Heute ging der Prozess gegen eine Person weiter, der vorgeworfen wird, eine andere bei einer Ankettaktion gegen einen Urantransport gefüttert zu haben. Der Prozess wird fortgesetzt am Donnerstag, 17.8. von 8 bis 9 Uhr.
Der Prozesstag begann mit der Verlesung der Ablehnung des Befangenheitsantrages. Richter Braun entschied: Es besteht kein Anspruch auf eine Auskunftserteilung, wie viele Menschen Richter Nahrwold beim G20-Gipfel in den Knast oder in Unterbindungsgewahrsam gesteckt hat, das ist alles in seinem „Beurteilungsspielraum“ und macht ihn deshalb nicht befangen gegenüber der Angeklagten. Dann rügte die Angeklagte das Gericht, weil letztes Mal der Aufzug kaputt war und es keine Alternativen oder Hinweise dazu gab und deshalb eine schwerbehinderte Zuschauerin nicht zum Prozess kommen konnte und weil zugesagte Beschlüsse nicht ausgehändigt wurden. Es folgten zwei Stellungnahmen zur Ablehnung der Beweisanträge vom vorletzten Verhandlungstag, weil es entgegen der Aussage des Gerichts genug Anhaltspunkte in Hamburg für verdeckte Ermittler*innen gibt und weil das Gericht alle Anträge zur Gefährlichkeit der Atomkraft als wahr unterstellt und trotzdem die Gefahren leugnen wird. Weiterlesen


