Stralsund: Justiz hält den Weg nach Lubmin frei

Robin Wood stoppt Lubmin-Castor

Das Landgericht Stralsund verurteilte am vergangenen Montag zwei Atomkraftgegner*innen, die beim Castor nach Lubmin Ende 2010 im dichten Schnee einen Betonblock unter der Schiene gefunden hatten zu einer Strafe von je 60 Tagessätzen. Der Prozess war geprägt von dem Unwillen des Richters, über die vorgeworfene Nötigung überhaupt Beweise zu erheben. Der Lokführer wurde unabhängig davon, ob er sich beeinträchtigt fühlte oder überhaupt entscheiden durfte, ob der Castor weiter fährt oder hält, als Nötigungsopfer betrachtet. Ob die Handlung verwerflich war oder ob die anhaltenden Gefahren durch die Atomindustrie die Ankettaktion nicht gar notwendig machen, weigerte der Richter sich ebenfalls zu diskutieren. Am Ende ging das Gericht gar über die von der Staatsanwaltschaft geforderten 25 Tagessätze weit hinaus. Die Zuschauer*innen zeigten sich bei der Urteilsverkündung empört. Rechtsmittel gegen das Urteil werden geprüft.

Ein ausführlicherer Bericht findet sich hier.

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Detailbericht zum ersten Verhandlungstag im Berliner Kletterverfahren

Berlin: Angespannter Prozessauftakt – Verhandlung geht am 21.4. weiter

Der Prozess um eine Kletteraktion bei der Energiewende-Demo 2013 in Berlin wurde am vergangenen Dienstag nach zweieinhalb Stunden vertagt, weil zwei Polizeizeugen nicht erschienen waren.

Es wird am 21.4 ab 13:45 Uhr weiter verhandelt (Saal 1002 Amtsgericht Tiergarten Kirchstrasse 6)

Die Verhandlungsführung vom vorsitzenden Richter Prugel sorgte am Dienstag für Unmut sowohl auf der Anklagebank als auch im Publikum. Es schien eine ungeschriebene Regel zu geben, die die Strafprozessordnung nicht vorsieht: die Verteidigung durfte keine Anträge die länger als eine halbe Seite lang waren vortragen.

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AG Berlin: Fortsetzungstermin wegen Kletteraktion

Der am 14.4. gestartete Prozess wegen einer Kletteraktion auf einer Demo zur Rettung der Energiewende wird am 21.4. um 13.45 Uhr in Saal 1002 des Amtsgerichts Berlin (Eingang Kirchstrasse) fortgesetzt.

Zum Bericht zum ersten Prozesstag auf dem Blog der Angeklagten

Update 21. April 2015, kurzes Kommentar der Angeklagten zum Urteil, es geht in die nächste Instanz…

Das Urteil fiel am 21.4.: 45 Tagessätze wegen Beleidigung – keine Verurteilung wegen Widerstand und Körperverletzung, weil die Amtshandlung rechtswidrig war, die Polizeibeamten hatten wieder mal keine Ahnung von den eigenen Gesetze.

Interessant ist es, das man wegen Beleidigung verurteilt wird, obwohl man sich ohne den rechtswidrigen Polizeieinsatz ja gar nicht vor Gericht darüber unterhalten hätte müssen. Die angebliche Beleidigung soll es gegeben haben, als POK Hiliger mit einem Messer die Kletterausrüstung rechtswidrigerweise durchschneiden werde, als er in einer unüblichen Menschenmende mit dieser Waffe drohte (und sich schließlich selbst verletzte)

Nur: Die Wahrheitschafende Instanz namens Richter Prugel meinte, dass das alles für die Kletterin gar nicht gefährlich war… Die Beweisanträge wurden abgwimmelt, mit der Begründung dass der Richter bereits vom Gegenteil überzeugt sei.

