Potsdam: konfliktreicher Prozess und offensive Verteidigung

Abseilaktion gegen uranzug in Buchholz, April 2016

Abseilaktion gegen uranzug in Buchholz, April 2016

Am 6. September um 11 Uhr begann in Potsdam der Prozess wegen der Uranzugblockade in Buchholz in der Nordheide im April 2016 und dauerte bis ca.16 Uhr. Der Prozess wird am 12.9. 19.9. um 11 Uhr fortgesetzt.

+++ Update vom 19.9.++++

 

Der Prozess lief überraschender Weise heute entspannter als am ersten Prozesstag. Ein Zeuge wurde vernommen – und seine Aussage war im Gegenteil zu dem Vortrag von PD Lehne vergangene Woche auch glaubhaft – , Eingangskontrollen gab es nicht mehr.

Der Prozess ist nicht zu Ende. Er geht am Dienstag kommende Woche (26.9.) um 11 Uhr vorm AG Potsdam weiter.

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Insgesamt lässt sich die Veranstaltung als absurd (im wahrsten Sinne des Wortes) bezeichnen.Verhandelt wurde der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid über 5oo € wegen Verstoßes gegen die EBO (Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung). Der betroffenen Kletteraktivistin wird vorgeworfen, sich gemeinsam mit einer weiteren Person im Bahnhof Buchholz von einer Fußgängerbrücke abgeseilt zu haben, und so die Fahrt eines Transportes mit Uranerzkonzentrat aus Namibia vom HH Hafen nach Narbonne verzögert zu haben. (siehe Prozessankündigung)
Gemeint sind wir alle, vor Gericht sollen wir alleine stehen; so hatten sich die zuständigen Richterinnen im Vorfeld geweigert, die Verfahren der beiden Kletterinnen zusammen zu legen. Einer Verurteilung im schriftlichen Verfahren hatten diese widersprochen.
Der Prozess wurde solidarisch begleitet. Atomkraftgegner*innen entrollten Transparente vor Gericht und harrten 5 Stunden im Gerichtssaal aus. Presse erschien ebenfalls. Die Repression, die Umweltaktiven (politischen Menschen) entgegen schlägt, zeigte sich schon vor Erreichen des Verhandlungssaals. Weiterlesen

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Eine Solierklärung

Folgende Solierklärung erreichte uns nach dem Urteil des AG HH Harburg im Füttern-Prozess:

Liebe Mitstreiterinnen und liebe Mitstreiter gegen die Atomtransporte durch Hamburg und anderswo!

Mit Empörung haben wir das Urteil vom 17. August 2017 gegen Irene, die Umweltaktivist*innen mit Lebensmitteln versorgte, zur Kenntnis genommen. Diese hatten einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Zug an seiner Weiterfahrt gehindert, indem sie sich vor und hinter dem Zug angekettet hatten. Weiterlesen

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Solidarität mit linksunten.indymedia: Von Pfefferspray und abgeschalteten Nachrichtenplattformen

Wir wenden uns entschieden gegen den Angriff auf die Informationsplattform linksunten.indymedia.org. Wir verurteilen sowohl die Hausdurchsuchungen wie auch die Anordnung, die Internetseite offline zu nehmen. Es handelt sich bei indymedia um eine Plattform, die es Menschen ermöglicht, eigene Texte und Berichte zu veröffentlichen. Dass eine unabhängige Informationsplattform einem repressiver werdenden Staat nicht passt, überrascht uns nicht.

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Uranzug-Luftblockade vor Gericht in Potsdam

Abseilaktion gegen uranzug in Buchholz, April 2016

Abseilaktion gegen Uranzug in Buchholz, April 2016

Am 6. September 2017 um 11 Uhr findet vor dem Amtsgericht Potsdam (Saal 21) 1 Prozess um eine 3-stündige Abseilaktion gegen einen Uranzug in Buchholz in der Nordheide (Niedersachsen) vor gut einem Jahr statt. Weiterlesen

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Widerstandsverfahren in Gronau nach drei Jahren eingestellt

Einem Aktivisten war vorgeworfen worden, im Rahmen eines Prozesses gegen eine Atomkraftgegnerin in Gronau im Kontext einer Saalräumung Widerstand gegen Polizeibeamte geleistet zu haben. Was in erster Instanz 2015 vom Amtsgericht Gronau mit 80 Tagessätzen verurteilt worden war, wurde nach Einlegung der Berufung nun Mitte 2017 vom Landgericht Münster ohne Hauptverhandlung eingestellt.

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Protest im Harburger Gericht: Verteidigung, Angeklagte und komplettes Publikum verlassen als Zeichen gegen Pro-Atom-Urteil Verhandlungssaal

Nach neun Verhandlungstagen ist gestern vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg ein Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin zu Ende gegangen. Sie wurde wegen Beihilfe zur Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe zu 30 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Das Gericht begründete das mit der Versorgung einer Person mit Lebensmitteln durch die Angeklagte, die durch eine Ankettaktion im Sommer 2014 einen Zug mit Uranerzkonzentrat im Hamburger Hafenbereich stoppte.

