Framatome: Was schert uns der Weltfriede? Es lebe der Hausfriede

In der Silvesternacht 2022-2023 erkletterten Anti-Atom-Aktivist*innen das Dach der Brennelementefabrik von framatome im niedersächsischen Lingen. Sie protestierten damit allgemein gegen den Weiterbetrieb der Anlage, im speziellen aber auch gegen die Ausbaupläne und die angestrebte enge Kooperation mit dem russischen Staatskonzern Rosatom.

Jetzt, exakt zum zweiten Jahrestags des Krieges in der Ukraine, flatterten bei den Aktivist*innen Strafbefehle ein: Sie sollen pro Person 900 Euro zahlen, denn sie hätten Hausfriedensbruch begangen.

„Angesichts der Gefahren für den Weltfrieden durch die Handlungen von framatome und rosatom erscheint es einigermaßen absurd, ein Transparent an der Außenfassade eines Gebäudes als Bruch des Friedens zu verfolgen.“ meint Johanna, eine der betroffenen Aktivistinnen. „Aber wir nehmen die Einladung gerne an: Wir haben Rechtsmittel eingelegt und freuen uns auf die Prozesse.“

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rechtswidrige ED (Miss)Behandlung

im Mai 2022 besetzten Aktivist*innen 2 Strommasten in Gronau, um der Betreiberin der Urananreicherungsanlage URENCO „den Saft abzudrehen“.( Bericht)

Die Anlage  läuft auch nach dem Abschalten der letzten AKW in Deutschalnd weiter. Die Aktion war nicht strafbar. Die Polizei dachte sich aber eine Ersatzbestrafung aus. Nämlich die Anordnung und gewaltsame Durchführung einer ED-Behandlung bei an der Aktion (vermeintlich) Beteiligten Aktivistis.

Eine Schwerbehinderte Aktivistin, die dabei verletzt wurde stand im Mai 2023 wegen Widerstand gegen die Beamten vor Gericht in Ahaus, das Verfahren wurde eingestellt.

Die Aktivistis gingen ihrerseits gegen die ED-Behanldung vor Gericht. Das Amtsgericht Bochholt gab zunächst der Polizei recht. Ohne die Kläger*innen anzuhören und ihnen Akteneinsicht zu gewähren. Vor dem Landgericht Münster  durften die Beschwerdeführer*innen die Akte einsehen: über 500 Seiten, waren zusammen gekommen!

Das Landgericht erklärte schließlich den Gewahrsam sowie die Anordnung der ED-Behandlung für dem Grunde nach rechtswidrig. Die EB-Behandlung von Personen deren Identität zweifelsfrei fest steht, zum Zwecke der Personalienfeststellung ist rechtswidrig. Ach ja…. welch ein Erkenntnis! Die ED Behandlung wurde durch POR Sühling angeordnet (aktuell auch Einsatzleiten bei den Probe-Castortransporten nach Ahaus). Schwer zu glauben, dass er das nicht gewusst hat… #Polizeiproblem

Auszug Beschluss: beschlossen: Auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin wird der Beschluss aufgehoben. . Es wird festgestellt, dass die am 03. bzw. 04.05.2022 gegenüber der Beschwerdefihrerin durchgeführte erkennungsdienstliche Behandlung, einschließlich der damit verbundenen Freiheitsentziehung, rechtswidrig war.