Veruteilt wird also das Opfer der Polizeigewalt und der Staatsanwalt sieht natürlich keinen Handlungsbedarf, die Polizeibeamten müssen nicht nachgeschult werden, auch wenn sie vom Versammlungsrecht keine Ahnung haben,

Stimmt das ist von Vorteil: die Staatsanwaltschaft muss die Polizeibeamten wegen der Körperverletzung gegen mich nicht verfolgen, sie kann damit argumentieren, dass die armen Beamten ja nicht wussten, dass sie rechtswdrig handelten. Wenn die Polizeibeamten zur Nachschulung müssen, kann man dann die Verfahren nicht mehr so einfach einstellen. Doof für die ach so neutrale Staatsanwaltschaft, die keine Polizisten verfolgen will.

Es lief unter dem Motto „wenn ich eine Uniform trage, lügt sich besser.“ Der Richter war der Meinung, dass man die Schwerkraft nicht beachten muss dass das Gericht die Fachkunde besitz, um Gefahrsituationen beim Klettern selbst zu beurteilen –  also war die Situation nicht gefährlich für die Kletterin. Und wer eine Uniform trägt, steht im Vorteil -> also ist der Vortrag der Verteidigung nicht glaubwürdig (Beweisanträge kann man einfach so abwimmeln) und der Uniformträger ist glaubwürdig, egal wie viele Widersprüche es in seiner Aussage gibt und wie viele Zeugen seine Aussage widerlegen könnten.

Weil klar war, dass Richter Prugel sich schon lange festgelegt hatte und ihm egal war, ob es ein faires Verfahren (im Sinne des Gesetzes) ist oder nicht.

Weil klar war, dass die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird und somit das Rechtsmittel der Revision nicht in Frage kam (so wird halt eine Instanz geklaut)…

… hat die Verteidigung am zweiten Verhandlungstag auf einen großen Teil ihres Vorbringens und auf weitere Stellungnahmen verzichtet. Ich wollte es mir nicht länger antun, Menschen die gegen mich Gewalt angewendet haben, vor mir stehen zu haben.

Ich lege Berufung ein.

Ein ausführlicher Bericht folgt.

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LG Stralsund: Prozessfortsetzung Ankettprozess

wir dokumentieren einen Bericht zum ersten Verhandlungstag von http://blockmin.blogsport.eu/

Zuerst das Wichtigste: Der Prozess wird am 20. April fortgesetzt. Am ersten Verhandlungstag trugen Sara und Peter zunächst ihre bewegenden Einlassungen vor. Danach folgte die Beweisaufnahme im vollen Gerichtssaal. Im Raum stehen die Vorwürfe der Nötigung, Störung öffentlicher Betriebe und Zerstörung von Bauwerken.

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LG Stralsund – Prozess um Ankettaktion am 31.3.15

Lange war es ruhig. Nun soll am 31.03.2015 um 9:30Uhr die Berufung vor dem Landgericht Stralsund verhandelt werden – mehr als vier Jahre nach der Ankettaktion. Berufung hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Aktivist*innen gegen das Urteil des Amtsgerichts Greifswald eingelegt – natürlich aus unterschiedlichen Gründen, denn die Aktivist*innen fordern einen Freispruch.
Am 16.12.2010 protestierten Aktivist*innen gegen den Castortransport bei Lubmin, indem sich zwei von ihnen an einen Betonblock im Gleisbett ketteten. So stoppten sie den Atommülltransport vom französischen Cadarache nach Lubmin auf seinen letzten Kilometern. Dieser enthielt im wesentlichen Brennelemente des stillgelegten Forschungsschiffes “Otto Hahn” aus Geesthacht.

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Prozessbesucher unter Generalverdacht? Polizei NRW übermittelt Personalien von Publikum an das LKA Schleswig-Holstein

