Gronau: Anti-Atom-Aktivistin vor Gericht

Blockade_Urananreicherung_Gronua_Urenco_c_pay_numrich-3Im Sommer 2013 blockierten Aktivist*innen die Urananreicherungsanlage im münsterländischen Gronau. Diese Atomfabrik versorgt rund 10 Prozent des Weltmarktes mit angereichertem Uran, dem Grundstoff zur Herstellung von Brennelementen für Atomkraftwerke. Damit stellt die Anlage in Gronau einen elementar wichtigen Zulieferbetrieb für AKW weltweit dar. Mit ihrer Aktion setzten die Aktivist*innen ein deutliches Zeichen gegen den Betrieb von Atomanlagen, der untrennbar verbunden ist mit erhöhten Krebsraten, der ungelösten Lagerproblematik, grausamen Abbaubedingungen und ständigen Transporten hochgefährlicher Stoffe.
Eine an den Protesten beteiligte Aktivistin steht nun vor Gericht. Vorgeworfen wird ihr, einen Polizeibeamten beleidigt zu haben. Immer wieder schützt die Polizei die Atomanlagen vor dem Protest der Menschen. Die Publizistin Hannah Arendt prägte den Satz „Niemand hat das Recht, zu gehorchen“. Was sich daraus ableiten lässt: Es ist und bleibt die Verantwortung jedes einzelnen Beamten und jeder einzelnen Beamtin, sich in Konflikten zu positionieren. Das Unterbinden von Protest, das Durchsetzen von Atomtransporten, das Beenden von Protestaktionen etc sind niemals neutrale Tätigkeiten eines normalen Jobs, sondern immer Handlungen für die sich jede einzeln agierende Polizistin und jeder Polizist rechtfertigen muss. Auch darum, eben dies zu entlarven, wird es im Prozess am 6. Januar 2014 gehen. Die Angeklagte freut sich über solidarisches Publikum im Gerichtssaal.

6.1.2014, 9.00 Uhr,  Amtsgericht Gronau

Weitere Infos und Flyer: https://nirgendwo.info/gronau/

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Urteil gegen AtomkraftgegnerInnen aufgehoben!

Eine mehrjährige juristische Auseinandersetzung ist nun mit einem deutlichen Erfolg für vier ROBIN WOOD KletteraktivistInnen zu Ende gegangen. Ein Urteil vom Amtsgericht Potsdam wurde vom Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgehoben und die Verfahren gegen die vier AktivistInnen eingestellt. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung war eine Kletteraktionen gegen den Castortransport nach Gorleben 2008 auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke bei Lüneburg.
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Brückentechnologie: Spektakuläre Abseilaktion gegen Castortransport bleibt straffrei

Amtsgericht Potsdam stellt Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Kletteraktivistin ein.

Vor dem Amtsgericht Potsdam wurde in den vergangenen Monaten Umweltaktivist*innen der Gruppe „Brückentechnologie“ vor der Amtsgericht Potsdam wegen Ordnungswidrigkeiten verhandelt. Hintergrund der Verhandlungen war eine spektakuläre Kletteraktion an einer über 70 Meter hohen ICE-Brücke gegen den Castortransport nach Gorleben 2010. Der Castorzug kam damals für mehre Stunden in Altmorschen bei Kassel zum Stehen. Die Verfahren gegen 3 Aktivist*innen der Gruppe wurden bereits im Februar 2013 bei einer mündlichen Verhandlung eingestellt. Die Aktivist*innen hatten zuvor in der Innenstadt für großes Aufsehen, als sie das Brandenburger Tor erklommen und somit auf die Gefahren der Atomkraft und die anstehenden Prozesse aufmerksam machten. Im Juni 2013 folgte dann nach drei Verhandlungstage die Einstellung des Verfahrens durch Richterin Ahle gegen einen weiteren Aktivisten. Das Verfahren gegen die letzte Aktivistin der Gruppe, Cécile, wurde nun überraschend ohne Prozess eingestellt. Weiterlesen

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Uranzugblockade: Kletteraktivistin darf weiter klettern

Landgericht stellt Strafverfahren auf Staatskosten ein.

Keine Strafe für Kletteraktion oberhalb von Bahnanlagen.

Im Januar 2008 hielt ein Atommülltransport mit abgereichertem Uranhexafluorid, welches von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland exportiert werden sollte an. Eine Kletteraktivistin hatte sich über den Schienen abgeseilt und den Transport sechs Stunden lang aufgehalten.

