Berlin: Berufungsverhandlung um Kletteraktion bei einer Energiewendemo

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 01.03.2018 – 10:30 Uhr Saal 3/729 B219, Wilsnacker Straße 4 (möglicherweise auch über Haupteingang Turmstrasse 91 zu erreichen), Landgericht Berlin

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2013 DemonstrantInnen an. Sie wollte Robin Wood Aktivist*innen daran hindern, Antikohle- und Antiatombanner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die Aktivist*nnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die Demonstrant*innen weiter geht.

Eine Aktivistin wurde wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter und Beleidigung angeklagt. Sie wurde in erster Instanz zu 45 Tagessätzen wegen einer angeblichen Beleidigung verurteilt. Die Angeklagte hat Berufung eingelegt. Die Polizeizeugen hatten ihre Berichte per Copy and Paste abgestimmt und der Amtsrichter störte sich an der ihrer unschlüssigen und unglaubhaften Aussage nicht.

Doch die Berufungsverhandlung könnte für die Polizeizeugen ungemütlich werden. Das Verwaltungsgericht hat inzwischen rechtskräftig geurteilt, dass die Polizeimaßnahmen gegen die Kletteraktivistin rechtswidrig waren und die Aktivistin durch die Polizei verletzt wurde. Somit wäre ein angeblicher Widerstand aufgrund der Rechtswidrigkeit der polizeilichen Amtshandlung nicht strafbar – die Staatsanwaltschaft beharrt jedoch auf die Verfolgung und sperrt sich gegen eine Einstellung des Verfahrens – sie hat auch Berufung eingelegt.

Auch ist eine kritische Befragung der Polizeizeugen zu erwarten, da nun aus der ersten Instanz bekannt ist, welche fragwürdigen Aussagen sie zur Belastung der Angeklagten gezielt auftischen und die Verteidigung sich darauf einstellen kann. Es gibt zudem Neuigkeiten was die vorhandenen Beweismittel angeht, auch wenn die Polizei für sie ungünstiges Videomaterial verschwinden lies und das Beweisvideo mehrfach geschnitten wurde: welch ein Zufall, die lebensgefährliche Handlung des angeblich beleidigten Polizisten, der mit einem Messer in der unübersichtlichen Menschenmenge hantierte und versuchte an die Kletterausrüstung der Kletterin zu kommen, ist weg geschnitten worden.

Die Angeklagte freut sich über solidarische Unterstützung. Wegen der angekündigten Eingangskontrollen sollten Zuschauer*innen 30 Minuten vor dem Termin kommen.

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