Potsdam: Eichhörnchen gegen den Landgerichtspräsidenten

* 09.4.14: Kletteraktivistin ließ aus ihrem Buch „Kommen Sie da runter!“ im Café Madia in Potsdam.

* 10.4.14: Kletteraktivistin verklagt den Potsdamer Landgerichtspräsidenten vor dem Verwaltungsgericht.

Am 10. April 2014 wird um 12 Uhr im Saal 005 vor dem Verwaltungsgericht Potsdam die Klage der als „Eichhörnchen“ bekannten französischen Kletteraktivistin Cécile Lecomte gegen den Landgerichtspräsidenten verhandelt.

Per Hausrecht hatte Landgerichtspräsident Ehlert anlässlich einer Gerichtsverhandlung im Dezember 2012 das Demonstrieren vor dem Gerichtsgebäude verboten.

Verhandelt wurde damals vor dem Amtsgericht über Ordnungswidrigkeiten wegen Kletteraktionen mit Transparenten gegen Castortransporte und einem Naziaufmarsch auf Bahnbrücken und ein Bahnhofsgebäude. Das Urteil – insgesamt 200 Euro Bußgeld – wurde im Hebst 2013 vom Oberlandesgericht aufgehoben und das Verfahren auf Staatskosten eingestellt.

Bei der Verhandlung vor dem Amtsgericht wurde damals nicht nur das Demonstrieren vor dem Gebäude verboten, sondern auch das Beklettern von Straßenbäumen zu Protestzwecken. Ebenfalls verboten wurden das Tragen von politischen Parolen und Symbolen auf Kleidungsstücke im Gerichtsgebäude. Dies führte zu großer Empörung bei den ProzessbesucherInnen. Cécile Lecomte beantragte vor dem Verwaltungsgericht die Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser Maßnahmen.

Die Aktivistin begründet ihr Klagefeststellungsinteresse mit der Verletzung ihrer Grundrechte und der Wiederholungsgefahr. „Ich halte das Demonstrieren gegen Atomtransporte auf und über Bahnanlagen angesichts der täglich stattfindenden gefährlichen Atomtransporte weiterhin für legitim und notwendig. Wenn die Bundespolizei Bußgelder nach der Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO) verhängt, wenden Einsprüche zentral in Potsdam vor dem Amtsgericht verhandelt. Der Prozess um einen Verstoß gegen die EBO von Dezember 2012 war sicherlich nicht mein letzter Castorprozess in Potsdam.„ erläutert die Klägerin.

Sie fährt fort: „ Es kann nicht angehen, dass ein Landgerichtspräsident per Verfügung sein Hausrecht auf öffentliche Flächen wie Gehsteige oder Straßen erweitert, und dort das Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit außer Kraft setzt. Eine Sicherheitsverfügung auf öffentlichem Grund, die das Demonstrieren dort einschränkt, darf juristisch allenfalls bei begründeter Gefahrenprognose von der Versammlungsbehörde, also der Exekutive, erlassen werden – und nicht durch die Judikative!“

Am Abend vor der Gerichtsverhandlung, den 9. April um 19 Uhr ließt Cécile Lecomte aus ihrem im Januar 2014 erschienenen Buch „Kommen Sie da runter! Kurzgeschichten und Texte aus dem politischen Alltag einer Kletterkünstlerin“ im Café Madia (Lindenstr. 47 14467 Potsdam). Die Auseinandersetzung des Eichhörnchens mit dem Landgerichtspräsidenten ist Gegenstand einer Kurzgeschichte in ihrem Buch.

Aktenzeichen : 1 K 2832/12 – Verwaltungsgericht Potsdam

Hintergründe:

Buch Kommen Sie da runter!

Berichte über die Gerichtsverhandlung von Dezember 2012: erster Verhandlungstag  –  zweiter Verhandlungstag mit Urteil  –  weiterer Bericht  –  Post der Generalstaatsanwaltschaft  –  Aufhebung des Urteils durch das OLG

Sicherheitsverfügungen: Sicherheitsverfügungen vom Landgerichtspräsidenten  –   Klage zu Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung und der Einlaßkontrollen

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