Beim letzten Castortransport in das Zwischenlager Gorleben im November 2011 wurden mehrere Atomkraftgegner*innen aus Lüneburg und Rostock mal wieder Opfer staatlicher Willkür.
Sie wurden ohne direkt ersichtlichen Grund auf einer Landstraße angehalten und vorbeugend für ca. 12 Stunden in Gewahrsam gebracht. Dabei wurden Ihnen die Grundrechte auf Freiheit und Versammlungsfreiheit genommen, ohne dass eine konkrete Gefahr von ihnen ausging. Das ist illegal. Deshalb hatten die Betroffenen ein Beschwerdeverfahren gegen die Polizeimaßnahme eröffnet. Die Beschwerden wurden jedoch abgelehnt, der Atem für eine Verfassungsbeschwerde war zu kurz. Gerichtskosten und obendrein eine Zahlungsaufforderung für die Polizeitaxifahrt und das polizeieigene Hotel GESA sind die Folge.
Für Entführung und Freiheitsentzug auch noch zahlen? Wie dreist ist das denn? Heißt nicht eine alte Regel: Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch!
…wir antworten auf unsere Art! Und die heißt… Cent im Getriebe
Die Idee
Wenn viele Menschen einen kleinen Betrag bezahlen, kann der Aufwand, den die Verwaltung damit hat, deutlich höher sein, als die paar Cents, die sie so rein bekommt. An einer solchen Zahlungsweise ist nichts verwerflich, sie ist auch völlig legal.
Für die Zahlung müssen lediglich in Deutschland gültige Zahlungsmittel verwandt werden (also keine Briefmarken, angebrochene Telefonkarten und Inhalte von Gemüsecontainern, das schafft zwar neue Verwaltungsvorgänge, reduziert die Zahlschuld der Betroffenen aber nicht) Harte Cents und Euros zählen und reduzieren die Schuld. Auch wenn es nur ein Cent pro Zahlungsvorgang ist.
Auch die Form der Zahlung ist frei wählbar. Ob man diese Centstücke nun per Brief anonym in den Briefschlitz bei der Polizeidirektion einwirft (mit der Bitte, dem Betroffenen eine Quittung über diesen Betrag zuzustellen), ob man von seinem eigenen Konto im Auftrag des Betroffenen eine Überweisung tätigt oder ob man direkt in der Zahlstelle die Cents vis à vis abgibt: Der Phantasie sind da nicht wirklich enge Grenzen gesetzt.
Der Betroffene bedauert es außerordentlich, dass der Polizei durch solche Zahlungen ein erhöhter Arbeitsaufwand entsteht. Aber schließlich hat sich der Betroffene dieses Verfahren ja auch nicht ausgesucht.
Mitmachen konkret:
Es gibt mehrere Möglichkeiten, das Geld für den Betroffenen einzuzahlen:
– Bareinzahlung bei der Polizeidirektion Lüneburg
– Einwurf in den Briefschlitz der Polizeidirektion Lüneburg
– per Überweisung
– Bareinzahlung bei Kreditinstituten + anschließender Überweisung
In jedem Fall ist es notwendig, das Kassenzeichen deutlich zu vermerken. Auch die Angabe der Bankverbindung bei der Landeszentralkasse ist sinnvoll. Diese Angaben sollten leserlich erfolgen, denn Zahlendreher und unleserliche Zahlen führen ja nur zu noch mehr Arbeitsaufwand für die Beamten. Und damit auch alles seine deutsche Gründlichkeit hat, ist es sinnvoll, die Kasse aufzufordern, dem Betroffenen eine Quittung über die erhaltenen Cents zuzustellen.
Bareinzahlung bei der Polizeidirektion Lüneburg
Auch wenn der Betroffene das Recht hat seine Schuld durch Teilzahlungen zu verringern, so ist dieses erfahrungsgemäß für die Kassenbeamten doch so ungewöhnlich, dass sich eventuell einige zunächst weigern werden, die Centstückchen anzunehmen. Hier gilt es, beharrlich zu sein. Es gibt dabei verschiedene Methoden, mit einer solchen Weigerung umzugehen. Man kann sich nach dem Polizeipräsidenten erkundigen und bei diesem Protest einlegen. Man kann den/die Cents an der Kasse liegen lassen (aber natürlich mit einem Zettel, auf dem den korrekten Daten für die Einzahlung stehen), man kann ein Foto von Cent(s) und Zettel auf dem Kassentresen machen und ankündigen, dies dem Betroffenen zu senden und natürlich kann man auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde ankündigen. Es empfiehlt sich aber, höflich gegenüber den Kassenbeamten zu sein. Schliesslich richtet sich diese Aktion ja nicht gegen diese Polizeibeamten, sondern an Justiz und Polizei insgesamt, die so einen Unsinn verzapft.