Der Prozess, welcher bereits im April diesen Jahres begann, zog sich lange hin. Die Verhandlungstage waren gefüllt mit Zeug*innen-Befragungen und Beweisanträgen zu den Gefahren von Atomkraft. Die Gefahren wurden vom Gericht zwar bestätigt, aber spielten für den Richter Nahrwold in seiner Entscheidung keine Rolle hinsichtlich juristischer Rechtfertigungsgründe.

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Lubmin: Castor-Prozess muss von vorn beginnen

Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die Besetzungsrüge beim Prozess um eine Blockade des Castor-Transports nach Lubmin erfolgreich war: Der Prozess muss vorm Landgericht erneut beginnen, da die Besetzung der Hilfsschöff*innen nicht rechtskonform ablief. Auch 2017, mehr als sechs Jahre nach der Aktion geht die rechtliche Auseinandersetzung darum also weiter. (Presse dazu)
Die angekündigten Termine fallen also erst mal aus.

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Hamburg: Kurzer Verhandlungstag wegen Ankettaktion

Heute ging der Prozess gegen eine Person weiter, der vorgeworfen wird, eine andere bei einer Ankettaktion gegen einen Urantransport gefüttert zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt am Donnerstag, 17.8. von 8 bis 9 Uhr.

Der Prozesstag begann mit der Verlesung der Ablehnung des Befangenheitsantrages. Richter Braun entschied: Es besteht kein Anspruch auf eine Auskunftserteilung, wie viele Menschen Richter Nahrwold beim G20-Gipfel in den Knast oder in Unterbindungsgewahrsam gesteckt hat, das ist alles in seinem „Beurteilungsspielraum“ und macht ihn deshalb nicht befangen gegenüber der Angeklagten. Dann rügte die Angeklagte das Gericht, weil letztes Mal der Aufzug kaputt war und es keine Alternativen oder Hinweise dazu gab und deshalb eine schwerbehinderte Zuschauerin nicht zum Prozess kommen konnte und weil zugesagte Beschlüsse nicht ausgehändigt wurden. Es folgten zwei Stellungnahmen zur Ablehnung der Beweisanträge vom vorletzten Verhandlungstag, weil es entgegen der Aussage des Gerichts genug Anhaltspunkte in Hamburg für verdeckte Ermittler*innen gibt und weil das Gericht alle Anträge zur Gefährlichkeit der Atomkraft als wahr unterstellt und trotzdem die Gefahren leugnen wirdWeiterlesen

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Lubmin Castorprozess – Noch kein Urteil und Kletteraktion vorm Gericht

Quelle: http://lubminnixda.blogsport.de/

Viele der Beteiligten von Seiten der Verteidigung und der Besucher des 5. Verhandlungstages im Berufungsprozess vorm Landgericht Stralsund gingen von einem nunmehr schnellen Ende des Prozesses aus. Eine Urteilsverkündung wurde erwartet. Doch weil der beim letzten Mal nicht erschienene Zeuge nun seine Aussage nachholte, und weitere Beweisanträge gestellt wurden, über die es zu entscheiden gilt, wurden nun zwei weitere Sitzungstermine angesetzt. (10.8. um 11 Uhr als kurzer Schiebetermin sowie 31.08 ab 10 Uhr)

Einer der Beweisanträge kam von einem der Angeklagten. Er wolle damit nachweisen, dass er nur im Rahmen eines Wettbewerbes, damals ausgerufen durch das Wendlandarchiv, um einen Kasten alkoholfreies Bier so vehement an dem Rohr unter dem Gleisstrang festhielt. Wenn das kein Grund ist! Prost ;-) Weiterlesen

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Verhandlung um Ankettaktion gegen Urantransport

Der heutige Verhandlungstag im Prozess um eine Ankettaktion gegen einen Urantransport 2014, bei der einer Person Beihilfe zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen wird, weil sie eine angekettetete Person gefüttert haben sollte wurde heute bereits nach wenigen Minuten beendet. Grund dafür war ein Befangenheitsantrag der Angeklagten auf Grund der Beteiligung des Richters Nahrwold an der G20-Sondergerichtsbarkeit Anfang Juli. Der Staatsanwalt erklärte, dass das natürlich keinen Einfluss auf die Unabhängigkeit des Richters in diesem Verfahren hatte, der Richter erklärte sich für unbefangen. Der für das Befangenheitsgesuch zuständige Richter könne jedoch erst um 16 Uhr entscheiden. Nach der Entscheidung wird der Prozess am Donnerstag, den 27. Juli um 8 Uhr vorm Amtsgericht Hamburg-Harburg fortgesetzt, wieder mit Anträgen der Verteidigung.

Bisherige Prozessberichte

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