LG Stralsund – Prozess um Ankettaktion am 31.3.15

Lange war es ruhig. Nun soll am 31.03.2015 um 9:30Uhr die Berufung vor dem Landgericht Stralsund verhandelt werden – mehr als vier Jahre nach der Ankettaktion. Berufung hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Aktivist*innen gegen das Urteil des Amtsgerichts Greifswald eingelegt – natürlich aus unterschiedlichen Gründen, denn die Aktivist*innen fordern einen Freispruch.
Am 16.12.2010 protestierten Aktivist*innen gegen den Castortransport bei Lubmin, indem sich zwei von ihnen an einen Betonblock im Gleisbett ketteten. So stoppten sie den Atommülltransport vom französischen Cadarache nach Lubmin auf seinen letzten Kilometern. Dieser enthielt im wesentlichen Brennelemente des stillgelegten Forschungsschiffes “Otto Hahn” aus Geesthacht.

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Prozessbesucher unter Generalverdacht? Polizei NRW übermittelt Personalien von Publikum an das LKA Schleswig-Holstein

Wer Anfang 2014 als Zuschauer_in an einem Prozess in Gronau (NRW) gegen eine Anti-Atom-Aktivistin teilnehmen wollte, musste sich am Einlass des Amtsgerichts Polizeikontrollen unterwerfen. Die Polizeikräfte waren vom zuständigen Richter zur Amtshilfe angefordert worden, um die Sicherheit im Saal zu garantieren. Auf um Datenschutz besorgte Nachfragen wurde versichert, die aufgenommenen Personalien würden nur für den Fall etwaiger Störungen notiert und nach der Verhandlung umgehend vernichtet. Offensichtlich handelte es sich dabei um eine dreiste Lüge. Ein Zuschauer der damaligen Verhandlung stellte Anfang 2015 ein Auskunftsersuchen beim LKA Schleswig-Holstein, was dort über ihn gespeichert sei. Ihm wurde daraufhin mitgeteilt, der Abteilung für politisch motivierte Kriminalität läge ein Bericht über seine Teilnahme an der Gerichtsverhandlung 2014 in Nordrhein-Westfalen vor. Dieser würde aus präventiven Gründen gespeichert.
Zeitgleich lehnt das Verwaltungsgericht Münster eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Einlassverfügung des Gerichts auf dem Klageweg ab. Es handle sich dabei um Maßnahmen, die sich nur auf das konkrete Verfahren bezögen. Und dagegen sei Klage unzulässig. Damit verkennt das Gericht die weit über das konkrete Verfahren hinausreichende abschreckende Wirkung der Maßnahme, die ganz direkt polizeiliches Datensammeln befördert und so massiv die Öffentlichkeit abschreckt, als Publikum an Verfahren teilzunehmen.
„Das beängstigende an solchen Vorgängen ist doch eigentlich, dass Meldungen wie diese uns nicht mehr beängstigen, weil sie alltäglich geworden sind. Wer angesichts dessen von einem „Überwachungsstaat“ spricht wird milde belächelt. Nicht erst jetzt, aber jetzt erst recht, ist es Zeit, wütend zu werden und dem Staat zu zeigen, was wir von dieser Scheiße halten.“ so Hanna Poddig, die Beschwerde gegen die Ablehnung ihrer Klage eingelegt hat.

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Berlin – Prozesstermin gegen Kletteraktivistin steht fest

Gelten Grundrechte in der dritten Dimension? – Prozess gegen Kletteraktivistin

Prozesstermin: 14.4.2015 – 13:30 Uhr Saal 1002 Amtsgericht Tiergarten

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2014 DemonstrantInnen an. Sie wollte AktivistInnen daran hindern, einen Banner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die AktivistInnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die DemonstrantInnen weiter geht. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht gegen mehrere AktivistInnen vor. Ein Prozess gegen eine Kletteraktivistin steht am 14. April 2015 an. Sie hat gegen einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen Einspruch eingelegt. Die Angeklagte freut sich über solidarische Unterstützung. Wegen der angekündigten Eingangskontrollen sollten ZuschauerInnen 30 Minuten vor dem Termin kommen.

Infos zur damaligen Aktion und zum Prozess:
http://blog.eichhoernchen.fr/tag/Energiewende
https://nirgendwo.info/berlin/

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Lingen: Gerichtsprozess gegen Anti-Atom-Aktivistin endet mit Freispruch

Am heutigen Montag fand am Amtsgericht Lingen ein Gerichtsprozess gegen eine Atomkraftgegnerin statt. Verhandelt wurde der Vorwurf des Missbrauchs von Ausweispapieren durch Zur-Verfügung-Stellen des eigenen Ausweises zum Zwecke der Täuschung.

