Termin: Mittwoch 4. Juli 2018 – 09:30 Uhr – Amtsgericht Hamburg Harburg
Im November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion. Jetzt stehen wieder Termine vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg gegen beide Kletteraktivist*innen an um über die Strafbarkeit der Aktion zu verhandeln.
Das Amtsgericht hat einen Angeklagten in einem ersten Verfahren verurteilt, das Urteil war jedoch so fehlerhaft, dass es von einem Revisionsgericht aufgehoben und zurück verwiesen wurde. Das OLG sah keine Nötigung, schloss aber eine versuchte Nötigung nicht aus. Der Prozess sollte mit neuer Besetzung im April 2018 neu starten, der Termin wurde jedoch aufgehoben.
Bei der zweiten Kletteraktivistin lehnte der Richter schon die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Nötigung ab – er sieht in der gleichen Handlung nur einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), genauer eine betriebsstörende Handlung, also eine Ordnungswidrigkeit. Da die Staatsanwaltschaft aber Nötigung angeklagt hat, wird trotzdem auch über die Ordnungswidrigkeit in Hamburg-Harburg verhandelt und zwar am 04.07.2018 um 9:30 Uhr am Amtsgericht Hamburg-Harburg, Saal A 3.06.
Für die gleiche Aktion stehen somit verschiedenste Vorwürfe im Raum, die Gerichte sind sich absolut nicht einig, es bleibt also spannend. (Zum bisherigen Verlauf der Verfahren) Bei beiden Prozessen sind Zuschauer*innen und solidarische Aktionen willkommen.