HH – Stand der Repression

Artikel zum Stand der Verfahren gegen Atomkraftgegner*innen, die sich in Hamburg und Umgebung an Aktionen gegen Urantransporte beteiligt haben. Der Artikel ist in der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 417 von März 2017 erschienen.

Urantransporte: Widerstand lohnt sich

Im Hamburger Hafen wird radioaktive Fracht alle paar Tage umgeschlagen. Die Transporte dienen der weltweiten Versorgung von Atomanlagen mit Brennstoff und sind nicht Teil des sogenannten Atomausstiegs. Darauf weisen Aktivist*innen mit Demonstrationen und Blockade-Aktionen unermüdlich hin. Am 11. März 2017, dem Fukushima Jahrestag, findet in Hamburg eine Demo gegen diese Transporte statt: „Atommüll verhindern, bevor er entsteht“ (1). Die Demonstration führt zum Sitz der Hamburger Reederei MACS, die alle paar Wochen Uranerzkonzentrat von Namibia nach Hamburg – zur Weiterfahrt nach Süd-Frankreich – transportiert. Uranerzkonzentrat ist der benötigte Rohstoff zur Fertigung von Brennelementen. Im Juni 2017 veranstalten ROBIN WOOD und ContrAtom eine Floßtour gegen Urantransporte an der Atomtransporte-Strecke zwischen Trier und Köln.

Die Kampagne gegen Urantransporte (2) geht weiter, die Aktivist*innen machen Druck. Die Blockade-Aktionen der vergangenen Jahre haben zu mehreren Verfahren vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg geführt. Die Betroffenen sehen diese Prozesse als Fortsetzung ihrer Aktionen und der Kampagne an. Sie sind eine gute Gelegenheit für Öffentlichkeitsarbeit und die bisherigen Prozesse zeigen, dass es sich lohnt, sich zu wehren.

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Soli-Faxaktion gegen Repression gegen Kohle- und Atomkraftgegner_innen

Im Dezember wurde ein Urteil gegen zwei Atomkraftgegner*innen rechtskräftig, die sich 2012 angekettet hatten um einen Uranzug im Münsterland zu stoppen. Das Urteil ist mit 110 und 90 Tagessätzen unüblich hoch. Trotzdem wollen wir nicht jammern, sondern dafür sorgen, dass nicht noch mehr Menschen im Kampf um eine lebenswertere Welt von Gerichten abgeurteilt werden oder dies zumindest nicht im Verborgenen geschieht Deshalb rufen wir zu Solidaritätsaktionen und einer Fax-, Mail- und Telefonkampagne auf, die sich gegen die Gerichte an denen Verfahren gegen Atom- und Kohlegegner*innen laufen richtet.


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Essen: Kletteraktivistin gewinnt Schmerzensgeldklage gegen das Land NRW

Das Landgericht Essen hat am 15.12.2016 der Klage einer Umweltaktivistin gegen das Land NRW statt gegeben und ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 400 Euro für eine 2-stündige rechtswidrige Ingewahrsamnahme anlässlich einer Demonstration gegen den Kohle- und Atomkonzern E.ON zugesprochen.

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OLG verwirft Revision – Unüblich hohes Urteil für Anti-Atom-Ankettaktion rechtskräftig

Foto: Marcel Seehuber, www.projekta-film.net.info

Foto: Marcel Seehuber, Projekt A

Im Sommer 2012 blockierten eine Ankettaktion und eine Kletteraktion die Bahnstrecke zwischen Münster (Westfalen) und der Urananreicherungsanlage in Gronau. Das OLG Hamm bestätigte nun die mit 90 und 110 Tagessätzen unüblich hohen Strafen des Landgerichts Münster für die Ankettaktion.

Während das Verfahren wegen der Kletteraktion nach kurzer Zeit eingestellt wurde, wurden die beiden damals Angeketteten vor dem Amtsgericht Steinfurt und in der Berufung vor dem Landgericht Münster wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ verurteilt. Die im Dezember 2015 gegen das Urteil eingelegte Revision wurde nun vom Oberlandgericht Hamm verworfen. Damit ist die Entscheidung des Landgerichts rechtskräftig, nach der die beiden Angeketteten zu 90 und 110 Tagessätzen zu je 15, also zu 1350 und 1650 Geldstrafe verurteilt wurden.

Im nun bestätigten Urteil des Landgerichts wird vermeintlich strafmildernd benannt, den Angeklagten sei lediglich eine Störung im Zeitraum von ca zwei Stunden zuzurechnen. Es handelt sich bei der verhängten Strafe jedoch im Gegenteil um die bisher höchsten Strafen, die für eine solche Aktion im deutschsprachigen Raum von höheren Gerichten bestätigt wurden. Weiterlesen

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OLG Celle weist Heilkosten-Forderung des Landes gegen Demonstranten ab

Das Oberlandesgericht Celle hat gestern die Heilkosten-Forderung des Landes Niedersachsen über 15.000,- € gegen einen Aktivisten abgelehnt, der im November 2012 gegen MOX-Transporte nach Grohnde demonstrierte. Die Revision wurde nicht zugelassen. Bereits in der mündlichen Verhandlung am 9. November 2016 hatte das Gericht Zweifel an den vorgelegten Beweisen der Polizei und der rechtlichen Argumentation des Landes deutlich gemacht und dem Land die Rücknahme der Klage nahe gelegt. Das Urteil des Landgerichtes von Februar 2016 wurde somit aufgehoben.

