Hamburg: Prozesstermine um Kletteraktion gegen Urantransport

Termin: Mittwoch 4. Juli 2018 – 09:30 Uhr – Amtsgericht Hamburg Harburg

Im November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion. Jetzt stehen wieder Termine vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen beide Kletteraktivist*innen an um über die Strafbarkeit der Aktion zu verhandeln.

Das Amtsgericht hat einen Angeklagten in einem ersten Verfahren verurteilt, das Urteil war jedoch so fehlerhaft, dass es von einem Revisionsgericht aufgehoben und zurück verwiesen wurde. Das OLG sah keine Nötigung, schloss aber eine versuchte Nötigung nicht aus. Der Prozess sollte mit neuer Besetzung  im April 2018 neu starten, der Termin wurde jedoch aufgehoben.

Kletteraktion

Kletteraktion gegen Uranzug November 2014

Bei der zweiten Kletteraktivistin lehnte der Richter schon die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Nötigung ab – er sieht in der gleichen Handlung nur einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), genauer eine betriebsstörende Handlung, also eine Ordnungswidrigkeit. Da die Staatsanwaltschaft aber Nötigung angeklagt hat, wird trotzdem auch über die Ordnungswidrigkeit in Hamburg-Harburg verhandelt und zwar am 04.07.2018 um 9:30 Uhr am Amtsgericht Hamburg-Harburg, Saal A 3.06.

Für die gleiche Aktion stehen somit verschiedenste Vorwürfe im Raum, die Gerichte sind sich absolut nicht einig, es bleibt also spannend. (Zum bisherigen Verlauf der Verfahren) Bei beiden Prozessen sind Zuschauer*innen und solidarische Aktionen willkommen.

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OLG: Kein Bußgeld für Kletteraktivistin nach Uranzug-Luftblockade

Weil sie mit einer 3-stündigen Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) im April 2016 einen Urantransport zusammen mit einer weiteren Aktivistin aufgehalten hatte, wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte im Herbst 2017 nach vier Verhandlungstagen zu 500 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau.- und Betriebsordnung durch Richterin am Amtsgericht Potsdam Ahle verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Zuschauer*innen bezeichneten den Prozessverlauf als Kafkaesk, die Betroffene lehnte die zuständige Richterin mehrfach wegen Befangenheit ab, diese machte sich zu Richterin in eigener Sache und beschloss selbst, dass sie unvoreingenommen sei. Mit Hilfe eine weiteren Aktivistin, die nach §138II der Strafprozessordnung als Verteidigerin genehmigt worden war, legte sie gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein.

Das brandenburgische Oberlandesgericht scheute sich offenbar vor einer inhaltlichen Entscheidung in der Sache. Es stellte mit Beschluss vom 26.4.2018 das Verfahren auf Staatskosten ein. Das Amtsgerichtsurteil ist somit aufgehoben, die ROBIN WOOD Aktivistin muss kein Bußgeld zahlen. (76 OWi 202/16 – AG Potsdam und (1B)53 Ss-OWi 62/18 (39/18) Brandenburgisches Oberlandesgericht)

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AG HN: Wer seine Grundrechte verteidigt, fliegt raus!

Pressemitteilung vom Bündnis Neckar Castorfrei. Die Betroffene hat in ihrem Blog ein paar weitere Kommentare gemacht.

Castor-Protest wird kriminalisiert

Heilbronn. Am heutigen Mittwoch, den 11.04.2018 wurde in einem kafkaesken Prozess ein Urteil gesprochen, dessen Willkür kaum zu überbieten ist. In einem Verfahren gegen eine Umweltaktivistin, die an Protestaktionen gegen die Castor-Transporte von Obrigheim nach Neckarwestheim teilnahm, wurden die grundrechtlich geschützten Rechte von Beschuldigten vor Gericht von Richter Michael Reißer eklatant missachtet. Es war der Aktivistin nicht möglich, sich zu verteidigen. Nachdem sie und die Zuschauer*innen mehrmals aus dem Gerichtssaal entfernt wurden, führte der Richter den Prozess ohne die Beschuldigte fort und verurteilte sie schließlich am Ende zu Geldbußen. Weiterlesen

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Neckar-CASTOR: Prozesse gegen Anti-Atom-Aktivist*in vor dem Amtsgericht Heilbronn

Die CASTOR-Transporte auf dem Neckar sind vorbei – das Atommüllproblem aber ist weiterhin ungelöst. Diejenigen, die gegen diese sinnlose Atommüll-Verschieberei von Neckarwestheim nach Obrigheim demonstriert haben, werden nun mit Repressionen überzogen. Das Ordnungsamt Heilbronn erließ hohe Bußgeldbescheide, und vom Amtsgericht wurden zwei Strafbefehle wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erlassen. Die Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide und Strafbefehle werden gegenwärtig in rascher Folge vor dem Amtsgericht Heilbronn verhandelt.

So wird am Mittwoch 11.4. eine Atomkraftgegnerin vor Gericht stehen, die sich an einer Kletteraktion gegen den ersten Transport am 28. Juni 2017 sowie an einem  Schwimmprotest gegen den dritten Transport am 11. Oktober 2017 beteiligt hatte. Weiterlesen

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Castor-Prozesse in Heilbronn

Es steht eine Reihe Antiatom-Prozesse gegen Atomkraftgegner*innen vor dem Amtsgericht Heilbronn an. Es geht um Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Es geht um eine Kletteraktion beim ersten Castor, um Schwimmaktionen bei folgenden Transporten, um eine Aktion vor den Castortransporten vor einem Jahr und um weitere Mahnwachen / Demos.

