VG Berlin: Bundesregierung muss Zahlungen an Anwälte offenlegen

Artikel vom 18.1.2018, Autor Arne Seemsrot, Quelle netzpolitik.org

Wie viel Geld zahlt die Bundesregierung an ihre Anwälte? Solche Informationen müssen nach einer Gerichtsentscheidung auf Anfrage herausgegeben werden. Das Innenministerium wehrt sich allerdings gegen mehr Transparenz.

Die Bundesregierung muss nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) offenlegen, wie viel Geld sie der Anwaltskanzlei Redeker Sellner Dahs für ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gezahlt hat. Das hat heute das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (Aktenzeichen VG 2 K 50.17).

Auf Auskunft geklagt hatte die Kletteraktivistin Cécile Lecomte, die sich mit Verfassungbeschwerden gegen Ingewahrsamnahmen bei zwei Protestaktionen gegen Castortransporte zum Zwischenlager Lubmin in den Jahren 2010 und 2011 wehrte. Die Atomkraftgegnerin hatte ihre Verfassungsbeschwerden selbst verfasst, die Bundesregierung ließ Redeker Sellner Dahs eine 55-seitige Stellungnahme schreiben. Das Bundesverfassungsgericht gab im Sommer 2017 den Verfassungsbeschwerden der Aktivistin statt und hob Urteile des Landgerichts Stralsund auf. Weiterlesen

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Solidarität im Stickeralbum

„They got you but they want us all – solidarity with Riccardo and all prisoners“ stand auf einem Transparent bei der Blockade eines Uranhexafluoridtransportes. Die Anti-Atom-Aktiven hatten sich solidarisiert, weil der Tag der Ankettaktion auf einen der Prozesstage in Hamburg wegen der Geschehnisse rund um den G20 fiel. Das Foto dieser Soliaktion ist nun auf einem Aufkleber gelandet, der ins riotini-Sticker-Sammelalbum gehört. Wer schon immer mal solidarisch Sticker sammeln und tauschen wollte, findet hier weitere Infos dazu.

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Plakate: Beton – Weil es drauf ankommt, was wir draus machen

Jetzt gibt es zusätzlich zu den Postkarten auch Plakate als Solimaterial zur Betonblock-Aktion. Bei Interesse einfach eine Mail an Plakat (ätt) nirgendwo.info schicken, dann senden wir gerne welche zu

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Soli-Postkarten

Druckfrisch eingetroffen: Solipostkarten für die von Repression betroffenen Aktivist_innen der Betonblock-Ankettaktion vor wenigen Monaten. Interesse? Schreibt eine Mail an postkarte (ätt) nirgendwo.info und wir schicken euch gerne welche zu

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Lubmin: Erfolg für Castorgegner – Verfahren um Ankettaktion eingestellt

Castorprozess Stralsund, Sommer 2017 - Quelle: Schneekloth Fotografie

Castorprozess Stralsund, Sommer 2017 – Quelle: Schneekloth Fotografie

  • Berufungsprozess vor dem Landgericht Stralsund gegen 2 Atomkraftgegner ohne Auflagen auf Staatskosten eingestellt

  • Schallende Ohrfeige für den Staatsanwalt

  • Blamage für das Landgericht Stralsund

Rostock, 1.12.17, Pressemitteilung des AntiAtom-Bündnis Nordost

Vor wenigen Tagen erhielten die Angeklagten bemerkenswerte Post vom Landgericht Stralsund, das Angebot einer Einstellung ihres Berufungsverfahrens. Damit endet 8 Jahre nach einer Blockade des Castortransportes nach Lubmin 2011 der Versuch der staatlichen Repression erfolglos: mit einem faktischen Freispruch für die Angeklagten.

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Ewiges Spiel? Klagen gegen Ingewahrsamnahmen bei Betonblockade

Ewiges Spiel? Am 05.10.2017 fingen Aktivist*innen einen Zug mit hochgiftigem Uranhexaflourid (UF6) auf der Strecke Hamburg – Gronau ein. Die Polizei reagierte ihrerseits damit, dass sie die Aktivisten zur Gefahrenabwehr in Gewahrsam nahm, wenn sie sich überhaupt zu einer Begründung der Freiheitsberaubung herab ließ.

Mit der Ankettaktion protestierten Aktivist*innen gegen den sogenannten und vollkommen inkonsequenten ‘Atomausstieg’ der Bundesregierung, mit dem sich die Regierung in der Öffentlichkeit gern brüstet. Deutschland bleibt jedoch weiterhin ein wichtiger Standort für die Verarbeitung von radioaktivem, giftigem Material: Anlagen wie die Urananreicherungsanlage Gronau, die rund 10 % des weltweiten Anteils an angereichertem Uran produziert, sind von dem ‚Ausstieg‘ ausgeschlossen. Sie werden weiter betrieben, auch nachdem es in Deutschland vielleicht irgendwann mal keine laufenden AKWs mehr gibt.

