Hamburg: Füttern-Posse wird fortgesetzt

Der Prozess mit dem Vorwurf der Versorgung einer vor einem Urantransport angeketteten Person mit Lebensmitteln wird vertagt – am Dienstag, 25.4. um 9 Uhr geht es am Amtsgericht Hamburg-Harburg weiter. Am heutigen Verhandlungstag machte sich vor allem das Gericht mit Durchsuchungen und viel Polizeipräsenz lächerlich, daneben wurden einige Anträge zum Verfahren gestellt. Im Folgenden der Bericht zum ersten Verhandlungstag, hier gibt es Informationen zum Stand aller mit dem Urantransport-Stopp zusammenhängenden Verfahren.

Ab 10 Uhr trafen die ersten Unterstützer*innen vor Gericht ein, hängten Transparente auf, frühstückten und fütterten sich gegenseitig. Aufgebrachte Justizwachtmeister*innen aus dem Gericht forderten die Abnahme der Transparente und riefen die Polizei, nachdem sich die Anwesenden das Zeigen von Transparenten wie „Gerichte sind zum Essen da“ nicht verbieten lassen wollten. Daraufhin kam der vorsitzende Richter auf den Gedanken, eine sitzungspolizeiliche Verfügung zur Durchsuchung aller zu erlassen, was den absurden Effekt hatte, das zum Zeitpunkt des eigentlichen Prozessbeginns nicht mal die Angeklagte und ihr Verteidiger ins Gericht gelassen wurde. Weiterlesen

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Pressemitteilung: Harburg: Anti-Atom-Aktivistin vor Gericht – ist Füttern strafbar?

In Hamburg-Harburg steht am 4.April 2017 eine Anti-Atom-Aktivistin vor Gericht. Am 18. August 2014 wurde die Weiterfahrt eines Atomtransportzugs in Hamburg, Veddel, blockiert. Der jetzt betroffenen Aktivistin wird Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen, was sie durch Versorgung einer angeketteten Person mit Lebensmitteln getan haben soll.

Im Sommer 2014 wurde ein Güterzug mit 50 Containern – beladen mit Uranerzkonzentrat – von Aktivist_innen über mehrere Stunden blockiert. Vor und hinter dem Zug ketteten sich Umweltaktivist_innen an. Einer daneben stehenden Person wird das Essen und Trinken reichen jetzt zum Verhängnis. Die Versorgung einer Angeketteten stellt aus Sicht der Staatsanwaltschat einen Tatbeitrag dar. „Wenn es darum geht politisch unliebsame Menschen zu verfolgen können Staatsanwaltschaft und Gerichte schon mal kreativ werden.“ führt die Angeklagte Irene aus, „Es zeigt sich mal wieder, dass Gericht nur für den Schutz der herrschenden Ordnung da sind und Widerstand dagegen eingeschüchtert werden soll. Das wird bei uns nicht gelingen.“

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Hamburg: Füttern strafbar?

Kann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg, die gegen politische Opposition vorgeht. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg steht am 4.4. eine Person vor Gericht, der genau dies vorgeworfen wird. Der Kontext: Im Hafen war ein Urantransport verladen worden, der dann einen Tag lang im Güterbahnhof Hamburg-Süd stand. Dort ketteten sich vor und hinter den Zug Umweltaktivist*innen an – eine davon wurde von einer anderen mit Lebensmitteln versorgt. So sollen die Straftatbestände Nötigung und Störung öffenlicher Betriebe erfüllt sein – die Versorgung mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag. Weiterlesen

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Gefährderansprache wegen Neckar-Castortransport in Kassel

