Am 21.6. geht es in den fünften Verhandlungstag um eine Ankettaktion gegen Urantransporte im Hamburger Hafenbereich. Die Repression gegenüber Ankettaktionen soll offenbar verstärkt werden. Nachdem im Dezember ein Urteil des Münsteraner Landgerichts über 110 Tagessätze für eine Ankettaktion (ohne Vorstrafe) rechtskräftig wurde und eine der dort verurteilten Personen nun einen Teil der Geldstrafe absitzt, wird nun in Hamburg gegen eine Unterstützungsperson bei einer solchen Aktion vorgegangen. Juristisch ist es leider wichtig zu betonen, dass die Rolle sowohl nicht nachgewiesen werden kann als auch nicht strafbar sein dürfte, trotzdem steht die Angeklagte natürlich in vollem Umfang hinter solchen Aktionen. Im Prozess wird deutlich, dass wohl vor allem gegen solche Anti-Atom-Aktionen vorgegangen werden soll, der konkrete Tatvorwurf (das Füttern einer anderen Person) ist dabei eher nebensächlich. Am Verhandlungstag sind weitere Anträge der Verteidigung zu erwarten.
Amtsgericht Hamburg-Harburg 9 Uhr bis 14 Uhr,
Raum 606 (für alle die später kommen)
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