Urteil im Fütter-Prozess am 4. März?

Der Prozess um die Versorgung mit Lebensmitteln bei einer Ankettaktion im August 2014 geht vorm Landgericht Hamburg am 4. März weiter. Es sind keine weiteren Verhandlungstage angesetzt, es kann also gut sein, dass es zum Urteil kommt – aktuell vorgeworfen wird Beihilfe bzw. Mittäterschaft zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Solidarisches und ungehorsames Publikum ist am 4. März ab 10 Uhr im Landgericht Hamburg wieder herzlich willkommen.

Es folgt der Bericht vom dritten und vierten Verhandlungstag.

Am 14.2. wurde zunächst der Lokführer vernommen. Interessant aus der Vernehmung: Der falsch beladene Waggon im Zug war mit falscher Gewichtsverteilung so beladen, dass er hätte entgleisen können. Das zeigt exemplarisch die Unsicherheit von Atomtransporten – Schäden am Zug und an den Gleisen von Seiten der Aktivist*innen konnten dagegen nicht festgestellt werden.

Weiter ging es mit der Verlesung zahlreicher Beweisanträge, welche die Richterin nur teilweise ganz verlesen ließ, oft durften nur Beweistatsachen und Beweismittel, aber nicht die Begründungen verlesen werden – insbesondere dann nicht, wenn es darum ging, warum die Atomkraft schädlich sei und ein rechtfertigender Notstand vorläge.

Über einen Beweisantrag dazu, dass die Ankettvorrichtung durchs Füttern nicht gestärkt würde, machte sich die Richterin lustig, was am nächsten Verhandlungstag am 21.2. prompt gerügt wurde mit der Erklärung, dass der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, es läge eine Form von Mittäterschaft vor, lächerlich sei, nicht die Verteidigung dagegen. Bei einer Mittäterschaft geht es nämlich theoretisch darum, dass es einen Tatbeitrag gibt, worin genau der bestanden haben soll, will aber die Staatsanwaltschaft nicht sagen.

Entgegen ihrer bisherigen Vorgehensweise kündigte die Richterin ein Ordnungsgeld für die Angeklagte, die (wie auch schon an allen vorherigen Prozesstagen) nicht aufstand, als die Richterin den Raum betrat. Die Verhandlung unter Anwesenheit von Justizpersonal und martialischen Kontrollen wurde trotz geringer Besucher*innen-Zahl fortgesetzt.

Beschlüsse zu den eingereichten Beweisanträgen gab es am 21.2. noch nicht, dafür wurden weitere, insgesamt etwa 70 Beweisanträge eingereicht. Für den Verhandlungstag am 4.3. ist nun zu erwarten, dass zu all diesen Beweisanträgen verkündet wird, warum ihnen nicht weiter nachgegangen wird und eventuell weitere Anträge folgen. Vielleicht wird auch ein Urteil verkündet.

Mehr Infos | Bericht 1. Tag | Bericht 2. Tag

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