Vor zehn Tagen fand ein Vorbereitungstreffen für Proteste gegen die anstehenden Castortransporte auf dem Neckar statt. Im Rahmen dieses Treffens haben sich die Teilnehmenden am Sonntag auch die Transportstrecke, die Brücken und Schleusen sowie die Schiffsanleger des abgeschalteten AKW Obrigheim und des AKW Neckarwestheim angeschaut. Von mehreren Autos wurden in diesem Rahmen von AKW-Sicherheitsleuten die Kennzeichen aufgeschrieben. Eine der Fahrzeughalterinnen bekam noch am selben Abend bei ihr zuhause Besuch von drei Polizeibeamten. Ihr Auto sei an einem AKW festgestellt worden und dort habe auch eine Frau Fotos

gemacht, das sei doch bestimmt sie gewesen und ob sie wohl bereit wäre, den Kollegen aus Baden-Württemberg (der Hausbesuch fand in Kassel/ Hessen statt) dazu ein paar Rückfragen zu beantworten. Nur zur Sicherheit der Bevölkerung natürlich.

Die betroffene Anti-Atom-Aktivistin verweigerte dazu jede Aussage, womit die Beamten wohl auch schon gerechnet hatten, die sich über die renitente Weigerung, ihr Anliegen zu unterstützen wenig überrascht zeigten. Bevor sie das Haus verließen beeilten sie sich dann noch hinzuzufügen, dass sie im Vorfeld der anstehenden Castortransporte nochmals vorbeikommen würden, um eine Gefährderansprache zu tätigen.

Was lernen wir daraus:

1. Bei dummen Anquatschversuchen von welcher staatlichen Stelle auch immer gilt: Aussage verweigern und Vorgang veröffentlichen

2. Die Polizei am Neckar scheint nervös zu sein und Angst vor Protesten zu haben. Lasst uns zeigen, dass sie sich damit nicht irren! CASTOR stoppen- Neckar schottern 😉

https://neckar-castorfrei.de/

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HH – Stand der Repression

Artikel zum Stand der Verfahren gegen Atomkraftgegner*innen, die sich in Hamburg und Umgebung an Aktionen gegen Urantransporte beteiligt haben. Der Artikel ist in der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 417 von März 2017 erschienen.

Urantransporte: Widerstand lohnt sich

Im Hamburger Hafen wird radioaktive Fracht alle paar Tage umgeschlagen. Die Transporte dienen der weltweiten Versorgung von Atomanlagen mit Brennstoff und sind nicht Teil des sogenannten Atomausstiegs. Darauf weisen Aktivist*innen mit Demonstrationen und Blockade-Aktionen unermüdlich hin. Am 11. März 2017, dem Fukushima Jahrestag, findet in Hamburg eine Demo gegen diese Transporte statt: „Atommüll verhindern, bevor er entsteht“ (1). Die Demonstration führt zum Sitz der Hamburger Reederei MACS, die alle paar Wochen Uranerzkonzentrat von Namibia nach Hamburg – zur Weiterfahrt nach Süd-Frankreich – transportiert. Uranerzkonzentrat ist der benötigte Rohstoff zur Fertigung von Brennelementen. Im Juni 2017 veranstalten ROBIN WOOD und ContrAtom eine Floßtour gegen Urantransporte an der Atomtransporte-Strecke zwischen Trier und Köln.

Die Kampagne gegen Urantransporte (2) geht weiter, die Aktivist*innen machen Druck. Die Blockade-Aktionen der vergangenen Jahre haben zu mehreren Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg geführt. Die Betroffenen sehen diese Prozesse als Fortsetzung ihrer Aktionen und der Kampagne an. Sie sind eine gute Gelegenheit für Öffentlichkeitsarbeit und die bisherigen Prozesse zeigen, dass es sich lohnt, sich zu wehren.

