Anti-Atom-Aktivistin in Haft: Knast in Hildesheim verweigert Telefonat mit Verteidiger

Update von Freitag 13 Uhr: Hanna soll eine Telefonkarte zum Telefonieren beantragen, das kann sich aber ein paar Tage hinziehen (das Recht auf die Benachrichtung einer Vertrauensperson muss solange warten.) Es konnten allerdings Menschen mit ihr kommunizieren. Ihr geht es gut (soweit das in der Situation eben geht). Soli-Aktionen veröffentlichen wir hier gerne, schickt sie an abc-flensburg[at]systemli.org.

Ursprungsbeitrag: Seit Donnerstag, etwas 13 Uhr mittags ist die Anti-Atom-Aktivistin Hanna Poddig im Gefängnis in Hildesheim eingesperrt. Mehrfach über den Tag verteilt fordert sie mit ihrem Verteidiger zu sprechen, doch es wurde ihr verwehrt. Eigentlich ist es das Recht jeder Person nach der Inhaftierung ihre Verteidigung bzw. eine beliebige Vertrauensperson zu kontaktieren.

Aktuell steht vor dem Gefängnis noch ein kleines Solidaritätscamp. Dort kamen auch schon den ganzen Tag Menschen vorbei und konnten sich darüber informieren, wie der Staat Atomkraftgegner*innen einsperrt, wenn er sich nicht anders zu helfen weiß. Die meisten waren verwundert darüber. Bis Freitag mittag um 12 Uhr steht das Zelt noch und Interessierte wie Presse können vorbei kommen.

„In einer Welt in der immer noch Atomanlagen betrieben werden, die den Planeten vernichten, ist es klar, dass es Knästen bedarf; Es gilt beides zu überwinden.“ so Anton, einer der Unterstützer.

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Hanna im Knast

Am heutigen Donnerstag hat die Anti-Atom-Aktivistin Hanna eine mehrwöchige Haft in Hildesheim angetreten. Weil sie sich weigert, eine wegen einer Ankettaktion gegen sie verhängte Strafe von 1650 Euro zu zahlen ist die Aktivstin nun in Haft. Hintergrund ist die Blockade eines Transportes mit abgereichertem Uranhexafluorid 2012 auf der Bahnstrecke zwischen der Urananreicherungsanlage in Gronau und Münster.

Der Haftantritt wurde von etwa 30 solidarischen Menschen begleitet, die mit zahlreichen Anti-Atom-Transparente gekommen waren. Noch bis morgen wird es eine Kundgebung vorm Knast in Hildesheim geben, auf der es die Möglichkeit gibt, direkt Postkarten zu schreiben. Auch wenn der JVA-Leiter Oliver Weßels bei der letzten Anti-Atom-Aktivistin, die wegen einer Atomtransportblockade eine Erzwinungshaft antreten sollte, das Bußgeld bezahlte, ist das dieses Mal nicht zu erwarten. Ihr dürft ihn aber gerne dazu auffordern. Weiterlesen

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Füttern-Prozess in Hamburg – Fortsetzung

Der heutige, dritte Verhandlungstag zum Füttern-Prozess ging nach 7,5 Stunden ergebnislos zu Ende, er wird am 31.5. um 9 Uhr fortgesetzt, vorm Amtsgericht in Hamburg-Harburg.

Prozessbericht: Vorm Prozess gab es eine kurze Auseinandersetzung ums Kreide malen vor Gericht, was den Justizwachtmeistern, die diesen Prozesstag neu hinzugezogen wurden, nicht passte – letztendlich wurde das Kreide malen durchgesetzt. Im Prozess verlas der Richter zunächst einige Beschlüsse und dann den Notfallbericht der HPA zum Ereignis um das es ging. Weiterlesen

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Stralsund: Berufungsprozess zum Castor-Transport 2011

Manche werden sich noch dunkel erinnern, vor langer langer Zeit fuhr Atommüll mit dem Feuerroß durchs Ländle. Zwar hat mittlerweile aller Müll ausgestrahlt, die Energie ist 100% solar und saubär, aus den AKW sind grüne Wiesen geworden und die Physikerin Merkel strebt ihre 37ste Amtszeit an, aber der Widerstand, der muss verfolgt werden!