Der Prozess endete nach weniger als einer Stunde nach der Vernehmung zweier Polizeizeuge mit einem Freispruch.
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Generatorprozess endet mit Einstellung

Göttingen, den 04.02.1015

Vor dem Amtsgericht in Hameln endete heute nach 30 Minuten Verhandlungszeit der Prozess gegen 5 Anti-Atom-Aktivisten aus Göttingen und Kassel mit der Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse. Weiterlesen

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Hameln: Nachspiel zum Generatortransport

Am 4. Februar stehen fünf Göttinger Anti-Atom-Aktivisten in Hameln vor Gericht.
Sie müssen sich wegen Hausfriedensbruch verantworten.

Zur Vorgeschichte:

Am AKW Grohnde sollte im Mai 2014 ein defekter Genrator in Windeseile ausgetauscht werden – weitgehend verborgen vor der Öffentlichkeit.
Am 13. Mai entdeckten Aktivisten das Transportschiff mit einem verrosteten Ersatzgenerator im Hafen. Zwei Tage später war eine Kundgebung zum katastrophalen Zustand des AKW Grohnde in Hafennähe geplant, wobei 5 Aktivisten ihre Personalien abgeben mussten.

Die Verhandlung findet statt am Mittwoch, 4. Februar 2015 Zehnthof 1(Amtsgericht) Hameln um 9.3o Uhr in Saal 123.

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Gronau: Kontrollen, Prozess, Verurteilung und Rechtsmittel

prozess gronau arschloch klein-3Am Mittwoch dieser Woche Stand ein Aktivist der Anti Atomkraftszene in Gronau vor Gericht weil er vor circa einem Jahr bei der Verhandlung einer Beleidigungssache im Amtsgericht Gronau Widerstand gegen Vollstreckungsbeamten geleistet sowie die damals handelnden Personen beleidigt haben soll. Es folgt hier ein ausführlicher Prozessbericht zur Verhandlung am 21.1.2015, die mit einer Verurteilung endete. Weiterlesen

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Berlin: ein weiterer Prozess und eine Soliparty

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2014 DemonstrantInnen an. Sie wollte AktivistInnen daran hindern, einen Banner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die AktivistInnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die DemonstrantInnen weiter geht. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht gegen mehrere AktivstInnen vor. Zwei Gerichtsprozesse stehen aktuell an.

– 1 Prozess gegen eine Kletteraktivistin: sie hat einen Strafbefehl in höhe von 90 Tagessätzen erhalten und Widerspruch eingelegt – Prozesstermin : 14. April 2015 um 13:30 Uhr, Saal 1002 AG Tiergarten

-1 Prozess gegen einen Demonstranten: er hat am heutigen Tag (22.1.15) einen Strafbefehl in höhe von 40 Tagessätzen erhalten und Widerspruch eingelegt.(Prozesstermin steht noch nicht fest)

Aus diesem Grund findet am 13.2. ab 19 Uhr im Stadtteilalden Zielona Gora, Grünberger Str. 73, in Berlin eine Soliveranstaltung statt. Weiterlesen

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Gronau: Verurteilung

Der gestrige Prozess in Gronau endete mit einer Verurteilung zu 80 Tagessätzen a 10 Euro. Die Termine am 22.1., 5.2. und 19.2. finden also nicht mehr statt. Hintergrundinfos

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Subversiver Ungehorsam vor Gericht

2013, Lingen: Eine Sitzblockade vor einer Atomanlage ...die eingeleiteten  Bußgeldverfahren werden anderthalb Jahre und mehrere Aktionen gegen  Brennelementefabrik und Polizei später eingestellt. Auch eingeleitete Widerstandsverfahren enden mit Einstellungen oder Freisprüchen. Jetzt, Anfang 2015, ist noch ein Verfahren geblieben.
Worum geht es? Die Angeklagte soll nach der Räumung in einem über mehrere Stunden andauernden Polizeikessel angefangen haben, mit weiteren in Gewahrsam genommenen Personen Quartett mit ihren Ausweisen zu spielen. Banal? Belanglos? Aus Langeweile? Subversion gegen das Erleben polizeilicher Repression? Ein Stück verbliebene  Selbstbestimmung und Kreativität zwischen zahlreichen Uniformierten? Vielleicht alles ein
wenig? In den Augen von Polizei und Staatanwaltschaft jedoch vor allem eines: Eine Straftat. Vorgeworfen wird nun also der Missbrauch von Ausweispapieren und das Zur-Verfügung-Stellen des eigenen Ausweises zum Zwecke der Täuschung. Es wirkt als hätten hier Polizeibeamte ganz besonders viel Energie in die Verfolgung einer ihnen unangenehmen, weil ihre Autorität vielleicht in Zweifel ziehenden Aktion investiert.

Wer sich das Theaterstück im Amtsgericht live ansehen möchte ist herzlich eingeladen am Mo, 16.2.15 um 14 Uhr in Saal Z 17 vom Amtsgericht Lingen.

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