg liegt so etwas besonders nahe. Die G20 haben ihr Treffen inszeniert als Machtspektakel. Sie wurden dabei gestört, doch jetzt wird nicht danach gefragt, warum die G20 auf so viel Protest, Widerstand und Aufruhr stoßen, sondern es wird die vermeintliche Gewalt der Oppositionellen verurteilt. Wenn Merkel Gewalt als ein Mittel der Politik verurteilt, frage ich mich, was dann die deutschen Soldaten in Afghanistan, Somalia und im Rest der Welt tun, genauso wie die Soldaten der anderen G20-Länder, die überall Kriege anzetteln, wenn sie sich gerade dazu berufen fühlen, ob gegen die eigene Bevölkerung wie in der Türkei oder in Stellvertretungskriegen. Dadurch, dass die Staatschefs sich treffen, vermitteln sie gleichzeitig den anderen Ländern, dass diese sowieso nichts zu sagen haben gegen die Macht der G20.

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Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht

Kletteraktivistin gewinnt zwei Verfassungsbeschwerden gegen Gewahrsamnahmen bei Castor-Transporten nach Lubmin

Bundesverfassungsgericht hat einer Kletteraktivistin Recht gegeben, die sich mit zwei Beschwerden gegen ihre Ingewahrsamnahmen nach Castor-Transporten gewehrt hat.

Die als „Eichhörnchen“ bekannte ROBIN WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte war 2010 und 2011 nach Kletteraktionen gegen die Atommüll-Transporte nach Lubmin von der Polizei in Gewahrsam genommen worden. Dagegen hatte sie geklagt und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehungsmaßnahmen beantragt. Da sie sich vor dem Amts- und Landgericht nicht durchsetzen konnte, reichte sie 2014 zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ihre Beschwerden für offensichtlich begründet erklärt. Die beiden angegriffenen Beschlüsse vom Landgericht Stralsund werden wegen Verletzung des Gebots effektiven Rechtsschutzes aufgehoben (Art. § 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz). Das Landgericht muss sich nun erneut mit dem Fall befassen. Weiterlesen

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Lubmin-Castorprozess: Im Zweifel gegen die Angeklagten

Der Prozess gegen zwei CASTOR-Gegner, den vorgeworfen wird, den Castortransport nach Lubmin 2011 mit einer Ankettaktion gestoppt zu haben, wurde am Donnerstag vor dem Stralsunder Landgericht fortgesetzt. Ich verteidige in diesem Prozess einen der beiden Angeklagten. Der gestrige Donnerstag war der 3. Verhandlungstag. Zwei weitere Prozesstage sind bereits angesetzt. Und wie es sich zeigt: der Prozess könnte noch länger dauern, weil die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung aus „generalpräventiven Maßstäben“ pocht, ihre Arbeit nicht oder schlecht gemacht hat. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft scheint häufig mehr körperlich als geistig anwesend zu sein. Unterlagen der Bahn mussten auf Anforderung des Gerichtes nachträglich angefordert werden, weil weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft korrekt ermittelten. Es sind nun gut 50 Seiten, die die Verteidigung bis zum nächsten Termin am 13. Juli studieren muss. Zeugen der Bahn sollen dann vernommen werden.

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HH – Lehrstunden für Staatsanwaltschaft und Gericht im Fütterprozess

Vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg wird einer Atomkraftgegnerin den Prozess gemacht, weil sie bei einer Gleisdemonstration gegen einen Urantransport im Sommer 2014 im Hamburger Hafen eine Aktivistin, die sich an der Schiene festgetkettet hatte, mit Lebensmittel versorgt hat. Der heutige 5. Verhandlungstag war von zahlreichen Beweisanträgen der Verteidigung geprägt. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft legte Wert darauf, zur Begründetheit und Zulässigkeit der Beweisanträgen ausführlich Stellung zu nehmen. Der Prozess wird am 11. Juli 2017 um 9 Uhr fortgesetzt. Weiterlesen

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Pressemitteilung: Haftentlassung von Hanna

Am 02.06.2016 wurde die Anti-Atom-Aktivistin Hanna Poddig in Vechta aus der Haft entlassen.

