!!! Achtung !!!
Fortsetzungstermin am 4.April muss wegen Krankheit ausfallen
Wegen zwei erfolgreichen spektakulären Blockadeaktionen in Hessen und der Pfalz musste sich am heutigen Montag ein Aktivist vor dem Amtsgericht Potsdam verteidigen – Knapp 3 bzw. 5 Jahre nach den Vorkommnissen. „Teils zeigte Richterin Ahle Verständnis für die Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung. Das ältere Verfahren aus der Pfalz von 2008 hat sie zu Beginn der Verhandlung von sich aus eingestellt. Hätte sie mir vorab einen Hinweis darauf gegeben, hätte ich mir viel Aufwand sparen können. Bzgl. des anderen Vorwurfs wurde mir angeboten, über eine Reduktion des Bußgeldes zu reden. Angesichts des enormen bisherigen Aufwandes lehne ich dies ab. So ‚was hätte, wenn dann, eher kommen müssen. Jetzt bin ich hier und führe das Verfahren zu Ende.“ So Christof, der Betroffene. Nach einer 1,5-stündigen Zeugenvernehmung und etlichen Beweisanträgen seitens der Verteidigung beschränkte die Richterin den Vorwurf in der übrigen Sache auf das – vermutlich fahrlässige – unbefugte Betreten der Bahnanlagen – in der Regel mit max. 25€ bußgeldbewehrt. Eine betriebsstörende Handlung hielt sie für nicht nachweisbar. Weiterlesen



