Hamm: Prozess um eine Kletteraktion auf dem Bahnhofsvordach

Update: Der Termin ist auf den 5.Februar 13:40 Uhr verschoben.

Der Prozesstermin  gegen zwei ROBIN WOOD AktivistInnen, denen Hausfriedensbruch auf einem Bahofsvordach in Hamm im Februar 2013 vorgeworfen wird, steth fest:

Mi. den 15.01.2014 um 14:15 Uhr  im Saal 127, Amtsgericht Hamm (Borberstr. 1, 59065 Hamm). 

Zuständig ist Richterin Bartz. Die Angeklaten freuen sich über solidarische Unterstützung.

Seite zur Aktion und zum Prozess

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Bunter CASTOR und Protestschreiben an AREVA und DB

Zwei AtomkraftgegnerInnen stehen in Fulda vor Gericht (ein erster Verhandlungstag fand am 25.2.2014 statt), das Verfahren wurde dann wegen fehlender Akteneinsicht der verteidiger ausgesetzt). Der CASTOR soll laut Anklage bei seiner Durchfahrt in der Nähe von Fulda 2011 etwas Farbe abbekommen haben. Vier AktivistInnen befanden sich in den Bäumen an der Bahnstrecke.  AREVA und die Deutsche Bahn haben Strafantrag gegen zwei der vier  AktivistInnen gestellt, diese stehen nun deswegen vor Gericht.

Die radioaktive Verseuchung unserer Umwelt ist kriminell – nicht das bisschen Farbe auf einen Castortransport, das die Angreifbarkeit der tödlichen CASTOR-Fracht zeigt!

Die Soligruppe hat eine Reihe Protestschreiben die an AREVA, die Bahn und das Gericht per Fax, Post oder Mail geschickt werden können, entworfen. Hier findest Du die Vorlagen für einen Protestschreiben (das geht per Fax, per Post oder per Mail). 

Beteiligt euch! Die ersten Reaktionen zeigen, dass die Aktion die richtigen trifft! Weiterlesen

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Ankett-Prozess in Steinfurt wegen Urantransportblockade

Am 7.3.2014 um 9.00 Uhr in Saal 1 beginnt vor dem Amtsgericht Steinfurt der Prozess gegen zwei Aktivist_innen neu. Ihnen wird vorgeworfen, mit einer Ankettaktion 2012 einen Urantransport aufgehalten zu haben.

Weitere Infos unter nirgendwo.info/steinfurt/#stopp2012

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Fulda: Prozess wegen bunter Farbe auf dem Castor

Am Dienstag, den 25. Februar 2014 um 10:00 Uhr wird (im Saal 1.120) des Amtsgerichts Fulda gegen zwei Personen verhandelt, denen vorgeworfen wird, im Rahmen einer Kletteraktion im Jahr 2011 Farbbeutel auf den Castortransport geworfen zu haben.

Weitere Infos unter nirgendwo.info/fulda

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Strafbefehl wegen Anti-Atom-Demonstration in Dülmen

Am 22.Februar 2013 demonstrierten Atomkraftgegner_innen in Dülmen auf dem Marktplatz mit einer Kletteraktion gegen den Weiterbetrieb der Urananreicherungsanlage in Gronau. Jetzt erhielt eine Aktivistin einen Strafbefehl über 30 Tagessätze wegen des Vorwurfs der Leitung einer nichtangemeldeten Demonstration. Sie legte Einspruch ein.

Die Aktion im Rahmen einer Anti-Atom-Informationstour durchs Münsterland war sehr ruhig abgelaufen: Zwei Demonstrant_innen kletterten auf die Fahnenmasten vor dem Dülmener Rathaus und befestigten ein Transparent mit der Aufschrift „Atomkraft den Boden entziehen – Urananreicherung stoppen“. Damit sollte dagegen protestiert werden, dass trotz Fukushima und angeblichem Atomausstieg die Urananreicherungsanlage in Gronau weiterhin Brennstoff für Atomkraftwerke in aller Welt liefert. Am Boden verteilten zwei weitere Personen Flyer an die Marktbesucher_innen. Die hinzugerufene Polizei bewertete die Aktion als Spontanversammlung und fand sie völlig in Ordnung. Weiterlesen

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Der Atomstaat schlägt zurück – Bußgelder in Lingen

Lingen: Gebührenbescheide für Demonstrant*innen gegen die Brennelementefabrik

Im Juli 2013 fand das zweite Sommer-Camp verschiedener Umweltinitiativen,  Aktivist*innen und engagierter Bürger*innen im Münsterland statt. Es gab Informationsveranstaltungen, Workshops, Vernetzungstreffen und zwei Aktionstage. Diese beantworten Polizei und die Stadt Lingen jetzt mit Repression.
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Freispruch im Prozess gegen Atomkraftgegner