Was war damals nochmal?

Februar 2011: Mal wieder hats der Atomstaat schwer, Atommüll an den Menschen vorbei zwischenendzulagern; ein Castortransport auf seinem Weg von Karlsruhe nach Lubmin stoppt recht häufig, u.a. nahe Ribnitz-Damgarten. Dort haben sich zwei Aktivisten an die Gleise gekettet. Weiterlesen

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Itzehoe: Neuer Termin für Autokorso-Bußgeld

Es gibt einen neuen Termin im Prozess um ein absurdes Bußgeld für einen Atomkraftgegner , der vor dem Atomkraftwerk Brokdorf demonstrierte. Und zwar am 12.05.17 vorm Amtsgericht Itzehoe.

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Prozesse, Haft und weitere Aktionen: Anti-Atom-Widerstand lässt sich nicht einschüchtern

Pressemitteilung. Am morgigen Mittwoch wird vor dem Amtsgericht Harburg der dritte Verhandlungstag gegen eine Anti-Atom-Aktivistin stattfinden, der vorgeworfen wird an einer Ankettaktion beteiligt gewesen zu sein. Am Donnerstag tritt eine andere Aktivistin, die wegen einer vergleichbaren Blockade zu einer Geldstrafe verurteilt wurde ihre Haft in Hildesheim an. Was beide verbindet ist die Überzeugung, dass es der Repression nicht gelingen wird, sie von weiteren Aktionen abzuhalten.

Trotz „Atomausstiegs“ laufen die Urananreicherungsanlage in Gronau und die Brennelementefabrik in Lingen unbefristet weiter und versorgen Atomanlagen weltweit mit Brennstoff. Damit verbunden sind zahlreiche Transporte, denen sich Anti-Atom-Aktivist_innen immer wieder mit verschiedenen Mitteln in den Weg stellen. Weiterlesen

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HH: Prozessbericht vom zweiten Verhandlungstag in der Auseinandersetzung um strafbares Füttern

Vor dem Amtsgericht Harburg läuft aktuell ein Prozess gegen eine Anti-Atom-Aktivistin, der vorgeworfen wird, eine Angekettete bei einer Urantransportblockade mit Lebensmitteln versorgt zu haben. Zu Beginn des zweiten Tages beantragte die Angeklagte eine weitere Wahlverteidigung nach §138(2) StPO (also eine solidarische Nicht-Juristin zur Unterstützung), was das Gericht allerdings mit wirrer Begründung ablehnte. Ansonsten bestand der zweite Verhandlungstag primär aus Zeug_innenbefragungen. Das Gericht hatte zwei weitere Aktionsbeteiligte als Zeuginnen geladen, beide verweigerten vollumfänglich die Aussage. Eine der beiden Zeuginnen beantragte jedoch zuvor einen Zeugenbeistand nach § 138 (3) StPO (also wie bei einer Laienverteidigung die Zulassung eines Nicht-Juristen als Beistand) und dieser wurde auch genehmigt. Danach folgte die Vernehmung des Lokführers. Der führte aus, es habe in dem bereit stehenden Uranzug einen falsch beladenen Wagen gegeben und „der Mensch der das verladen hat, hat da nicht aufgepasst“. Neben der Selbstverständlichkeit mit der hier Fehler im Umgang mit radioaktiven Stoffen eingeräumt wurden, benannte der Zeuge auch, dass er selbstverständlich pünktlich Feierabend gemacht habe, er selbstverständlich ganz normal bezahlt worden sei und dass er das Verhalten der Aktivist_innen nicht als Gewalt gegen sich empfunden habe. Es bleibt anzunehmen, dass das Gericht in ihm dennoch eindeutig ein Nötigungsopfer sehen wird. Es folgten drei Polizeizeug_innen und es blieb der Tag der „selbstverständlichen“ Dinge Weiterlesen

