„Auf die Anklagebank gehört die Atomindustrie“ – Hausfriedensbruchprozess in HH fortgesetzt

prozess ag harburg-9_klein Das Amtsgericht Hamburg Harburg verhandelt gegen AktivistInnen auf Grund einer Strafanzeige der Uran-Umschlagfirma C. Steinweg nach einer Inspektionsaktion auf dem Süd-West-Terminal im Hamburger Hafen. Dort lagerten zur Tatzeit über 50 Container Uranerzkonzentrat. Der Prozess gegen einen Aktivisten, der im Dezember 2015 begann, soll am 4. März 2016 um 10:30 Uhr fortgesetzt werden. Am 4. Prozesstag dem 29.1.2016 wurde nur wenige Stunden verhandelt, weil der Verteidiger des Angeklagten wegen einer akuten Erkrankung nicht erschienen war. Der Prozess wird auf Betreiben von C. Steinweg (ohne deren Strafantrag gäbe es die Prozesse nicht) und der Staatsanwaltschaft, die wie gewohnt alles Politisches mit Eifer verfolgt, geführt. Ermittlungsleiterin und Anklägerin ist die Staatsschutzabteilung von der Polizei (LKA 7) und der Staatsanwaltschaft.

Um deutlich zu machen, wer nach Auffassung des Angeklagten und seiner UnterstützerInnen wegen der Gefährdung von Menschen und der Verseuchung der Umwelt auf die Anklagebank gehört, reichte der Angeklagte während der Hauptverhandlung eine Strafanzeige gegen die Firma C. Steinweg ein.

Die Strafanzeige wird durch mehrere Antiatom-Gruppen und AktivistInnen unterstützt. Dort werden die Intransparenz der Vorgänge (Falschinformationen des Hamburger Senats, die von der verantwortlichen Firma nicht richtig gestellt wurden), die Dauerzwischenlagerung sowie die unsachgerechte Lagerung von atomaren Stoffen auf dem Gelände, angeprangert.

Um zu veranschaulichen, welche Umstände zu der damaligen Inspektionsaktion auf dem Gelände führten und welche Verantwortung jedes Glied in der atomaren Kette trägt, stellte der Angeklagte weitere Beweisanträge, über die das Gericht noch entscheiden wird.

Wenn es darum geht, Verantwortung für ihr Handeln zu übernehmen, drücken sich die Unternehmen gerne davor. Auf der Anklagebank sitzen dann die Menschen, die auf die Missstände aufmerksam machen.

prozess ag harburg-10_kleinPassend dazu: Für die Leukämierkrankung eines Arbeiters will keiner verantwortlich sein

Vor wenigen Tagen wurde nach Informationen des Vereins „Sortir du nucléaire“ die Klage von Michel Leclerc durch das französische Kassationsgericht (entspricht etwa dem deutschen Bundesgerichtshof) abgewiesen. Das Uranerzkonzentrat, das im Hamburger Hafen umgeschlagen wird, wird anschließend zur weiteren Verarbeitung (als Vorstufe zur Fertigung von Brennelementen) zur AREVA Uranfabrik von Narbonne Malvési befördert. Michel Leclerc, ehemaliger Arbeiter dieser Uranfabrik, ist an Leukämie erkrankt. Die Krankheit wurde als strahleninduzierte Arbeitskrankheit anerkannt. Der Arbeiter will vor Gericht die Anerkennung der schweren Schuld seines damaligen Arbeitgebers und des Betreibers der Anlage erreichen. Mit diesem arbeitsrechtlichen Streit will Michel Leclerc erreichen, dass die Verantwortlichen endlich bei Namen genannt werden und die Konsequenzen tragen (Zahlung von Schmerzensgeld). Den damaligen Arbeitgeber, ein Subunternehmen dass für die Betreiberfirma Comurhex Aufträge auf der Anlage erfüllte, gibt es heute nicht mehr. Die Comuhrex gibt es auch nicht mehr. Es war eine Tochterfiliale der AREVA. Der Konzern ist heute der offizielle Betreiber der Anlage. Dieser kann aber nicht für die Fehler des damaligen Betreibers und Arbeitgebers nicht verantwortlich gemacht werden, so die Gerichte. Auch wenn es sich dabei um Tochterfilialen oder um ein im Auftrag des Betreibers arbeitenden Subunternehmen handelte.

Michel Leclerc geht nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Sein 20-jähriger Kampf geht also weiter.

Genauso wie der Kampf der AktivistInnen in Hamburg. Neben der Prozesse, läuft die Kampagne gegen Atomtransporte weiter. Die Beteiligten wollen am Beginn der atomaren Brennstoffkette ansetzen und rufen wie schon im September 2015 zu Aktionstagen gegen Urantransporte auf. Sie werden den ersten Urantransport nach dem Fukushima Jahrestag, dem 11.3., von Hamburg nach Narbonne / Malvési mit Protestaktionen begleiten. In Hamburg werden am 11.3.  (ab 16 Uhr) und am Tag X Mahnwachen direkt vor den Toren von C. Steinweg im Hamburger Hafen statt finden.

Weitere Prozesse gegen Inspektor*innen stehen auf Grund der Strafanzeige von C. Steinweg noch an. Die Termine werden hier so bald bekannt veröffentlicht.

Und es stehen Prozesse wegen der anderen Aktionen (Ankettaktion, Kletteraktion) an. Termine werden – wenn von den Betroffenen gewünscht – ebenfalls so bald bekannt veröffentlicht.

Hier die aktuellen Termine:

4.3.2016 um 10:30 Uhr; Fortsetzung des Prozesses, der Gegenstand von diesem Beitrag ist

1.4.2016; Beginn des Prozesses gegen einen weiteren Aktivisten in der gleichen Sache

Weitere Informationen

Aktionsbericht

Seite zu den Prozessen gegen Atomkraftgegner*innen in Hamburg

Bericht zum ersten Prozesstag

Bericht zum zweiten Prozesstag

Bericht zum dritten Prozesstag

Strafanzeige gegen C. Steinweg

Kampagne gegen Atomtransporte durch Hamburg

Aktionstage gegen Urantransporte – Tag X ab dem 11.3.2016

Dossier über die AREVA Uranfabrik in Narbonne Malvési und den Kampf der Arbeiters Michel Leclerc gegen die Leukämie und die Atommafia

Vortrag über die Uranfabrik in Narbonne Malvési am 24.2.2016 in Bremen

 

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1 Antwort zu „Auf die Anklagebank gehört die Atomindustrie“ – Hausfriedensbruchprozess in HH fortgesetzt

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