(Castor)Prozess nach 7-stündiger Verhandlung auf den 19.12.12 vertagt

Der am 10.12.2012 begonnene Prozess gegen die Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Amtsgericht Potsdam wird am 19.12.2012 fortgesetzt, nachdem es am ersten Verhandlungstag trotz siebenstündiger Verhandlung nicht zu einem Urteil kam.

Richterin Ahle hatte sich einen straffen Zeitplan gesetzt: An nur einem Verhandlungstag wollte sie drei verschiedene Aktionen verhandeln, jeweils Zeugen anhören, Videos schauen, der Betroffenen Möglichkeit zur Stellungnahme geben und am Ende noch ein Urteil sprechen. Bis in den frühen Nachmittag hinein schien sie daran auch noch zu glauben und setze die Betroffene immer wieder unter Druck, keine Pausen zu machen, sich kürzer zu fassen, doch besser keine Anträge zu stellen. Sie behauptete sogar, es sei im Sinne der Betroffenen, wenn alles schnell ginge. Dem widersprach die Aktivistin vehement und forderte immer wieder eine Sachaufklärung anstelle einer schnellen Erledigung, doch daran war nicht zu denken.

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Zweiter Verhandlungstag im Lubmin Castor Sitzblockadenprozess

Auch am zweiten Verhandlungstag des Lubmin Castor Sitzblockadenprozesses kam es nicht zur Verlesung des Bußgeldbescheides und wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.

Der Prozess begann mit der Verlesung eines Befangenheitsantrages von Seiten des Angeklagten gegen Richtern Ahle. Zitat aus dem Antrag:

In einem fairen Verfahren säße ich auf keiner Angeklagtenbank. In einem fairen Verfahren fänden viele groß angelegte Verhandlungen auf Augenhöhe statt: Beteiligt wären etwa die im Uranabbau Beschäftigten, oder diejenigen Menschen, die in Uranabbaugebieten leben und von den enormen Verstrahlungsrisiken betroffen sind. Die Hinterbliebenen der 260.000 Todesopfer der Bombardements Hiroshimas und Nagasakis, ebenso wie die Angehörigen der Angestellten der Atomindustrie, deren strahlende Leichen nach Unfällen in der Asse entsorgt wurden (und dies ist kein Schauermärchen) – sie wären dabei. Weiterlesen

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Solidarisch Castoren und Justiz blockieren

Wir dokumentieren hier drei sehr lesenswerte Texte des Anti-Atom-Plenums Göttingen. Es handelt sich dabei zum einen um einen Prozess-Erfahrungsbericht einer betroffenen Person und zum anderen um eine grundsätzliche Erklärung, warum es sich lohnt Prozesse zu führen in denen es um niedrige Bußgelder geht. Außerdem zitieren wir noch einen Text, der erklärt, warum die Prozess in Potsdam manchmal fast den Charakter von Familientreffen haben… aber lest einfach selbst…

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Nächster Prozesstermin wegen Sitzblockade beim Castortransport nach Lubmin 2010

Montag, 3. Dezember 2012, 11:00 Uhr Saal 21, Jägerallee 10-12 Amtsgericht Potsdam

Nach dem Richterin Ahle den letzten Verhandlungstag nach zwei Anträgen von Seiten des Angeklagten Karl-C. beendete und den Antrag auf Akteneinsicht nachging Soll es nun weitergehen.

„Vorgeworfen wird mir mich während des Castortransportes am 16.12.2010 auf der Bahnstrecke Greifswald-Lubmin unerlaubt in den Gleisen aufgehalten zu haben.Dem “Angebot” der Bundespolizei 25€ zu zahlen kam ich bewusst nicht nach,so dass sie einige Zeit später ein Bußgeld in Höhe von 45€ festsetzten. Gegen dieses legte ich wiederum Widerspruch ein. Ich stelle mich bewusst gegen ein System indem Individuen ausgebeutet werden und die Umwelt massiv zerstört wird. Zudem möchte ich mit diesen Prozess auch Menschen ermutigen sich aus der von oben auferlegten Endmündigung heraus zu winden und nicht nur gegen Atomkraft in allen erdenklichen Formen Widerstand zu leisten.Wie beim letzten mal werde ich den Prozess offensiv und politisch führen über ein Widerständiges Publikum was aus ihrer vorgesehenen Rolle als stillschweigende Zuhörer_innenschaft ausbricht würde ich mich freuen“ So Karl-C.

Den Atomstaat blockieren!
Gerichtsprozesse sprengen!

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Kurzbericht zum Ordnungswiedrigkeiten Prozess gegen Anti Atom Aktivisten wegen Sitzblockade beim Castortransport nach Lubmin 2010, in Potsdam:

In der etwa 30 Minütigen Verhandlung drehte es sich lediglich um die wirren Vorgänge der Akteneinsicht.

