Im Sommer 2012 blockierten eine Ankettaktion und eine Kletteraktion die Bahnstrecke zwischen Münster (Westfalen) und der Urananreicherungsanlage in Gronau. Das OLG Hamm bestätigte nun die mit 90 und 110 Tagessätzen unüblich hohen Strafen des Landgerichts Münster für die Ankettaktion.
Während das Verfahren wegen der Kletteraktion nach kurzer Zeit eingestellt wurde, wurden die beiden damals Angeketteten vor dem Amtsgericht Steinfurt und in der Berufung vor dem Landgericht Münster wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ verurteilt. Die im Dezember 2015 gegen das Urteil eingelegte Revision wurde nun vom Oberlandgericht Hamm verworfen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig, nach der die beiden Angeketteten zu 90 und 110 Tagessätzen zu je 15€, also zu 1350€ und 1650€ Geldstrafe verurteilt wurden.
Im nun bestätigten Urteil des Landgerichts wird vermeintlich strafmildernd benannt, den Angeklagten sei lediglich eine Störung im Zeitraum von ca zwei Stunden zuzurechnen. Es handelt sich bei der verhängten Strafe jedoch im Gegenteil um die bisher höchsten Strafen, die für eine solche Aktion im deutschsprachigen Raum von höheren Gerichten bestätigt wurden. Weiterlesen

Weil sich ein Beamter beim hektischen Versuch der Personalien-Feststellung nach einer Aktion verletzte, soll ein Demonstrant jetzt 15.121,72 € Heilkosten zahlen. Dabei lag dieser am Boden und hat sich völlig passiv verhalten. AKW-Gegner sehen darin einen indirekten Angriff auf die Versammlungsfreiheit und fordern vom Land, die Klage zurück zu nehmen. Die Berufungsverhandlung findet am 9. November vor dem OLG Celle statt. 


