Den Spieß umdrehen – Cent im Getriebe

Beim letz­ten Cas­tor­trans­port in das Zwi­schen­la­ger Gor­le­ben im No­vem­ber 2011 wur­den meh­re­re Atom­kraft­geg­ner*in­nen aus Lü­ne­burg und Ros­tock mal wie­der Opfer staat­li­cher Will­kür.
Sie wur­den ohne di­rekt er­sicht­li­chen Grund auf einer Land­stra­ße an­ge­hal­ten und vor­beu­gend für ca. 12 Stun­den in Ge­wahr­sam ge­bracht. Dabei wur­den Ihnen die Grund­rech­te auf Frei­heit und Ver­samm­lungs­frei­heit ge­nom­men, ohne dass eine kon­kre­te Ge­fahr von ihnen aus­ging. Das ist il­le­gal. Des­halb hat­ten die Be­trof­fe­nen ein Be­schwer­de­ver­fah­ren gegen die Po­li­zei­maß­nah­me er­öff­net. Die Be­schwer­den wur­den je­doch ab­ge­lehnt, der Atem für eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de war zu kurz. Ge­richts­kos­ten und oben­drein eine Zah­lungs­auf­for­de­rung für die Po­li­zeit­a­xi­fahrt und das po­li­zei­ei­ge­ne Hotel GESA sind die Folge.
Für Ent­füh­rung und Frei­heits­ent­zug auch noch zah­len? Wie dreist ist das denn? Heißt nicht eine alte Regel: Wer die Musik be­stellt, be­zahlt sie auch!
…wir ant­wor­ten auf un­se­re Art! Und die heißt… Cent im Ge­trie­be

Die Idee
Wenn viele Men­schen einen klei­nen Be­trag be­zah­len, kann der Auf­wand, den die Ver­wal­tung damit hat, deut­lich höher sein, als die paar Cents, die sie so rein be­kommt. An einer sol­chen Zah­lungs­wei­se ist nichts ver­werf­lich, sie ist auch völ­lig legal.
Für die Zah­lung müs­sen le­dig­lich in Deutsch­land gül­ti­ge Zah­lungs­mit­tel ver­wandt wer­den (also keine Brief­mar­ken, an­ge­bro­che­ne Te­le­fon­kar­ten und In­hal­te von Ge­mü­se­con­tai­nern, das schafft zwar neue Ver­wal­tungs­vor­gän­ge, re­du­ziert die Zahl­schuld der Be­trof­fe­nen aber nicht) Harte Cents und Euros zäh­len und re­du­zie­ren die Schuld. Auch wenn es nur ein Cent pro Zah­lungs­vor­gang ist.
Auch die Form der Zah­lung ist frei wähl­bar. Ob man diese Cent­stü­cke nun per Brief an­onym in den Brief­schlitz bei der Po­li­zei­di­rek­ti­on ein­wirft (mit der Bitte, dem Be­trof­fe­nen eine Quit­tung über die­sen Be­trag zu­zu­stel­len), ob man von sei­nem ei­ge­nen Konto im Auf­trag des Be­trof­fe­nen eine Über­wei­sung tä­tigt oder ob man di­rekt in der Zahl­stel­le die Cents vis à vis ab­gibt: Der Phan­ta­sie sind da nicht wirk­lich enge Gren­zen ge­setzt.
Der Be­trof­fe­ne be­dau­ert es außer­or­dent­lich, dass der Po­li­zei durch sol­che Zah­lungen ein er­höh­ter Ar­beits­auf­wand ent­steht. Aber schließ­lich hat sich der Be­trof­fe­ne die­ses Ver­fah­ren ja auch nicht aus­ge­sucht.

