Hausfriedensbruch setzt voraus, dass ein Gelände „umfriedet“ ist. Keine*r der Zeug*innen konnte jedoch irgendwas zu Zustand und Vorhandensein von Zäunen sagen, schlicht weil keine*r von ihnen sie sich angeguckt hatte, und an den Angeklagten erinnerte sich auch keine*r. Das war Richter Wulftange allerdings egal und er verurteilte zu 40 Tagessätzen zu je 10 Euro.

Doch zurück auf Anfang: 25.7.24: Wir befinden uns am Lingener Amtsgericht, es ist der zweite Tag in der Verhandlung gegen Simon. Der konnte allerdings selbst nicht anwesend sein und hatte das auch im Vorfeld dem Gericht mitgeteilt. Doch das war dem Richter egal. Seine Wahlverteidigung bestritt den Prozesstag also alleine, bei einer Verhandlung von 11 Uhr vormittags bis 19 Uhr abends eine durchaus anstrengende Sache.
Der zweite Verhandlungstag war notwendig geworden, weil sich keiner der Zeugen des ersten Tages an den Angeklagten erinnern konnte. Das war (nicht zuletzt natürlich allein schon aufgrund seiner Abwesenheit) am zweiten Tag auch nicht möglich, aber Richter Wulftange egal. Er umging die Schwierigkeit der fehlenden Identifizierung dadurch, dass er den Zeugen vernahm, der die Personalien von Simon damals aufgenommen hatte. Der konnte sich zwar ebenfalls an nichts erinnern, sagte aber aus, dass es auf jeden Fall Simon gewesen sei, wenn er das damals so aufgeschrieben habe. Er sagte damit exakt das, was das Gericht hören wollte. Vielleicht auch das, wovon er selbst überzeugt ist. Wir hingegen nicht. In der Kälte einer unstrittig windigen Silvesternacht auf einem unbeleuchteten Dach ist es mehr als wahrscheinlich, dass Menschen Schals und Mützen oder ähnliches tragen. In einer Aktionssituation wie einer solchen, zeigt jede aktivistische Erfahrung, dass die Polizei wenn überhaupt einen sehr flüchtigen Blick auf das Foto des Personalausweises und die vor ihnen stehende Person wirft, bevor sie die Daten abschreibt. Aber mit der Realität haben Selbstdarstellung von Polizeizeug*innen vor Gericht und gerichtliche Einschätzungen von Polizeiverhalten ja ohnehin oft herzlich wenig gemeinsam. Der Zeuge zeigte dann auch noch sein Notizheft mit den abgeschriebenen Personalien vor und das Gericht war zufrieden und wollte die Beweisaufnahme schließen. Weiterlesen →