Nach über fünf Jahren ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Cécile Lecomte („Eichhörnchen“) wurde in erster Instanz 2009 vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Ordnungswidrig sei ihr Verhalten auch nicht gewesen, die Aktion sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Am heutigen Tag scheiterte der Versuch der Kriminalisierung erneut vor dem Landgericht. Weiterlesen

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Uranzugblockade: Kletteraktion gegen Transport von 2008 immer noch vor Gericht

Gerichtstermin: 4.11. 2013 – 08:30 Uhr – Landgericht Münster Saal A06
Im Januar 20Eichhoenrchen bei der Raeumung 200808 hielt ein Transport mit abgereichertem Uranhexafluorid, welches nach Russland exportiert werden sollte, sechs Stunden vor einer Kletteraktivistin, die sich über den Schienen abgeseilt hatte. Nach über fünf Jahren ist das Verfahren nicht abgeschlossen und die Berufung wird am Montag, den 4. November 2013 vorm Landgericht in Münster verhandelt. In erster Instanz wurde die Umweltaktivistin frei gesprochen.

Von 1995 bis 2009 exportierte die Firma Urenco den radioaktiven Uranmüll aus ihrer Anlage deklariert als Wertstoff nach Russland. Dort lagert er in mittlerweile rostenden Fässern bei Jekaterinburg, Tomsk und Angarsk unter freiem Himmel. Gegen den Export von Atommüll protestieren russische und deutsche Umweltschützer_innen gemeinsam – eine französische Aktivistin hielt 2008 gleich zwei Züge nach Russland mit demonstrativen Kletteraktionen mehrere Stunden auf.

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Lüneburg: Staatsanwaltschaft macht Rückzieher!

Prozesstermin wegen Betonblock-Ankettaktion am Montag den 21.10.2013 fällt aus.

Einstellung des Verfahrens gegen die Zahlung einer Geldbuße angeboten. Anstatt die von der Staatsanwaltschaft geforderten Geldstrafe von je 1100€ zu zahlen, spenden die Aktivist_innen nun je 250€ an den Verein „Kinder von Tschernobyl“. Weitere Infos zum Verfahren unter nirgendwo.info/luneburg

Wer trotzdem nach Lüneburg kommen will: Wir laden am Montag um 10.30 Uhr ins Cafe „Anna und Arthur” in die Katzenstraße nach Lüneburg ein – zum Austausch und anschließender Führung durch die Ausstellung: „Oooups, da wurde wohl was übersehen – Beton im Gleisbett” (mehr Infos: https://blockblog.blogsport.eu)

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Lubmin Castor: Prozess am 28.11. 13

Termin für Prozess in Ribnitz-Damgarten steht nun fest

Aktuell ist der Termin für den Prozess gegen die beiden Rostocker Castor-Stopper bekannt gegeben worden. Die Hauptverhandlung am Ribnitz-Damgartener Amtsgericht beginnt am 28.11. 2013, 10:00, im Saal 023. Die Anklage lautet auf Nötigung..

Wir werden diese Kriminalisierung notwendiger Renitenz nicht widerstandslos hinnehmen! Wir möchten Euch dazu einladen, Euch und andere darüber zu informieren, und vielleicht sogar mit uns aktiv zu werden.

Kein Castor nach Lubmin! Weiterlesen

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Beton – es kommt drauf an, was man daraus macht! – Prozess am 21. Oktober 2013

Hinweis: Prozesstermin findet nicht statt! Weitere Infos unter nirgendwo.info/luneburg

Beim letzten Castortransport nach Gorleben im November 2011 blockierte unsere Aktionsgruppe für 15 Stunden die Bahnstrecke von Lüneburg nach Dannenberg. In der Höhe von Vastorf bei Km 219,1 ketteten sich vier Aktivist_innen an eine unter dem Gleisbett verborgene Betonkonstruktion. Die Polizei hatte sehr große Schwierigkeiten, den Betonklotz zu knacken und die vier aus dem Gleis zu entfernen. Um den Transport dennoch so rasch wie möglich durchzupeitschen, drohten sie zwischendurch mehrmals mit der Amputation unserer Arme, in der Hoffnung, uns dadurch zur Aufgabe zu bewegen.Mit unserer Aktion wollten und wollen wir ein Zeichen setzen gegen den Wahnsinn der Atomenergie weltweit und auch gegen den Standort Gorleben.Tschernobyl, Fukushima, nachgewiesen höheres Krebsrisiko für Kinder in der Nähe von Atomanlagen, Umweltverbrechen Uranabbau, kein Endlager weltweit, erhöhte Strahlenwerte am Zwischenlager Gorleben, immer wieder Störfälle und Beinah-Katastrophen wie der Brand eines Atom-Frachters im Hamburger Hafen am 1.Mai diesen Jahres – all das sind Zeichen einer seit Jahrzehnten verfehlten kapitalistischen Energiepolitik. Sie ist einseitig auf zentralisierte und monopolistische Strukturen ausgerichtet anstatt auf Mitbestimmung und Menschenrechte. Sie ist fossil und nuklear anstatt nachhaltig, CO2-ausstoßend anstatt klimaschonen