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Anti-Atom-Prozess in Harburg, Fortsetzung: Die Strafbarkeit des Fütterns

Im Sommer 2014 blockierten Aktivist_innen mit zwei Ankettaktionen einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Güterzug am Veddeler Damm im Hamburger Hafen. Vor Gericht steht nun eine Unterstützerin, der vorgeworfen wird eine der Angeketteten mit Essen und Trinken versorgt zu haben. Der Prozess wurde nach über sieben Stunden vertagt und geht am 10.5. um 9.00 Uhr weiter.

Geprägt war der heutige Prozesstag von zahlreichen Zeug_innenvernehmungen und
diversen formalen Auseinandersetzungen mit dem Gericht. Zwei ebenfalls an der Aktion Beteiligte, die als Zeuginnen vom Gericht gehört werden sollten, verweigerten die Aussage. Während die folgenden Aussagen des Lokführers eher unspektakulär ausfielen, war bei den drei Polizeizeug*innen wenig überraschend zum Teil erhebliches Belastungsinteresse spürbar. Wie bereits am ersten Verhandlungstag warenDer Prozess wurde nach über si etwa 20 Leute als solidarische Publikum anwesend, auch zur Fortsetzung ist Publikum willkommen.

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Füttern-Prozess wird fortgesetzt – mehr Atomtransporte unterwegs

* „Füttern-Prozess“ gegen Atomkraftgegnerin wird am 25.4. um 9 Uhr vor dem AG Hamburg Harburg fortgesetzt

* Neuer Urantransport mit Uranerzkonzentrat aus Namibia verlässt Hamburger Hafen

* Anstieg der Urantransporte aus Namibia um 47,5% unter Grüner Regierungsbeteiligung

Kann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg wird ab 9 Uhr am 25. April 2017 der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin fortgesetzt. Fünf Zeug*innen sollen an diesem Tag vernommen werden. Hintergrund ist die Blockade eines Urantransports im Hamburger Hafen im Sommer 2014 durch eine Ankettaktion. Die Angeklagte soll eine Aktivistin, sie sich an der Schiene festgekettet hatte, mit Lebensmittel versorgt haben. So sollen die Straftatbestände Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe erfüllt sein – die Versorgung mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag.

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Itzehoe: Bußgeld fürs Parken am AKW Brokdorf

Seit 30 Jahren demonstrieren Atomkraftgegner*innen an jedem 6. eines Monats vor dem AKW Brokdorf für dessen sofortige Abschaltung. Im Rahmen der Mahnwache stehen die Autos der Demonstrierenden immer als Teil der Demonstration als stehender Autokorso vor der Zufahrt des AKW Brokdorf. Jetzt plötzlich soll ein Teilnehmer dafür ein Bußgeld von 15 Euro fürs Parken im Haltverbot bezahlen, er legte Widerspruch ein, deshalb kommt es am 27.4.um 14.20 Uhr zum Prozess vor dem Amtsgericht Itzehoe.

Vor über 30 Jahren wurde mit den Erfahrungen des Super-GAUs in Tschernobyl und den Erfahrungen der Demo vom 7.6.86 in Brokdorf versprochen, jeden 6. eines Monats wieder zu kommen so lange bis das AKW endgültig abgeschaltet ist. Die Situation ist also keine neue, sogar die Kraftwerksleitung nimmt die Mahnwache als Ergänzung ihrer monatlich durchzuführenden Sicherheitsbelehrung gerne hin. Insofern ist es um so verwunderlicher, dass nach Jahren der Ruhe jetzt plötzlich der Atomstaat Bußgelder fürs Parken dort eintreiben will. Unabhängig davon wird natürlich die Mahnwache am AKW Brokdorf an jedem 6. des Monats fortgesetzt.

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