8 Jahre Kampf vor Gericht: Kletteraktivistin gewinnt CASTOR-Klagen

Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

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Verzögerung im Betriebsablauf von Bahn … und Gericht

Solidarität vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg

Solidarität vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg

Am Mittwoch fand vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg ein Prozess um eine Kletteraktion gegen Urantransporte statt. Hintergrund war die 7-stündige Verzögerung eines Uranzugs bei seiner Abfahrt aus der Terminal von der Atom-Umschlagfirma C. Steinweg im Hamburger Hafen im November 2014. Die radioaktive Fracht war für die Uranfabrik von Orano (ex AREVA) in Südfrankreich bestimmt. Angeklagt sind zwei Kletter*innen in zwei verschiedenen Verfahren, die sich in über der Bahnstrecke aufgespannten Seilen aufhielten. Die Sitzblockierer*innen wurden nicht angeklagt.

Gerichte und Staatsanwaltschaft streiten seit nun ca. 4 Jahren um die Strafbarkeit der Handlung. Wie eine Demonstration im Luftraum einer Bahnanlage einzuordnen ist, ist umstritten. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Nötigung. Ein Kletterer wurde verurteilt, das Urteil wurde aber später durch das OLG aufgehoben. Die andere Kletterin stand am Mittwoch vor Gericht. Das Amtsgericht hat in ihrem Fall das Verfahren mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, eines Vorstoßes gegen die Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung (EBO), eröffnet.

Am Mittwoch wurde das Verfahren durch Gericht und Staatsanwaltschaft erneut verzögert und nach anderthalb Stunden ausgesetzt. Die Verhandlung muss zu einem späteren Zeitpunkt von Neuem beginnen.

Das Gericht hatte vergessen, ein Zeuge zu laden und ein späteres Erscheinen des Zeugens am Nachmittag war nicht möglich, weil die Staatsanwältin zum Zahnarzt wollte. Einer Einstellung stimmte die Staatsanwaltschaft trotz erheblicher Verfahrensverzögerung und der Tatsache, dass es in dem Verfahren inzwischen nur noch um eine Ordnungswidrigkeit geht, nicht zu. Das sei die Linie der Hamburger Staatsanwaltschaft bei politischen Verfahren. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sprach sich zwar für eine Einstellung des Verfahren aus. Ihre Zustimmung dürfe sie aber ohne Zustimmung der Abteilungsleitung nicht abgeben und diese sei gerade urlaubsbedingt und wegen laufenden G20 Verfahren am Amtsgericht Mitte nicht erreichbar.

Die Staatsanwältin war nicht besonders glücklich darüber, ihre Behörde in dem Verfahren vertreten zu müssen. Bei einer Ordnungswidrigkeit kommt es äußerst selten vor, dass die Staatsanwaltschaft anwesend ist.

Zuständig für das Verfahren war eine junge Richterin, Frau Schirm. Sie hatte unverhältnismäßige Eingangskontrollen angeordnet, die für Unmut sorgten. Auch Nachfrage erklärte sie, sie sei neu hier im Gericht und habe die Kontrollen angeordnet, weil ihr durch die Gerichtsleitung gesagt worden sei, das sei bei politischen Verfahren üblich. Einen Antrag auf Aufhebung der Kontrollen stellte sie zurück. Darin sieht man wie Gerichte – das muss nicht auf die Richterin persönlich zutreffen – bei politischen Verfahren voreingenommen sind. Verfolgt wird formal eine Handlung. Real soll aber eine politische Einstellung kriminalisiert und vermittelt werden, dass Polit-Aktivist*innen gefährliche Menschen sind.

Der Prozess kam am Mittwoch über die Genehmigung eines Wahlverteidigers in der Person eines befreundeten Aktivisten und die politische Einlassung der Betroffenen über die Umstände der Handlung nicht hinaus. Eine Aussage zur Sache machte sie nicht und sie bestand auf die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen. Die Betroffene lies sich auf einen Verzicht auf die Vernehmung des Zeugen nicht ein. Den Fehler und die Verzögerung haben schließlich Gericht und Staatsanwaltschaft zu verantworten.

Es bleibt abzuwarten ob der Prozess neu angesetzt wird – oder das Verfahren doch noch eingestellt wird.

Prozesse werden die Aktivist*innen nicht von weiteren Aktionen abhalten. Denn der Protest zeigt etwas Wirkung und es ist noch viel zu tun. Der Hamburger Senat sah sich vor kurzem dazu genötigt, Ankündigungen über eine vermeintliche Einschränkung von Atomtransporten im Hamburger Hafen zu verbreiten. Noch ist es heiße Luft, wie sich herausgestellt hat. Der Senat hat erklärt, eine Vereinbarung über einen freiwilligen Verzicht auf Atomtransporte mit Happag Llyod und HHLA getroffen zu haben. Der Verzicht betrifft allerdings nur Kernbrennstoffe – nicht also Transporte wie der Urantransport, der Gegenstand der Prozesses am Mittwoch war. Beobachtungen zur Folge finden außerdem nach wie vor Kernbrennstoff Transporte statt. Die Veröffentlichung von Bildern eines Atomtransportes bei der HHLA vor zwei Wochen setzte den städtischen Hafenbetreiber unter Druck. Diese erklärte, sich an der Verzichtserklärung halten zu wollen, es sei nur noch nicht so weit. Einen Termin nannte das Unternehmen nicht. Also muss der Druck durch aufrecht erhalten werden! (Bericht dazu)

Eine Möglichkeit Energie für den weiteren Widerstand aufzutanken und sich zu vernetzen, gibt es Anfang August beim internationalen Antiatom-Camp in Narbonne.