Nun soll uns der Prozess gemacht werden: am 21.10.2013 um 9 Uhr im Amtsgericht Lüneburg.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg sieht in unserer Aktion eine verwerfliche Gewaltausübung und will uns wegen Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung verurteilt sehen.

Das wollen wir doch mal sehen! Und ihr vielleicht auch!?! Kommt zum Prozess, unterstützt uns, durch Dabeisein, finanziell, wie auch immer!

Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht!

Die Vastorfer_innen

 

Weitere Infos: https://nirgendwo.info/luneburg/

Quelle: https://blockcastor.wordpress.com/

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Nach Uranzug-Luftblockade: Berufungsprozess gegen Kletteraktivistin in Münster

Kletteraktivistin beim Urantransport-Stopp

Für die Justiz ist der Fall wie eine heiße Kartoffel: Ein Zug, der Uranmüll im Januar 2008 von der Gronauer Urananreicherungsanlage nach Russland transportierte, musste vor einer zwischen zwei Bäumen in über sechs Meter Höhe demonstrierenden Atomkraftgegnerin einen sechsstündigen Halt machen.

Freispruch lautete das Urteil gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte vorm Steinfurter Amtsgericht im Juni 2009. Die Aktion war zulässige freie Meinungsäußerung. Der Atommüllzug, den die Polizei – zur Gefahrenabwehr – angehalten hatte, war nicht einmal in Sichtweite der Aktivistin heran gefahren. Der Lockführer kann so nicht genötigt worden sein. Eine Ordnungswidrigkeit war die Aktion auch nicht, nur bis zu einer Höhe von 4,80 Meter gehört der Luftraum zur Bahnanlage. Die Aktivistin turnte oberhalb – und hat somit die Bahnanlage nicht betreten.
Dieses Urteil akzeptiert die Münsteraner Staatsanwaltschaft nicht, sie will unbedingt eine Verurteilung erreichen. Aus diesem Grund findet nun fast 6 Jahre nach der Tat, am 4. November 2013 vor dem Landgericht Münster die Berufungsverhandlung statt.
Cécile freut sich über kreative Unterstützung: Ob vorm oder im Gerichtssaal, durch weitere Aktionen gegen den Atomstaat.

Die Gronauer Urananreicherungsanlage darf trotz angeblichem Atomausstieg unbefristet weiter laufen und so die ganze Welt versorgen.  Der Protest  der letzten Jahre hoch in den Seilen trug zu einem Ende der Atommülltransporte nach Russland bei.
Wir wollen aber nicht nur den Kuchen, sondern die ganze Bäckerei – die Abschaltung aller Atomanlagen weltweit!

Infos und Hintergründe zum Prozess

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Lingen: Richter lehnt Eröffnung des Hauptverfahrens ab

Nach  einer Aktion von Robin Wood an der Brennelementefabrik in Lingen (mehr zur Aktion) wurden die beteiligten neun Aktivist*innen wegen Nötigung angeklagt. Der erste zuständige Richter in Lingen erklärte sich für befangen, weil sein Schwiegervater bei Areva arbeite. Der nächste Richter lehnt jetzt die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab. Im Schreiben des Gerichts heißt es „Es mangelt zumindest an der Rechtswidrigkeit der Nötigungshandlung.“ – die Handlung sei nicht verwerflich, die Angeklagten beabsichtigen den Protest gegen die Atomenergie und betroffen waren nur Areva-Mitarbeiter über einen geringen Zeitraum.

Der Staatsanwaltschaft bleibt noch die Möglichkeit zur Beschwerde beim Landgericht innerhalb von zwei Wochen, sonst ist das Verfahren eingestellt.

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