Urantransporte: Falschinformationen des Hamburger Senats werden vor Gericht verhandelt

* Unterlagen bestätigen wissentliche Lüge bei der Beantwortung einer kleinen Anfrage

* Aktivist*innen stehen für die Aufdeckung dieser Lügen vor Gericht – Prozess am 4.3.16 um 10:30 Uhr vorm AG Hamburg Harburg Sitzungssaal A2.01

Vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg laufen Prozesse gegen Atomkraftgegner*innen, die sich an Aktionen gegen Urantransporte und die Atomumschlagfirma C. Steinweg, Betreiberin des Süd-West-Terminals in Hamburg, beteiligten. Über das Terminal von C. Steinweg werden zahlreiche Atomtransporte abgewickelt, die der Versorgung von Atomanlagen weltweit dienen.

Immer wieder werden bei den Urancontainern Mängel festgestellt: Beulen, abgelaufene CSC-Zertifizierungen (vergleichbar mit einer TÜV-Plakette). Wie jetzt ans Licht gekommene Schriftstücke zeigen, informierte die Innenbehörde den Senat bei Nachfragen zu einem solchen Fall bewusst falsch.

Die Hamburger Innenbehörde hatte behauptet, dass vier Container mit abgelaufener CSC-Plakette, die im Juli 2014 bei C.Steinweg umgeschlagen wurden, bald darauf abtransportiert wurden. Tatsächlich wurden Sie von Atomkraftgegner*innen einen Monat später noch auf dem Gelände entdeckt. Das und die fortgesetzte Durchführung der Atomtransporte war im Sommer für Umweltaktist*innen Anlass, sich selbst ein Bild von der Situation zu machen. Sie führten eine Inspektion der Urancontainer durch. Das Süd-West-Terminal glich einem Atomlager, 51 Container befanden sich auf dem Gelände. Genau um diese Aktion und diese mangelhaften Container geht es in einer aktuellen Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg.

Die Nachfrage zum Schriftverkehr zur Beantwortung einer kleinen Anfrage vom Juli 2014 zur Problematik des Verbleibs der Uranerzkonzentratcontainern bei der Firma C. Steinweg im Hamburger Hafen wurde am 15.02.16 durch die Innenbehörde beantwortet.

Die Antwort ergibt, dass damals die Innenbehörde durch eine kleine grammatikalische Veränderung der ihr vorliegenden Informationen von BGV und Polizei, die Öffentlichkeit glauben machte, dass beanstandete Uranerzkonzentratcontainer aus dem Südwest-Terminal quer durch Europa nach Südfrankreich abtransportiert worden seien.

Solche Atomtransporte mit Uranerzkonzentrat finden regelmäßig alle 3-4 Wochen statt. Im vergangenen Jahr gingen 160 Atomtransporte durch Hamburg.
Tatsächlich befand sich das Uranerzkonzentrat in diesem Fall im Sommer 2014 allerdings mehr als 4 Wochen und auch zum Zeitpunkt der Aussage des Senats immer noch auf dem Gelände von C. Steinweg.

Stellt sich die Frage mit welchen Motiven die Innenbehörde solche gezielte Falschinformation an die Bevölkerung weitergibt. Der Hamburger Hafen dient als Drehscheibe für Atomtransporte und ein genaueres Hinsehen der Öffentlichkeit scheint politisch unerwünscht zu sein. Wer sind die Profiteure?

Die Engagierten, die für die Aufdeckung der Falschinformationen gesorgt und diese öffentlich bekannt gemacht haben, müssen sich derweil vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg verantworten. Der nächste Verhandlungstermin findet am 4.3.2016 um 10:30 Uhr vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg statt. Es ist der 6. Verhandlungstag in dieser Sache. Weitere Prozesse gegen weitere Aktivist*innen werden folgen.

Sie rufen zugleich zur Teilnahme an die anstehenden Aktionstage gegen Urantransporte auf. Eine Mahnwache wird am 11.3.2016, dem Fukushimajahrestag, vor den Toren der Firma C. Steinweg statt finden „Atomausstieg bleibt Handarbeit“ so die Aktivist*innen.

Weitere Informationen:

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4 Antworten zu Urantransporte: Falschinformationen des Hamburger Senats werden vor Gericht verhandelt

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