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Atomkraftgegnerin gewinnt Klagen gegen Überwachung durch die Bundespolizei

Quelle: https://blog.eichhoernchen.fr/post/kletteraktivistin-gewinnt-klagen-gegen-uberwachung-durch-die-bundespolizei/

„Die Polizei umgeht bewusst eigene Gesetze um die Protestform des Aktionskletterns zu kriminalisieren und damit zu unterbinden. Die Missachtung von Grundrechten ist gefährlich, nicht der Protest gegen die Atomkraft und Klimakiller!“

Klägerin Cécile Lecomte am 6. September nach der 3-stündigen Verhandlung ihrer Klagen gegen Überwachungsmaßnahmen durch die Bundespolizei

Das Verwaltungsgericht gab ihr Recht:

„Klagen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit bundespolizeilicher Maßnahmen erfolgreich
Observation und Fahndung einer Umweltaktivistin waren unzulässig.“ schrieb es in seiner Pressemitteilung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. »

VG Hannover Pressesprecher

Gegenstand der Klagen sind zwei präventive Überwachungsmaßnahmen der Bundespolizei gegen die in Lüneburg lebende französische Aktivistin. Eine Ausschreibung zur präventiv-polizeilichen Fahndung über mehrere Jahre und eine ebenfalls präventive verdeckte Observation (Überwachung) anlässlich des CASTOR-Transportes nach Biblis im Jahr 2020.

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Ahaus: Fortsetzungstermin im Prozess gegen Atomkrafgegnerin fällt aus, Verfahren wird eingestellt

Kletteraktivistin Cécile Lecomte stand am 17.4. vor dem Amtsgericht Ahaus. Hintergrund waren Polizeimaßnahmen auf der Polizeiwache in Ahaus nach einer (selbst nicht strafbaren) Strommastbesetzung gegen die Urananreicherungsanlage in Gronau im Mai 2022.
Wie bereits am Ende der Gerichtsverhandlung am 17.4. absehbar wurde, haben sich die Verfahrenbeteiligten und das Gericht inzwischen auf eine Einstellung des Verfahrens nach §153a der StPO geeinigt. Der Fortsetzungstermin vom 26.4. fällt aus.
Für Empörung seitens der Angeklagten und der anwesenden Öffentlichkeit sorgte die Tatsache, dass das Gericht Amtshilfe durch die Feuerwehr für die Druchführung der Hauptverhandlung anforderte. Weil die Hauptverhandlung im ersten Stock stattfand und das Amtsgericht Ahaus keinen Aufzug hat. Die Rollstuhlfahrerin wurde durch die Feuerwehr getragen.

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17.4. – Prozess gegen Atomkraftgegnerin in Ahaus

Am 17. April 20023 ist für 13:15 Uhr am AG in Ahaus ein Prozess gegen eine Anti-Atom-Aktivistin angesetzt. Vorgeworfen wird ihr Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte während einer erkennungsdienstlichen-Behandlung durch die Polizei nach der Besetzung zweier Strommasten am 3. Mai 2022, welche die Urananreicherungsanlage in Gronau versorgen. Die polizeiliche Räumung der Besetzung war zuvor ohne Zwischenfälle vonstatten gegangen.

In der Strommastbesetzung selbst fand die Justiz keinen Verstoß gegen das Strafgesetzbuch. Die Zwangserhebung der persönlichen Daten wurde trotz strafrechtlich nicht relevant gewerteter Aktion und den Behörden vorliegendem Personal- sowie Schwerbehindertenausweis der Aktivistin durchgeführt. Die Anordnung der Maßnahme war schließlich Ersatzbestrafung und Schikane. Zugegen war auch ein Arzt. Dieser sollte den gesundheitlichen Zustand der Aktivistin untersuchen, zur Neubeurteilung der mit Zwangsmaßnahmen einhergehenden Gesundheitsgefahren.

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Ahaus: Prozess soll ableistische Polizeigewalt gegen Atomkraftgegnerin legitimieren

Drei Personen im Strommast, an Klettergurten gesichert, befestigen ein Transparent "Atomausstieg ist Handarbeit" mit Anti-Atom-Sonne mit Schraubenschlüssel in der Faust.Im Mai 2022 besetzten Atomkraftgegner*innen zwei Strommasten, die der Versorgung der – auch nach dem „Atomausstieg“ weiter laufenden – Urananreicherungsanlage in Gronau dienen.