Im Prozess gegen zwei Castor-Gegner, denen Nötigung vorgeworfen wird, wurde heute (am 28.11.2013) vor dem Amtsgericht Ribnitz-Damgarten das Urteil gesprochen. Die beiden Angeklagten wurden freigesprochen . Der Richter Neumann begründete sein Urteil damit, dass die Beschuldigten mit ihrer Aktion nicht den Castor aufhalten wollten, sondern medienwirksam und friedlich von ihrem Recht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch gemacht haben. In seinem Schlusswort sagte er: „Ich werde ihnen keine Väterlichen Ratschläge geben, dass sie so etwas nicht wieder tun sollen. Was sie da gemacht haben ist völlig in Ordnung und sie haben sich etwas getraut, was sich viele Menschen nicht trauen zu tun.“

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Gronau: Anti-Atom-Aktivistin vor Gericht

Blockade_Urananreicherung_Gronua_Urenco_c_pay_numrich-3Im Sommer 2013 blockierten Aktivist*innen die Urananreicherungsanlage im münsterländischen Gronau. Diese Atomfabrik versorgt rund 10 Prozent des Weltmarktes mit angereichertem Uran, dem Grundstoff zur Herstellung von Brennelementen für Atomkraftwerke. Damit stellt die Anlage in Gronau einen elementar wichtigen Zulieferbetrieb für AKW weltweit dar. Mit ihrer Aktion setzten die Aktivist*innen ein deutliches Zeichen gegen den Betrieb von Atomanlagen, der untrennbar verbunden ist mit erhöhten Krebsraten, der ungelösten Lagerproblematik, grausamen Abbaubedingungen und ständigen Transporten hochgefährlicher Stoffe.
Eine an den Protesten beteiligte Aktivistin steht nun vor Gericht. Vorgeworfen wird ihr, einen Polizeibeamten beleidigt zu haben. Immer wieder schützt die Polizei die Atomanlagen vor dem Protest der Menschen. Die Publizistin Hannah Arendt prägte den Satz „Niemand hat das Recht, zu gehorchen“. Was sich daraus ableiten lässt: Es ist und bleibt die Verantwortung jedes einzelnen Beamten und jeder einzelnen Beamtin, sich in Konflikten zu positionieren. Das Unterbinden von Protest, das Durchsetzen von Atomtransporten, das Beenden von Protestaktionen etc sind niemals neutrale Tätigkeiten eines normalen Jobs, sondern immer Handlungen für die sich jede einzeln agierende Polizistin und jeder Polizist rechtfertigen muss. Auch darum, eben dies zu entlarven, wird es im Prozess am 6. Januar 2014 gehen. Die Angeklagte freut sich über solidarisches Publikum im Gerichtssaal.

6.1.2014, 9.00 Uhr,  Amtsgericht Gronau

Weitere Infos und Flyer: https://nirgendwo.info/gronau/

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Urteil gegen AtomkraftgegnerInnen aufgehoben!

Eine mehrjährige juristische Auseinandersetzung ist nun mit einem deutlichen Erfolg für vier ROBIN WOOD KletteraktivistInnen zu Ende gegangen. Ein Urteil vom Amtsgericht Potsdam wurde vom Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgehoben und die Verfahren gegen die vier AktivistInnen eingestellt. Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung war eine Kletteraktionen gegen den Castortransport nach Gorleben 2008 auf der Elbe-Seitenkanal-Brücke bei Lüneburg.
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Brückentechnologie: Spektakuläre Abseilaktion gegen Castortransport bleibt straffrei

Amtsgericht Potsdam stellt Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Kletteraktivistin ein.

Vor dem Amtsgericht Potsdam wurde in den vergangenen Monaten Umweltaktivist*innen der Gruppe „Brückentechnologie“ vor der Amtsgericht Potsdam wegen Ordnungswidrigkeiten verhandelt. Hintergrund der Verhandlungen war eine spektakuläre Kletteraktion an einer über 70 Meter hohen ICE-Brücke gegen den Castortransport nach Gorleben 2010. Der Castorzug kam damals für mehre Stunden in Altmorschen bei Kassel zum Stehen. Die Verfahren gegen 3 Aktivist*innen der Gruppe wurden bereits im Februar 2013 bei einer mündlichen Verhandlung eingestellt. Die Aktivist*innen hatten zuvor in der Innenstadt für großes Aufsehen, als sie das Brandenburger Tor erklommen und somit auf die Gefahren der Atomkraft und die anstehenden Prozesse aufmerksam machten. Im Juni 2013 folgte dann nach drei Verhandlungstage die Einstellung des Verfahrens durch Richterin Ahle gegen einen weiteren Aktivisten. Das Verfahren gegen die letzte Aktivistin der Gruppe, Cécile, wurde nun überraschend ohne Prozess eingestellt. Weiterlesen

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