Wer ein solches Vorgehen mit direktem Personenkontakt nicht mag, kann den anderen Weg wählen über den
Geldeinwurf in den Briefschlitz
Man kann die Centstückchen zusammen mit einem Begleitschreiben in den Briefschlitz des Amtsgerichtes einwerfen.
Das bringt allerdings nur dann etwas, wenn dies dem Betroffenen auch wirklich mitgeteilt wird (bitte an: mitmachen(ät)systemausfall.org), damit dieser einen Nachforschungsauftrag machen kann. Ein solches Begleitschreiben, dass dem Centstück angeheftet wird, könnte z. B. so aussehen:
An die Polizeidirektion Lüneburg
Betr. Tilgung einer Teilschuld
Kassenzeichen: 331120116037
Sehr geehrte Damen und Herren!
Im Auftrag eines Betroffenen staatlicher Gewaltausübung zahle ich folgenden, diesem Brief beigefügten Geldbetrag in Höhe von ….Cent bei Ihnen ein, um dazu beizutragen, Forderungen
aus dem Verfahren mit obigem Kassenzeichen zu begleichen. Die Zahlung ist weiterzuleiten an die:
Nord-LB
IBAN: DE18250500000106036387 BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: Kassenzeichen: 331120116037
Eile ist geboten, da der Betroffene mit der Zahlung in Verzug geraten kann und für
diesen Fall weitere Folgen angedroht wurden.
Bitte schicken Sie dem Betroffenen eine Quittung über den von mir eingezahlten Betrag.
Danke
(Dieses Schreiben kann, muß aber nicht unterschrieben werden.)
Insbesondere der Einwurf von Centstücken in den Briefschlitz könnte – was illegal ist, einfach im Papierkorb oder anderen Geldbörsen landen. Tatsächlich könnte ein vom Betroffenen später in Auftrag gegebener Nachforschungsauftrag über dieses Centstück das ganze System vor schwierige Aufgaben stellen und sicher der Aktenordnerindustrie ein zusätzliches Wachstum bescheren.
Zahlung per Überweisung
Viel einfacher ist die Überweisung vom Konto aus. Hier die dafür notwendigen Daten:
Nord-LB
IBAN: DE18250500000106036387 BIC: NOLADE2HXXX
Verwendungszweck: Kassenzeichen: 331120116037
Hierbei werden natürlich die eigenen Kontodaten an die Polizei übermittelt.
Eine anonymere Alternative ist die Bargeldeinzahlung bei einer Bank + Überweisung.
Dieses erfolgt dann zwar anonym, aber es kann je nach Bank ein vergleichsweise hohes
Entgelt für diesen Service anfallen.
Mögliche Rechtliche Konsequenzen der Aktion Cent im Getriebe
Zunächst ein paar Bemerkungen zum Datenschutz:
Wer eine schriftliche Überweisung von seiner Bank oder online von seinem Computer macht, gibt natürlich seinen Namen und seine Bankverbindung der Polizei preis.
Wer dies vermeiden möchte, sollte zu dem anonymeren Weg per Direkteinzahlung in der Polizeidirektion greifen. Achtung, es kann sein, dass die Beamten erbost reagieren. Besteht auf eurem Recht, dies im Auftrag des Betroffenen einzuzahlen. Natürlich kann man im Gespräch auch dienstaufsichtsrechtliche Konsequenzen erwähnen. Vermeidet aber persönliche Beleidigungen. Die Aktion richtet sich ja nicht gegen diese Polizeibeamten, sondern an Justiz und Polizei insgesamt, die so einen Unsinn verzapft.
Ansonsten sind für die UnterstützerInnen bislang keine Konsequenzen negativer Art bekannt.
Zu guter Letzt:
Bitte schickt nach vollbrachter Einzahlung eine kurze Mail, wenn möglich mit eingescannter Quittung an den Betroffenen über folgende emailadresse:
mitmachen(ÄT)systemausfall.org
Danke für Eure Solidarität!