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Soli-Faxaktion gegen Repression gegen Kohle- und Atomkraftgegner_innen

Im Dezember wurde ein Urteil gegen zwei Atomkraftgegner*innen rechtskräftig, die sich 2012 angekettet hatten um einen Uranzug im Münsterland zu stoppen. Das Urteil ist mit 110 und 90 Tagessätzen unüblich hoch. Trotzdem wollen wir nicht jammern, sondern dafür sorgen, dass nicht noch mehr Menschen im Kampf um eine lebenswertere Welt von Gerichten abgeurteilt werden oder dies zumindest nicht im Verborgenen geschieht Deshalb rufen wir zu Solidaritätsaktionen und einer Fax-, Mail- und Telefonkampagne auf, die sich gegen die Gerichte an denen Verfahren gegen Atom- und Kohlegegner*innen laufen richtet.


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Essen: Kletteraktivistin gewinnt Schmerzensgeldklage gegen das Land NRW

Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.

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OLG verwirft Revision – Unüblich hohes Urteil für Anti-Atom-Ankettaktion rechtskräftig

Foto: Marcel Seehuber, www.projekta-film.net.info

Foto: Marcel Seehuber, Projekt A

Im Sommer 2012 blockierten eine Ankettaktion und eine Kletteraktion die Bahnstrecke zwischen Münster (Westfalen) und der Urananreicherungsanlage in Gronau. Das OLG Hamm bestätigte nun die mit 90 und 110 Tagessätzen unüblich hohen Strafen des Landgerichts Münster für die Ankettaktion.

Während das Verfahren wegen der Kletteraktion nach kurzer Zeit eingestellt wurde, wurden die beiden damals Angeketteten vor dem Amtsgericht Steinfurt und in der Berufung vor dem Landgericht Münster wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ verurteilt. Die im Dezember 2015 gegen das Urteil eingelegte Revision wurde nun vom Oberlandgericht Hamm verworfen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig, nach der die beiden Angeketteten zu 90 und 110 Tagessätzen zu je 15, also zu 1350 und 1650 Geldstrafe verurteilt wurden.

Im nun bestätigten Urteil des Landgerichts wird vermeintlich strafmildernd benannt, den Angeklagten sei lediglich eine Störung im Zeitraum von ca zwei Stunden zuzurechnen. Es handelt sich bei der verhängten Strafe jedoch im Gegenteil um die bisher höchsten Strafen, die für eine solche Aktion im deutschsprachigen Raum von höheren Gerichten bestätigt wurden. Weiterlesen

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OLG Celle weist Heilkosten-Forderung des Landes gegen Demonstranten ab

Das Oberlandesgericht Celle hat gestern die Heilkosten-Forderung des Landes Niedersachsen über 15.000,- € gegen einen Aktivisten abgelehnt, der im November 2012 gegen MOX-Transporte nach Grohnde demonstrierte. Die Revision wurde nicht zugelassen. Bereits in der mündlichen Verhandlung am 9. November 2016 hatte das Gericht Zweifel an den vorgelegten Beweisen der Polizei und der rechtlichen Argumentation des Landes deutlich gemacht und dem Land die Rücknahme der Klage nahe gelegt. Das Urteil des Landgerichtes von Februar 2016 wurde somit aufgehoben.

Zur Pressemitteilung des OLG.

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MOX-Heilkostenverfahren: Gericht zieht Seriösität von Polizei-Beweisen in Zweifel

 

(Do. 10-11-2016/Di) Im Berufungsverfahren gegen eine Heilkostenforderung des Landes Niedersachsen gegen einen Teilnehmer der Anti- MOX-Proteste 2012 in Grohnde hat der Vorsitzende Richter Saathoff dem Land nahegelegt, die Klage zurück zu ziehen und sich dabei sehr kritisch zu vorgelegten Polizei-Beweisen geäußert: In den Polizei-Videos fehlen jeweils die entscheidenden Sekunden. Das Land besteht jedoch auf einer Entschei­dung, die das OLG am 8. Dezember verkünden will. Rechtsanwalt Nickel aus Bielefeld, der den Beklagten vertritt, geht nach den Äußerungen des Gerichtes davon aus, dass es die Forderung und Klage des Landes ablehnen wird. Weiterlesen

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