Mit­ma­chen kon­kret:
Es gibt meh­re­re Mög­lich­kei­ten, das Geld für den Be­trof­fe­nen ein­zu­zah­len:
– Bar­ein­zah­lung bei der Po­li­zei­di­rek­ti­on Lü­ne­burg
– Ein­wurf in den Brief­schlitz der Po­li­zei­di­rek­ti­on Lü­ne­burg
– per Über­wei­sung
– Bar­ein­zah­lung bei Kre­dit­in­sti­tu­ten + an­schließen­der Über­wei­sung
In jedem Fall ist es not­wen­dig, das Kas­sen­zei­chen deut­lich zu ver­mer­ken. Auch die An­ga­be der Bank­ver­bin­dung bei der Lan­des­zen­tral­kas­se ist sinn­voll. Diese An­ga­ben soll­ten le­ser­lich er­fol­gen, denn Zah­len­dre­her und un­le­ser­li­che Zah­len füh­ren ja nur zu noch mehr Ar­beits­auf­wand für die Be­am­ten. Und damit auch alles seine deut­sche Gründ­lich­keit hat, ist es sinn­voll, die Kas­se auf­zu­for­dern, dem Be­trof­fe­nen eine Quit­tung über die er­hal­te­nen Cents zu­zu­stel­len.

Bar­ein­zah­lung bei der Po­li­zei­di­rek­ti­on Lü­ne­burg
Auch wenn der Be­trof­fe­ne das Recht hat seine Schuld durch Teil­zah­lun­gen zu ver­rin­gern, so ist die­ses er­fah­rungs­ge­mäß für die Kas­sen­be­am­ten doch so un­ge­wöhn­lich, dass sich even­tu­ell ei­ni­ge zu­nächst wei­gern wer­den, die Centstück­chen an­zu­neh­men. Hier gilt es, be­harr­lich zu sein. Es gibt dabei ver­schie­de­ne Me­tho­den, mit einer sol­chen Wei­ge­rung um­zu­ge­hen. Man kann sich nach dem Polizei­prä­si­den­ten er­kun­di­gen und bei die­sem Pro­test ein­le­gen. Man kann den/die Cents an der Kasse lie­gen las­sen (aber na­tür­lich mit einem Zet­tel, auf dem den kor­rek­ten Daten für die Ein­zah­lung ste­hen), man kann ein Foto von Cent(s) und Zet­tel auf dem Kas­sen­t­re­sen ma­chen und an­kün­di­gen, dies dem Be­trof­fe­nen zu sen­den und na­tür­lich kann man auch eine Dienst­auf­sichtsbe­schwer­de an­kün­di­gen. Es emp­fiehlt sich aber, höf­lich ge­gen­über den Kas­sen­beamten zu sein. Schliess­lich rich­tet sich diese Ak­ti­on ja nicht gegen diese Po­li­zei­be­am­ten, son­dern an Jus­tiz und Po­li­zei ins­ge­samt, die so einen Un­sinn ver­zapft.
Wer ein sol­ches Vor­ge­hen mit di­rek­tem Per­so­nen­kon­takt nicht mag, kann den an­de­ren Weg wäh­len über den
Geld­ein­wurf in den Brief­schlitz
Man kann die Cent­stück­chen zu­sam­men mit einem Be­gleit­schrei­ben in den Brief­schlitz des Amts­ge­rich­tes ein­wer­fen.
Das bringt al­ler­dings nur dann etwas, wenn dies dem Be­trof­fe­nen auch wirk­lich mit­ge­teilt wird (bitte an: mit­ma­chen(ät)systemausfall.org), damit die­ser einen Nach­for­schungsauf­trag ma­chen kann. Ein sol­ches Be­gleit­schrei­ben, dass dem Cent­stück an­ge­hef­tet wird, könn­te z. B. so aus­se­hen:

An die Po­li­zei­di­rek­ti­on Lü­ne­burg
Betr. Til­gung einer Teil­schuld
Kas­sen­zei­chen: 331120116037
Sehr ge­ehr­te Damen und Her­ren!
Im Auf­trag eines Be­trof­fe­nen staat­li­cher Ge­walt­aus­übung zahle ich fol­gen­den, die­sem Brief bei­ge­füg­ten Geld­be­trag in Höhe von ….Cent bei Ihnen ein, um dazu bei­zu­tra­gen, For­de­run­gen
aus dem Ver­fah­ren mit obi­gem Kas­sen­zei­chen zu be­glei­chen. Die Zah­lung ist wei­ter­zu­lei­ten an die:
Nord-LB
IBAN: DE18250500000106036387 BIC: NO­LA­DE2HXXX
Ver­wen­dungs­zweck: Kas­sen­zei­chen: 331120116037
Eile ist ge­bo­ten, da der Be­trof­fe­ne mit der Zah­lung in Ver­zug ge­ra­ten kann und für
die­sen Fall wei­te­re Fol­gen an­ge­droht wur­den.
Bitte schi­cken Sie dem Be­trof­fe­nen eine Quit­tung über den von mir ein­ge­zahl­ten Be­trag.
Danke
(Die­ses Schrei­ben kann, muß aber nicht un­ter­schrie­ben wer­den.)
Ins­be­son­de­re der Ein­wurf von Cent­stü­cken in den Brief­schlitz könn­te – was il­le­gal ist, ein­fach im Pa­pier­korb oder an­de­ren Geld­bör­sen lan­den. Tat­säch­lich könn­te ein vom Be­trof­fe­nen spä­ter in Auf­trag ge­ge­be­ner Nach­for­schungs­auf­trag über die­ses Cent­stück das ganze Sys­tem vor schwie­ri­ge Auf­ga­ben stel­len und si­cher der Ak­ten­ord­ner­in­dus­trie ein zu­sätz­li­ches Wachs­tum be­sche­ren.

Zah­lung per Über­wei­sung
Viel ein­fa­cher ist die Über­wei­sung vom Konto aus. Hier die dafür not­wen­di­gen Daten:
Nord-LB
IBAN: DE18250500000106036387 BIC: NO­LA­DE2HXXX
Ver­wen­dungs­zweck: Kas­sen­zei­chen: 331120116037
Hier­bei wer­den na­tür­lich die ei­ge­nen Kon­to­da­ten an die Po­li­zei über­mit­telt.

Eine an­ony­me­re Al­ter­na­ti­ve ist die Bar­geld­ein­zah­lung bei einer Bank + Über­wei­sung.
Die­ses er­folgt dann zwar an­onym, aber es kann je nach Bank ein ver­gleichs­wei­se hohes
Ent­gelt für die­sen Ser­vice an­fal­len.

Mög­li­che Recht­li­che Kon­se­quen­zen der Ak­ti­on Cent im Ge­trie­be
Zu­nächst ein paar Be­mer­kun­gen zum Da­ten­schutz:
Wer eine schrift­li­che Über­wei­sung von sei­ner Bank oder on­line von sei­nem Com­pu­ter macht, gibt na­tür­lich sei­nen Namen und seine Bank­ver­bin­dung der Po­li­zei preis.
Wer dies ver­mei­den möch­te, soll­te zu dem an­ony­meren Weg per Di­rekt­ein­zah­lung in der Po­li­zei­di­rek­ti­on grei­fen. Ach­tung, es kann sein, dass die Be­am­ten er­bost re­agie­ren. Be­steht auf eurem Recht, dies im Auf­trag des Be­trof­fe­nen ein­zu­zah­len. Na­tür­lich kann man im Ge­spräch auch dienst­auf­sichts­recht­li­che Kon­se­quen­zen er­wäh­nen. Ver­mei­det aber per­sön­li­che Be­lei­di­gun­gen. Die Ak­ti­on rich­tet sich ja nicht gegen diese Po­li­zei­be­am­ten, son­dern an Jus­tiz und Po­li­zei ins­ge­samt, die so einen Un­sinn ver­zapft.
An­sons­ten sind für die Un­ter­stüt­ze­rIn­nen bis­lang keine Kon­se­quen­zen ne­ga­ti­ver Art be­kannt.

Zu guter Letzt:
Bitte schickt nach voll­brach­ter Ein­zah­lung eine kurze Mail, wenn mög­lich mit ein­ge­scann­ter Quit­tung an den Be­trof­fe­nen über fol­gen­de email­adres­se:
mit­ma­chen(ÄT)sys­te­maus­fall.org

Danke für Eure So­li­da­ri­tät!

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