Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.
Termine
- 01.04.26 um 9:00 Uhr Landgericht Osnabrück
Anti-Atom-Internetseiten
- Urantransporte-Website
- Sofortiger Atomausstieg Münster
- Gegen Atomkraft in Lingen (AgiEL und mehr)
- AKU Gronau
- WISE Uranium International
- ecodefense Russland
- reseau sortir du nucleaire
- LAKA (Niederlande)
- http://nuclear-heritage.net/
- BI Lüchow Dannenberg
- BI Ahaus
- AG Schacht Konrad
- SAND (Hamburg)
- Castor stoppen
Internetseiten zu Repression
- http://antirrr.nirgendwo.info (Übersicht und Infos zu Repression gegen Klimaaktivist_innen im Rheinland)
- http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/haupt.htm (Sehr (!!) umfangreiche Seite mit vielen Tipps, Tricks, Erfahrungen rund um Repression und einen möglichst offensiven Umgang damit)
- http://www.laienverteidigung.siehe.website (Infoseite der Projektwerkstatt zu Selbst- und Laienverteidigung)

Weil sich ein Beamter beim hektischen Versuch der Personalien-Feststellung nach einer Aktion verletzte, soll ein Demonstrant jetzt 15.121,72 € Heilkosten zahlen. Dabei lag dieser am Boden und hat sich völlig passiv verhalten. AKW-Gegner sehen darin einen indirekten Angriff auf die Versammlungsfreiheit und fordern vom Land, die Klage zurück zu nehmen. Die Berufungsverhandlung findet am 9. November vor dem OLG Celle statt. 