Nicht wegen der Aktion, sondern der darauffolgenden Maßnahmen der Polizei, kommt es jetzt am Montag, 17.4. 13h15 Uhr zum Prozess vor dem Amtsgericht Ahaus.

Sharepic. Mit Banner an einer Fassade. darauf steht überall Polizei nirgendwo Gerechtigkeit Polizei und Atomstaat abschaffen. Zeichnung eines schlagenden Polizeibeamten in einem roten durchgestrichenen Kreis. Über das Bild steht gegen ableistische Polizeigewalt Aufruf zur solidarischer Prozessbegleitung. Zu sehen auch eine antiatom Sonne. und termin: 17.04. 13h15 Amtsgericht AhausNach der Aktion nahm die Polizei die Strommastbesetzer*innen und weitere Unterstützer*innen mit zur Wache und wollte sie erkennungsdienstlich behandeln, mit dem Vorwand diese hätten mit der Besetzung Hausfriedensbruch begangen – diese Verfahren sind inzwischen eingestellt, die Protestaktion war nicht strafbar. Die Festnahme und die ED-Behandlung wurde als Ersatzbestrafung eingesetzt. Die Polizei in Ahaus wandte bei mehreren Personen Gewalt an, um zwangsweise Fingerabdrücke zu nehmen. An einer willkürlichen Polizeimaßnahme wollten die Aktivist*innen nicht freiwillig mitwirken. Weiterlesen

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Wir sind mal wieder ungeschoren davon gekommen

Sonntagsspaziergang 1.5.22 in Gronau

Strafverfahren wegen 16-stündiger Urantransportblockade eingestellt.

In dem Moment als wir uns 2017 vor und hinter einem Atomtransport mit Uranhexafluorid angekettet hatten, hatten wir uns alle darauf eingestellt lange in der Kälte zu liegen, von Cops so behandelt zu werden wie sie das halt tun, hohe Schadensersatz-Forderungen von der Bahn zu bekommen und am Ende auch noch zu saftigen Geldstrafen verurteilt zu werden. Aber wir wollen halt tun, was wir nach reifem Überlegen für richtig halten. Trotzdem kam, nachdem wir den Zug 16 Stunden aufgehalten haben, was uns durchaus mit Stolz erfüllt hat, einiges anders. Die Bahn hat keine Schadensersatzforderung geltend gemacht. Dafür, dass wir, nachdem wir vom Gleis gelöst worden waren, illegalerweise eingesperrt wurden, haben wir Schmerzensgeld bekommen. Und zu guter Letzt wurde das Verfahren jetzt gegen Auflage von 500€ eingestellt. Weiterlesen

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19.5.22: Prozess gegen behinderte Umweltaktivistin nach Kletteraktion am RWE Firmensitz

Update: Prozess platze nach einem Befangenheitsantrag. diesem wurde inzwischen statt gegeben. Prozess wird als neu Beginnen, vor neuem*er Richter*in, irgendwann. Oder einsgestellt weil nach über 5 Jahren vielleicht einfach gut ist.

ESSEN: Demobild im Dunkel mit Plakat gegen die Urananreichungerung. Und Text: 19.5.2022 ab 11Uhr Amtsgericht Essen - Kundgebug gegen ableistische Polizeigwalt und Justiz. Hintergrund: Duch Polizeiproblem unterbundene Klatter-Demo gegen RWE 2017Am Donnerstag den 19.5.2022 um 12:00 steht die Robin Wood- Aktivistin Cécile Lecomte, auch als Bloggerin und Autorin unter dem Pseudonym ‘Eichhörnchen’ bekannt, vor dem Amtsgericht Essen. Ihr wird Widerstand gegen die Polizei und Körperverletzung bei einer Kletteraktion gegen die Jahreshauptversammlung von RWE 2017 vorgeworfen. Sie hingegen wirft der Polizei Essen vor, unrechtmäßig eingeschritten zu sein sowie unverhältnismäßige Gewalt angewendet zu haben.