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Hamburg: Prozesstermine um Kletteraktion gegen Urantransport

Termin: Mittwoch 4. Juli 2018 – 09:30 Uhr – Amtsgericht Hamburg Harburg

Im November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion. Jetzt stehen wieder Termine vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen beide Kletteraktivist*innen an um über die Strafbarkeit der Aktion zu verhandeln.

Das Amtsgericht hat einen Angeklagten in einem ersten Verfahren verurteilt, das Urteil war jedoch so fehlerhaft, dass es von einem Revisionsgericht aufgehoben und zurück verwiesen wurde. Das OLG sah keine Nötigung, schloss aber eine versuchte Nötigung nicht aus. Der Prozess sollte mit neuer Besetzung  im April 2018 neu starten, der Termin wurde jedoch aufgehoben.

Kletteraktion

Kletteraktion gegen Uranzug November 2014

Bei der zweiten Kletteraktivistin lehnte der Richter schon die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Nötigung ab – er sieht in der gleichen Handlung nur einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), genauer eine betriebsstörende Handlung, also eine Ordnungswidrigkeit. Da die Staatsanwaltschaft aber Nötigung angeklagt hat, wird trotzdem auch über die Ordnungswidrigkeit in Hamburg-Harburg verhandelt und zwar am 04.07.2018 um 9:30 Uhr am Amtsgericht Hamburg-Harburg, Saal A 3.06.

Für die gleiche Aktion stehen somit verschiedenste Vorwürfe im Raum, die Gerichte sind sich absolut nicht einig, es bleibt also spannend. (Zum bisherigen Verlauf der Verfahren) Bei beiden Prozessen sind Zuschauer*innen und solidarische Aktionen willkommen.

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OLG: Kein Bußgeld für Kletteraktivistin nach Uranzug-Luftblockade

Weil sie mit einer 3-stündigen Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) im April 2016 einen Urantransport zusammen mit einer weiteren Aktivistin aufgehalten hatte, wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte im Herbst 2017 nach vier Verhandlungstagen zu 500 Euro Bußgeld wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau.- und Betriebsordnung durch Richterin am Amtsgericht Potsdam Ahle verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Zuschauer*innen bezeichneten den Prozessverlauf als Kafkaesk, die Betroffene lehnte die zuständige Richterin mehrfach wegen Befangenheit ab, diese machte sich zu Richterin in eigener Sache und beschloss selbst, dass sie unvoreingenommen sei. Mit Hilfe eine weiteren Aktivistin, die nach §138II der Strafprozessordnung als Verteidigerin genehmigt worden war, legte sie gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein.

Das brandenburgische Oberlandesgericht scheute sich offenbar vor einer inhaltlichen Entscheidung in der Sache. Es stellte mit Beschluss vom 26.4.2018 das Verfahren auf Staatskosten ein. Das Amtsgerichtsurteil ist somit aufgehoben, die ROBIN WOOD Aktivistin muss kein Bußgeld zahlen. (76 OWi 202/16 – AG Potsdam und (1B)53 Ss-OWi 62/18 (39/18) Brandenburgisches Oberlandesgericht)

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AG HN: Wer seine Grundrechte verteidigt, fliegt raus!

Pressemitteilung vom Bündnis Neckar Castorfrei. Die Betroffene hat in ihrem Blog ein paar weitere Kommentare gemacht.

Castor-Protest wird kriminalisiert

Heilbronn. Am heutigen Mittwoch, den 11.04.2018 wurde in einem kafkaesken Prozess ein Urteil gesprochen, dessen Willkür kaum zu überbieten ist. In einem Verfahren gegen eine Umweltaktivistin, die an Protestaktionen gegen die Castor-Transporte von Obrigheim nach Neckarwestheim teilnahm, wurden die grundrechtlich geschützten Rechte von Beschuldigten vor Gericht von Richter Michael Reißer eklatant missachtet. Es war der Aktivistin nicht möglich, sich zu verteidigen. Nachdem sie und die Zuschauer*innen mehrmals aus dem Gerichtssaal entfernt wurden, führte der Richter den Prozess ohne die Beschuldigte fort und verurteilte sie schließlich am Ende zu Geldbußen. Weiterlesen

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Neckar-CASTOR: Prozesse gegen Anti-Atom-Aktivist*in vor dem Amtsgericht Heilbronn

Die CASTOR-Transporte auf dem Neckar sind vorbei – das Atommüllproblem aber ist weiterhin ungelöst. Diejenigen, die gegen diese sinnlose Atommüll-Verschieberei von Neckarwestheim nach Obrigheim demonstriert haben, werden nun mit Repressionen überzogen. Das Ordnungsamt Heilbronn erließ hohe Bußgeldbescheide, und vom Amtsgericht wurden zwei Strafbefehle wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz erlassen. Die Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide und Strafbefehle werden gegenwärtig in rascher Folge vor dem Amtsgericht Heilbronn verhandelt.