Wie von ihr beabsichtigt hat sie von der Geldstrafe zu der sie wegen der Blockade eines Atomtransportes verurteilt worden war einen Teil abgesessen und den Rest bezahlt. Die ersten Wochen ihrer Haft verbrachte sie in der JVA Hildesheim bevor sie letzte Woche nach Vechta verlegt wurde. Am vergangenen Freitag wurde sie nach etwas über dreiwöchiger Haft von ihren Unterstützer_innen freigekauft.

„Das System Knast ist nicht reformierbar“ fasst sie ihre Eindrücke zusammen. Selbst unter den Justizangestellten hielten die meisten das Einsperren eines Großteils der inhaftierten Frauen für Steuerverschwendung. „Daran, dass die Bestrafung den Frauen helfen würde, glaubt im Knast kaum jemand.“ so Hanna Poddig. Mit dem Verweis datrauf, Dinge „müssten eben so sein“ und auch sie würden ja „nur ihren Job machen“ entledigten sich die Angestellten von der Verantwortung für ihr Handeln. „Wir brauchen dringend eine gesellschaftliche Debatte zum Sinn und Unsinn von Kast und Strafe und müssen Knäste zu Baulücken machen“ fasst Poddig zusammen. Weiterlesen

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Hanna ist frei

Seit Freitag mittag ist Hanna frei. Der Rest der Geldstrafe wurde bezahlt und sie darauf hin aus der JVA Vechta entlassen.

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Stralsund – Castorpozess wird fortgesetzt

* fragwürdiger Umgang des Gerichts mit geladenen Zeugen
* Angeklagten machen der Atomindustrie den Prozess
* Fortsetzung: 22. Juni, 13. und 20. Juli 2017 jeweils um 10 Uhr vor dem LG Stralsund

Der Prozess gegen zwei Atomkraftgegner, denen vorgeworfen wird, 2011 einen Castortransport zum Zwischenlager Lubmin mit einer Ankettaktion blockiert zu haben, wurde am Donnerstag 1. Juni 2017 vor dem Stralsunder Landgericht fortgesetzt. Der Tag begann – wie schon am ersten Verhandlungstag eine Woche zuvor – mit einer bunten Demonstration vom Hauptbahnhof zum Landgericht. Die vorsitzende Richterin was an diesen Tag offensichtlich schlecht gelaunt. Weiterlesen

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Warum gibt es keine Uniformen im Frauenknast?

Beim Besuch im Knast ist mir aufgefallen, dass es in Niedersachsen in den Frauenknästen in Vechta und Hildesheim keine Uniformen gibt, weder die Schließer*innen noch die anderen Menschen, die im Knast arbeiten tragen Uniformen. Das ist nicht mal eine Entscheidung der Angestellten selbst, sondern eine Anordnung des JVA-Leiters Weßels, ein Angestellter vermutet, weil das sonst „zu hart“ für die Frauen sei.

Mir kommt dabei die Frage in den Sinn: „Zu hart“ die Realität zu zeigen? Konkret bedeutet die Abwesenheit von Uniformen im Knast vor allem, dass nicht klar ersichtlich ist, wer Eingesperrte und wer Einsperrende ist. Auf den ersten Blick ist das den Frauen nicht ansehbar, in der Küche oder bei der Aufnahme Arbeitenden sieht mensch nicht an, ob sie Angestellte oder Zwangsarbeiter*innen sind (in deutschen Knästen ist Arbeit für Eingesperrte verpflichtend). Real werden damit Herrschaftsverhältnisse verschleiert, mit dem Ziel die Frauen gefügiger zu machen, wenn sie nicht jeden Tag direkt sehen, dass es die Einsperrenden sind, welche Macht über sie haben und ausüben. Eine Kennzeichnung durch Uniformen würde deutlicher machen, dass es zwei Seiten gibt: Die Eingesperrten und diejenigen, die freiwillig dort sind und durch ihre Arbeit zum Erhalt der einsperrenden Institutionen beitragen (unabhängig davon ob als Sozialarbeiter*in oder Schließer*in).

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