Dazu schreibt die Angeklagte auf ihrem Blog: “Statt das brutale Vorgehen der Polizei zu verhandeln, wird nun gegen eine Aktivistin vorgegangen.”

Unterstützer*innen haben eine Mahnwache in der Zweigertstr. 52 in 45130 Essen vor dem Haupteingang des Amtsgerichts (Neubau) zwischen 11:00 und 14:00 Uhr angemeldet. Die Verhandlung findet im Saal N214 statt.

Die oft spektakulären Kletteraktionen von ‘Eichhörnchen’ haben seit 15 Jahren bundesweit viel Medienaufmerksamkeit auf sich gezogen. Wegen ihrer fortschreitenden Rheumaerkrankung benötigt die Aktivistin inzwischen einen Rollstuhl. Spektakuläre Aktionen lässt sie sich dennoch nicht nehmen. Sie bewegt sich am liebsten vertikal in Seilen kletternd, was ihre Gelenke besser schont, als Gehen. Die Diskriminierung durch die Polizei aufgrund ihrer Schwerbehinderung beschreibt die Aktivistin als besonders belastend.

“Es scheint für die Polizei Essen nicht vorstellbar zu sein, dass Menschen politisch aktiv sind und gleichzeitig auf Krücken gehen. Solche vorurteilsbehafteten, ableistischen Denkmuster führen zu unverhältnismäßiger Gewalt gegen behinderte Menschen.” so Lecomte.

Ableistisch bedeutet Diskriminierung gegen behinderte Personen.
Tatsächlich haben behinderte Menschen ein erhöhtes Risiko von (Polizei)Gewalt betroffen zu sein. Das zeigen nicht zuletzt die Fälle von Neukirchen Vluyn und auch von Mannheim wo behinderte Menschen bei Polizeieinsätzen ums Leben kamen.

Kontakt:
Mail: info[at]eichhoernchen.fr

Website: http://eichhoernchen.ouvaton.org/

Blog: https://blog.eichhoernchen.fr/post/prozess-gegen-umweltaktivistin-nach-ableistischer-nrwe-polizeigewalt/#more-7040

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Einstellungen im Betonblock-Prozess?

Update Fr, 29.4.: Laut telefonischer Auskunft des Gerichts sind die Termine abgesagt und die Einstellungsbeschlüsse raus.

Hinsichtlich des Prozesses gegen sechs Atomkraftgegner*innen vor dem Amtsgericht Steinfurt wegen des Stopps eines Urantransports ist die aktuelle Situation etwas unklar. Eine Betroffene hatte schriftlich gerügt, dass das Verfahren so lange (4,5 Jahre seit der Aktion) dauert und eine Einstellung angeregt. Das Gericht hat daraufhin mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft den Angeklagten angeboten, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von jeweils 500 Euro einzustellen. Alle Angeklagten haben dem mittlerweile schriftlich zugestimmt. Vom Gericht gibt es aber noch keinen Einstellungsbeschluss und keine Abladung, d.h. der Prozesstermin bleibt erst mal angesetzt. Eine kurzfristige Absage ist aber möglich, auch vor Ort noch. Wir sind weiter gespannt.

Das Anti-Atom-Aktionscamp findet trotzdem statt, wenn auch ein bisschen verkürzt. Alle Informationen zum Camp findet ihr hier.

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Knast-Nachlese II: Schön dass ich hätte duschen dürfen müssen

Fast ein Jahr nach meinem Knastaufenthalt habe ich die vermutlich letzte Gerichtsentscheidung dazu bekommen: Mich nicht zweimal die Woche duschen zu lassen war rechtswidrig. Hier will ich nochmal für alle, die mich auf dem ein oder anderen Weg unterstützt haben, veröffentlichen was aus meinen Klagen gegen die Knäste in Schleswig und Lübeck geworden ist. Weiterlesen

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