So wird am Mittwoch 11.4. eine Atomkraftgegnerin vor Gericht stehen, die sich an einer Kletteraktion gegen den ersten Transport am 28. Juni 2017 sowie an einem  Schwimmprotest gegen den dritten Transport am 11. Oktober 2017 beteiligt hatte. Weiterlesen

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Castor-Prozesse in Heilbronn

Es steht eine Reihe Antiatom-Prozesse gegen Atomkraftgegner*innen vor dem Amtsgericht Heilbronn an. Es geht um Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz. Es geht um eine Kletteraktion beim ersten Castor, um Schwimmaktionen bei folgenden Transporten, um eine Aktion vor den Castortransporten vor einem Jahr und um weitere Mahnwachen / Demos.

Die Betroffenen freuen sich ausdrücklich über Unterstützung

Die uns bekannten Termine:

  • 11.4. 10:55 Uhr: OWi (2 Bußgelder à 150 und 300 Euro für Kletteraktion 1. und Schwimmaktion 3. Castor, eine Mahnwache vorm Gericht soll angemeldet werden)
  • 18.4. 09:30 Uhr OWi (1. Castor Kletteraktion)
  • 26.4. 9:30 und 15:30 2 OWi-Prozesse (1. Castor Kletteraktion)
  • 22.6. 13:30 Uhr Strafverfahren (Vorfeldaktion)
  • 7.5. – 12 Uhr Fortsetzung zum 26.4.

mind. 1 weiteres Strafverfahren läuft, der Angeklagte hat einen Strafbefehl erhalten, jedoch noch kein Prozesstermin. Einige OWi-Prozesse sind noch nicht terminiert.

Bei einer Person wird Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gestellt, ein Richter Namens Müller hat den Einspruch willkürlich verworfen trotz Befangenheitsantrag (er hat sich in einem 5-seitigen Beschluss selbst für nicht befangen erklärt) und Verhandlungsunfähigkeit (akute Erkrankung) des Betroffenen.

Außerdem: Kostenbescheide für die Räumung durch die Polizei wurden einigen Aktivistis zugestellt, Widerspruchsverfahren laufen.

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LG Berlin: Kletterverfahren gegen Auflage eingestellt

Am Donnerstag den 1.3.2018 wurde vor dem Landgericht Berlin die Berufungsverhandlung wegen einer vermeintlichen Beleidigung sowie wegen angeblichen Widerstands 2013 verhandelt. Damals hatte die Polizei auf einer Demonstration versucht eine Kletteraktion zu unterbinden. Dazu zerrten Beamte am Klettermaterial einer Person herum, gefährdeten diese dadurch und zückten mitten in der Demonstration sogar ein Messer. Vor Gericht stand dennoch die von dieser Maßnahme betroffene Aktivistin. In erster Instanz war sie verurteilt worden. Die Berufungsverhandlung endete nach wenigen Minuten mit einer Einstellung gegen Auflage.

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Berlin: Berufungsverhandlung um Kletteraktion bei einer Energiewendemo

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 01.03.2018 – 10:30 Uhr Saal 3/729 B219, Wilsnacker Straße 4 (möglicherweise auch über Haupteingang Turmstrasse 91 zu erreichen), Landgericht Berlin

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2013 DemonstrantInnen an. Sie wollte Robin Wood Aktivist*innen daran hindern, Antikohle- und Antiatombanner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die Aktivist*nnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die Demonstrant*innen weiter geht. Weiterlesen

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VG Berlin: Bundesregierung muss Zahlungen an Anwälte offenlegen

Artikel vom 18.1.2018, Autor Arne Seemsrot, Quelle netzpolitik.org

Wie viel Geld zahlt die Bundesregierung an ihre Anwälte? Solche Informationen müssen nach einer Gerichtsentscheidung auf Anfrage herausgegeben werden. Das Innenministerium wehrt sich allerdings gegen mehr Transparenz.

Die Bundesregierung muss nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) offenlegen, wie viel Geld sie der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezahlt hat. Das hat heute das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen VG 2 K 50.17).

Auf Auskunft geklagt hatte die Kletteraktivistin Cécile Lecomte, die sich mit Verfassungbeschwerden gegen Ingewahrsamnahmen bei zwei Protestaktionen gegen Castortransporte zum Zwischenlager Lubmin in den Jahren 2010 und 2011 wehrte. Die Atomkraftgegnerin hatte ihre Verfassungsbeschwerden selbst verfasst, die Bundesregierung ließ Redeker Sellner Dahs eine 55-seitige Stellungnahme schreiben. Das Bundesverfassungsgericht gab im Sommer 2017 den Verfassungsbeschwerden der Aktivistin statt und hob Urteile des Landgerichts Stralsund auf. Weiterlesen

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