Wer Anfang 2014 als Zuschauer_in an einem Prozess in Gronau (NRW) gegen eine Anti-Atom-Aktivistin teilnehmen wollte, musste sich am Einlass des Amtsgerichts Polizeikontrollen unterwerfen. Die Polizeikräfte waren vom zuständigen Richter zur Amtshilfe angefordert worden, um die Sicherheit im Saal zu garantieren. Auf um Datenschutz besorgte Nachfragen wurde versichert, die aufgenommenen Personalien würden nur für den Fall etwaiger Störungen notiert und nach der Verhandlung umgehend vernichtet. Offensichtlich handelte es sich dabei um eine dreiste Lüge. Ein Zuschauer der damaligen Verhandlung stellte Anfang 2015 ein Auskunftsersuchen beim LKA Schleswig-Holstein, was dort über ihn gespeichert sei. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, der Abteilung für politisch motivierte Kriminalität läge ein Bericht über seine Teilnahme an der Gerichtsverhandlung 2014 in Nordrhein-Westfalen vor. Dieser würde aus präventiven Gründen gespeichert.
Zeitgleich lehnt das Verwaltungsgericht Münster eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einlassverfügung des Gerichts auf dem Klageweg ab. Es handle sich dabei um Maßnahmen, die sich nur auf das konkrete Verfahren bezögen. Und dagegen sei Klage unzulässig. Damit verkennt das Gericht die weit über das konkrete Verfahren hinausreichende abschreckende Wirkung der Maßnahme, die ganz direkt polizeiliches Datensammeln befördert und so massiv die Öffentlichkeit abschreckt, als Publikum an Verfahren teilzunehmen.
„Das beängstigende an solchen Vorgängen ist doch eigentlich, dass Meldungen wie diese uns nicht mehr beängstigen, weil sie alltäglich geworden sind. Wer angesichts dessen von einem „Überwachungsstaat“ spricht wird milde belächelt. Nicht erst jetzt, aber jetzt erst recht, ist es Zeit, wütend zu werden und dem Staat zu zeigen, was wir von dieser Scheiße halten.“ so Hanna Poddig, die Beschwerde gegen die Ablehnung ihrer Klage eingelegt hat.

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Berlin – Prozesstermin gegen Kletteraktivistin steht fest

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 14.4.2015 – 13:30 Uhr Saal 1002 Amtsgericht Tiergarten

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2014 DemonstrantInnen an. Sie wollte AktivistInnen daran hindern, einen Banner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die AktivistInnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die DemonstrantInnen weiter geht. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht gegen mehrere AktivistInnen vor. Ein Prozess gegen eine Kletteraktivistin steht am 14. April 2015 an. Sie hat gegen einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen Einspruch eingelegt. Die Angeklagte freut sich über solidarische Unterstützung. Wegen der angekündigten Eingangskontrollen sollten ZuschauerInnen 30 Minuten vor dem Termin kommen.

Infos zur damaligen Aktion und zum Prozess:
http://blog.eichhoernchen.fr/tag/Energiewende
https://nirgendwo.info/berlin/

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Lingen: Gerichtsprozess gegen Anti-Atom-Aktivistin endet mit Freispruch

Am heutigen Montag fand am Amtsgericht Lingen ein Gerichtsprozess gegen eine Atomkraftgegnerin statt. Verhandelt wurde der Vorwurf des Missbrauchs von Ausweispapieren durch Zur-Verfügung-Stellen des eigenen Ausweises zum Zwecke der Täuschung.

Der Prozess endete nach weniger als einer Stunde nach der Vernehmung zweier Polizeizeuge mit einem Freispruch.
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Generatorprozess endet mit Einstellung

Göttingen, den 04.02.1015

Vor dem Amtsgericht in Hameln endete heute nach 30 Minuten Verhandlungszeit der Prozess gegen 5 Anti-Atom-Aktivisten aus Göttingen und Kassel mit der Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse. Weiterlesen

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Hameln: Nachspiel zum Generatortransport

Am 4. Februar stehen fünf Göttinger Anti-Atom-Aktivisten in Hameln vor Gericht.
Sie müssen sich wegen Hausfriedensbruch verantworten.

Zur Vorgeschichte:

Am AKW Grohnde sollte im Mai 2014 ein defekter Genrator in Windeseile ausgetauscht werden – weitgehend verborgen vor der Öffentlichkeit.
Am 13. Mai entdeckten Aktivisten das Transportschiff mit einem verrosteten Ersatzgenerator im Hafen. Zwei Tage später war eine Kundgebung zum katastrophalen Zustand des AKW Grohnde in Hafennähe geplant, wobei 5 Aktivisten ihre Personalien abgeben mussten.

Die Verhandlung findet statt am Mittwoch, 4. Februar 2015 Zehnthof 1(Amtsgericht) Hameln um 9.3o Uhr in Saal 123.

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