Die Betroffenen freuen sich ausdrücklich über Unterstützung

Die uns bekannten Termine:

  • 11.4. 10:55 Uhr: OWi (2 Bußgelder à 150 und 300 Euro für Kletteraktion 1. und Schwimmaktion 3. Castor, eine Mahnwache vorm Gericht soll angemeldet werden)
  • 18.4. 09:30 Uhr OWi (1. Castor Kletteraktion)
  • 26.4. 9:30 und 15:30 2 OWi-Prozesse (1. Castor Kletteraktion)
  • 22.6. 13:30 Uhr Strafverfahren (Vorfeldaktion)
  • 7.5. – 12 Uhr Fortsetzung zum 26.4.

mind. 1 weiteres Strafverfahren läuft, der Angeklagte hat einen Strafbefehl erhalten, jedoch noch kein Prozesstermin. Einige OWi-Prozesse sind noch nicht terminiert.

Bei einer Person wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt, ein Richter Namens Müller hat den Einspruch willkürlich verworfen trotz Befangenheitsantrag (er hat sich in einem 5-seitigen Beschluss selbst für nicht befangen erklärt) und Verhandlungsunfähigkeit (akute Erkrankung) des Betroffenen.

Außerdem: Kostenbescheide für die Räumung durch die Polizei wurden einigen Aktivistis zugestellt, Widerspruchsverfahren laufen.

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LG Berlin: Kletterverfahren gegen Auflage eingestellt

Am Donnerstag den 1.3.2018 wurde vor dem Landgericht Berlin die Berufungsverhandlung wegen einer vermeintlichen Beleidigung sowie wegen angeblichen Widerstands 2013 verhandelt. Damals hatte die Polizei auf einer Demonstration versucht eine Kletteraktion zu unterbinden. Dazu zerrten Beamte am Klettermaterial einer Person herum, gefährdeten diese dadurch und zückten mitten in der Demonstration sogar ein Messer. Vor Gericht stand dennoch die von dieser Maßnahme betroffene Aktivistin. In erster Instanz war sie verurteilt worden. Die Berufungsverhandlung endete nach wenigen Minuten mit einer Einstellung gegen Auflage.

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Berlin: Berufungsverhandlung um Kletteraktion bei einer Energiewendemo

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 01.03.2018 – 10:30 Uhr Saal 3/729 B219, Wilsnacker Straße 4 (möglicherweise auch über Haupteingang Turmstrasse 91 zu erreichen), Landgericht Berlin

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2013 DemonstrantInnen an. Sie wollte Robin Wood Aktivist*innen daran hindern, Antikohle- und Antiatombanner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die Aktivist*nnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die Demonstrant*innen weiter geht. Weiterlesen

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VG Berlin: Bundesregierung muss Zahlungen an Anwälte offenlegen

Artikel vom 18.1.2018, Autor Arne Seemsrot, Quelle netzpolitik.org

Wie viel Geld zahlt die Bundesregierung an ihre Anwälte? Solche Informationen müssen nach einer Gerichtsentscheidung auf Anfrage herausgegeben werden. Das Innenministerium wehrt sich allerdings gegen mehr Transparenz.

Die Bundesregierung muss nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) offenlegen, wie viel Geld sie der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezahlt hat. Das hat heute das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen VG 2 K 50.17).

Auf Auskunft geklagt hatte die Kletteraktivistin Cécile Lecomte, die sich mit Verfassungbeschwerden gegen Ingewahrsamnahmen bei zwei Protestaktionen gegen Castortransporte zum Zwischenlager Lubmin in den Jahren 2010 und 2011 wehrte. Die Atomkraftgegnerin hatte ihre Verfassungsbeschwerden selbst verfasst, die Bundesregierung ließ Redeker Sellner Dahs eine 55-seitige Stellungnahme schreiben. Das Bundesverfassungsgericht gab im Sommer 2017 den Verfassungsbeschwerden der Aktivistin statt und hob Urteile des Landgerichts Stralsund auf. Weiterlesen

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Solidarität im Stickeralbum

„They got you but they want us all – solidarity with Riccardo and all prisoners“ stand auf einem Transparent bei der Blockade eines Uranhexafluoridtransportes. Die Anti-Atom-Aktiven hatten sich solidarisiert, weil der Tag der Ankettaktion auf einen der Prozesstage in Hamburg wegen der Geschehnisse rund um den G20 fiel. Das Foto dieser Soliaktion ist nun auf einem Aufkleber gelandet, der ins riotini-Sticker-Sammelalbum gehört. Wer schon immer mal solidarisch Sticker sammeln und tauschen wollte, findet hier weitere Infos dazu.

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Plakate: Beton – Weil es drauf ankommt, was wir draus machen

Jetzt gibt es zusätzlich zu den Postkarten auch Plakate als Solimaterial zur Betonblock-Aktion. Bei Interesse einfach eine Mail an Plakat (ätt) nirgendwo.info schicken, dann senden wir gerne welche zu

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