Richterin Ahle verweigerte den Angeklagten vor dem Hauptverhandlungstermin die Akten an dem Ort seiner Meldeadresse zu schicken. Der Angeklagte stellte zum beginn der Verhandlung einen Befangenheitsantrag in dem dieser Vorgang der Richterin angekreidet wurde. Dieser Antrag wurde mit der Begründung „er diene lediglich der Prozessverschleppung“ abgelehnt, woraufhin der Angeklagte einen Antrag auf Aussetzung der Hauptverhandlung, (um die Akten umfangreich zu studieren) stellte. Diesen Antrag wurde stattgegeben und die Akten werden in kürze zur Einsicht des Beschuldigten an das Amtsgericht Braunschweig geschickt.

Der nächste Prozesstermin wurde noch nicht bekannt gegeben.

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Ordnungswiedrigkeiten Prozess gegen Anti Atom Aktivisten wegen Sitzblockade beim Castortransport nach Lubmin 2010, in Potsdam.

„Vorgeworfen wird mir mich während des Castortransportes am 16.12.2010 auf der Bahnstrecke Greifswald-Lubmin unerlaubt in den Gleisen aufgehalten zu haben.Dem „Angebot“ der Bundespolizei 25€ zu zahlen kam ich bewusst nicht nach,so dass sie einige Zeit später ein Bußgeld in Höhe von 45€ festsetzten. Gegen dieses legte ich wiederum Widerspruch ein. Ich stelle mich bewusst gegen ein System indem Individuen ausgebeutet werden und die Umwelt massiv zerstört wird.
Zudem möchte ich mit diesen Prozess auch Menschen ermutigen sich aus der von oben auferlegten Endmündigung heraus zu winden und nicht nur gegen Atomkraft in allen erdenklichen Formen Widerstand zu leisten.
Ich werde mich offensiv und selbst verteidigen und über ein widerständiges Publikum freue ich mich.“ So der Angeklagte Karl-C.

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[Gronau] Urantransport gestoppt

Die Pressemitteilung vom 30.7.2012:

Am heutigen Montag wurde um 12:15 ein Zug mit abgereichertem Uranmüll aus der Urananreicherungsanlage Gronau gestoppt. Zwei Personen haben sich am Bahnübergang K65/Welbergener Damm mit einem Rohr an den Schienen angekettet.

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Prozess wegen Brückenkletteraktion zum Castor 2008

Prozesstermin: Donnerstag, 20. Dezember 2012, 13 Uhr, Saal 22, Jägerallee 10 – 12, Amtsgericht Potsdam

Soliflyer zum herunterladen:

nähere info: siehe unter dem Bild:

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Prozess gegen Atomkraftgegner nach 40-minütiger Verhandlung ausgesetzt

Ankettaktion anlässlich des Castor Transportes 2008 eine betriebsstörende Handlung nach der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung begangen zu haben.
Dafür musste er am heutigen Montag knapp 500km von seinem Wohnort entfernt in Potsdam vor dem Amtsgericht erscheinen. Zu Beginn der Verhandlung beantragte der Beschuldigte eine Wahlverteidigerin nach §138 II StPO. Dies wurde jedoch mittels unzutreffender Behauptungen von Richterin Ahle abgelehnt. Die Verhandlung wurde bis zur Entscheidung über die daraufhin ergangenen Beschwerden ausgesetzt.
„Wenn Richterin Ahle meint, ab Fließband Atomkraftgegner_innen verurteilen zu können, hat sie sich geirrt. Ich werde mich umfangreich gegen diese politische motivierte Verfolgung zu wehren wissen“ So der Beschuldigte Christof N.
Neuer Verhandlungstermin ist noch nicht bekannt.
Kontakt: bloxberg@nirgendwo.info

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Drei Vorwürfe in einem Prozess…?

Klingt unglaublich, ist aber wahr: Im August sollten nach Willen der Richterinnen Ahle und von Bülow in einem Prozess Vorwürfe aus drei unterschiedlichen Aktionen verhandelt werden. Es wurden gegen die zwei betroffenen Personen zusätzlich auch noch zwei getrennte Prozesse angesetzt. Aus diversen Gründen scheiterten beide für August angesetzten Termine, nächste angesetzte Termine sind im Dezember.

Konkret geht es um folgende Aktionen:

Das alles soll jeweils einen Verstoß gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung darstellen und es wird in den Prozessen jeweils um drei Bußgelder zwischen 100 und 500 Euro gehen.

Termine:

 

  • 20. Dezember 2012,  AG Potsdam Jägerallee 10-12 (Richterin von Bülow). Hier hat die Richterin entschieden, die drei Vorwürfe einzeln zu verhandeln. Pro Vorwurf hat sie Prozesstermine von jeweils zehn (!) Minuten angesetzt, die Termine sind 13:30, 13:40 und 13:50 Uhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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