Warum die Freiheitsberaubung? Mit einer weiteren Ankettaktion nach der Räumung war wohl kaum zu rechnen. Obwohl wir aus dem Wendland wissen, dass Betonblöcke besonders neben Atomanlagen, im Herbst und bei Regen wie Pilze aus dem Boden schießen, ist es noch zu keinen weiteren Sichtungen gekommen. Es kann nur gemutmaßt werden, ob die Polizei jedwede Demonstrationen am Aktionstag gegen die atomare Industrie verhindern wollte. Demonstrationen wären vielmehr angebracht gewesen, um gegen das Verhalten von Polizei und Räumkräften während der Räumung aufmerksam zu machen. Den Angeketteten wurde, trotz starkem Regen, wiederholt Planen und Rettungsdecken weggenommen und später korrekte medizinische Behandlungen verweigert. Alles nach der Logik: Freiheitsentzug um freie Meinungsäußerung zu unterbinden – das geht so gar nicht! – ebenso wenig wie der aller-Logik widersprechende Fortbestand einer weltweiten Atomindustrie. Die Meisten der an der Aktion beteiligten haben gegen die Ingewahrsamnahme Klage eingereicht. Weiterlesen

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Don’t nuke the climate – Soliflyer

Anlässlich der Proteste gegen den anstehenden Klimagipfel in Bonn haben wir einen Soliflyer für die Betonblock-Ankettaktion in Gronau erstellt, der gerne viel und überall verteilt werden darf.

Vielen Dank an blackpenimages für das Bild!

Hier findet ihr die Druckvorlage: beton_soliflyer_druckvorlage

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Solidarität aus Buchholz

Folgende Pressemitteilung erreichte uns. Die Aktivist*innen bedanken sich herzlich für die solidarische Unterstützung! Der UF6-Zug der in Gronau durch eine Beton-Block-Aktion am 5. Oktober angehalten wurde, wurde zuvor in Buchholz gesichtet, wie es sich jetzt herausstellte.

Logo runder Tisch Buchholz

Logo runder Tisch Buchholz

Runder Tisch für Natur-, Umwelt- und Tierschutz Buchholz

Pressemitteilung vom 18. 10. 2017

Keine Kriminalisierung von Atomkraftgegnern!
Kletteraktion in Buchholz führt zu Verurteilung

Weil sie mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde die Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 16. Oktober 2017 zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Dass derartige Protestaktionen nötig sind, um auf die gravierenden Gefahren aufmerksam zu machen, spielte in ihrer Urteilsfindung keine Rolle. Weiterlesen

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Potsdam: Atomkraftgegnerin nach kafkaesker Verhandlung zu Bußgeld verurteilt

Soli vrom Amtsgericht Potsdam am 16.10.17

Soli vorm Amtsgericht Potsdam am 16.10.17

Weil sie 2016 mit einer Kletteraktion in Buchholz in der Nordheide einen Urantransport aufgehalten hatte, wurde eine Aktivistin heute von Richterin Ahle am Amtsgericht Potsdam zu 500 Euro Bußgeld verurteilt (Ordnungswidrigkeit). Sie habe vorsätzlich gegen die Eisenbahn-Bau- und -Betriebsordnung (EBO) verstoßen, so die Richterin in ihrer mündlichen Urteilsbegründung zum Abschluss einer Kafkaesken Gerichtsverhandlung.

Am gestrigen Montag ging nach vier Verhandlungstagen und insgesamt 20 Stunden Verhandlung ein Prozess gegen die als Eichhörnchen bekannte Kletteraktivistin Cécile Lecomte zu Ende. Gemeinsam mit einer weiteren Kletterin war es ihr 2016 gelungen, einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Zug auf der Strecke zwischen Hamburg und Bremen 3 Stunden lang aufzuhalten. Das für die Urankonversionsanlage in Narbonne in Süd-Frankreich bestimmte Uran war zuvor über den Hamburger Hafen mit einem Schiff der Hamburger Reederei MACS nach Deutschland gelangt. „Wenn Menschen von Atomtransporten hören, denken sie meist nur an den Müll und vergessen dabei die zahlreichen Zuliefertransporte.“ so die Aktivistin. Erst vor 10 Tagen wurde auf eben der Strecke trotz Orkanböen ein weiterer Urantransport durchgeführt. Auch dieser wurde nur öffentlich, weil er durch zwei Ankettaktionen an Betonblöcken nahe Gronau (NRW) für rund 16 Stunden aufgehalten wurde. Weiterlesen

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Betonblock hält Uranzug für 17 Stunden auf

Am 5.10.2017 ab 17.30 war die Strecke zur Urananreicherungsanlage in Gronau für den Transport mit Uranhexafluorid dicht: Vor und hinter dem Zug hatten sich jeweils drei Aktivist*innen in Betonblöcken angekettet, sodass auch kein Umweg möglich war. Erst am nächsten Vormittag um 9.15 war die letzte Aktivistin aus dem Gleisbett gelöst, um 10.30 Uhr konnte der Uranzug nach der Schienenreparatur die Fahrt fortsetzen. Die Pressemitteilung der Aktivist*innen und mehr zu Hintergründen und Ablauf findet ihr hier. Aus der Erfahrung mit Ankettaktionen wissen wir, dass umfangreiche Verfahren gegen die Beteiligten zu erwarten sind. Wenn ihr die dabei finanziell unterstützen wollt, findet ihr hier das Spendenkonto.

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