Zur Pressemitteilung des OLG.

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MOX-Heilkostenverfahren: Gericht zieht Seriösität von Polizei-Beweisen in Zweifel

 

(Do. 10-11-2016/Di) Im Berufungsverfahren gegen eine Heilkostenforderung des Landes Niedersachsen gegen einen Teilnehmer der Anti- MOX-Proteste 2012 in Grohnde hat der Vorsitzende Richter Saathoff dem Land nahegelegt, die Klage zurück zu ziehen und sich dabei sehr kritisch zu vorgelegten Polizei-Beweisen geäußert: In den Polizei-Videos fehlen jeweils die entscheidenden Sekunden. Das Land besteht jedoch auf einer Entschei­dung, die das OLG am 8. Dezember verkünden will. Rechtsanwalt Nickel aus Bielefeld, der den Beklagten vertritt, geht nach den Äußerungen des Gerichtes davon aus, dass es die Forderung und Klage des Landes ablehnen wird. Weiterlesen

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Celle: Skurriles Nachspiel zu MOX-Transport 2012

Demonstrant soll für Missgeschick eines Polizisten zahlen, das er gar nicht verursacht hat

Weil sich ein Beamter beim hektischen Versuch der Personalien-Feststellung nach einer Aktion verletzte, soll ein Demonstrant jetzt 15.121,72 € Heilkosten zahlen. Dabei lag dieser am Boden und hat sich völlig passiv verhalten. AKW-Gegner sehen darin einen indirekten Angriff auf die Versammlungsfreiheit und fordern vom Land, die Klage zurück zu nehmen. Die Berufungsver­hand­lung findet am 9. November vor dem OLG Celle statt. Weiterlesen

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Lingen: Überraschendes Urteil im Prozess gegen Atomkraftgegnerin

Am Dienstag, 25.10.2016, fand der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin vor dem Amtsgericht Lingen statt. Verhandelt wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die Angeklagte soll sich im Rahmen einer Sitzblockade an der Brennelementefabrik mit ihren Nachbarinnen untergehakt haben. Der Prozess dauert schon über drei Jahre und endete vorläufig mit einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit.

Im Sommer 2013 blockierten ca. 50 Atomkraftgegner*innen die Zufahrt zur Brennelemetefabrik der Firma ANF/ Areva. Infolge einer Räumung durch die Polizei sahen sich die Teilnehmenden mit zahlreichen Gerichtsverfahren konfrontiert. Verurteilt werden konnte niemand; alle Verfahren sind eingestellt.

Nur in diesem Fall versuchte die Staatsanwaltschaft auch gestern weiter, ihre Vorwürfe durchzusetzen, trotz der Tatsache, dass es sich vorliegend – wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung selbst zugeben musste – um einen Bagatellfall handelte. Die Atomkraftgegnerin stand vor Gericht, weil ein erstes freisprechendes Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin durch das Oberlandesgericht aufgehoben worden war. Einer Verfahrenseinstellung stimmte diese nicht zu, obwohl auch die Verfahren der Sitznachbar*innen mit Freispruch oder Einstellung auf Staatskosten endeten. Auch gestern ließ sich keine strafbare Widerstandshandlung der Angeklagten nachweisen, sodass die Angeklagte von diesem Vorwurf freigesprochen wurde. Weiterlesen

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Lingen: Prozess gegen Anti-Atom-Aktivistin wegen Blockade der Brennelementefabrik

Am 25.10.2016 um 10 Uhr (Saal Z 16) wird vor dem Amtsgericht Lingen der Prozess gegen eine Aktivistin des Anti-Atom-Camps neuaufgerollt.

Areva BlockadeIm Sommer 2013 blockierten ca. 30 Aktivist_innen die Zufahrt der Brennelementefabrik in Lingen. Die Blockade wurde durch die Polizei gewaltsam geräumt und die Aktivist_innen wurden allesamt in Gewahrsam und mit auf die Wache genommen. Wie bei Polizeiwillkür üblich, wurden vier Personen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Die anderen Verfahren sind mittlerweile seit langem eingestellt bzw. haben zum Freispruch geführt.

Bei der Angeklagten hat die Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch des ersten Prozesses eine Sprungrevision vor dem Oberlandesgericht eingelegt und gewonnen. Deswegen muss das Verfahren nochmals komplett neu wiederholt werden, mehr als drei Jahre nach der Aktion.

Die Brennelementefabrik läuft jedoch ungebremst weiter und sorgt zu für den gefährlichen Weiterbetrieb von Atomkraftwerken in ganz Europa. Das macht Aktionen gegen die Fabrik weiter notwendig. Nur vier Tage nach dem Prozess wird es deshalb in Lingen eine Demonstration gegen die dortigen Atomanlagen geben. Der Widerstand wird weiter gehen, bis alle Atomanlagen stillgelegt sind, unabhängig davon wie sehr die Staatsanwaltschaft versucht uns zu kriminalisieren! Atomausstieg bleibt Handarbeit!

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VG Berlin – Polizei ging rechtswidrig gegen Kletteraktivistin vor

3Das Berliner Verwaltungsgericht hat den am 25. und 26. August 2016 verhandelten Klagen von Kletteraktivistin Cécile Lecomte gegen die Berliner Polizei statt gegeben.
Gegenstand der Gerichtsverfahren waren das Einschreiten der Polizei gegen die Umweltaktivistin bei der Energiewende-Demonstration am 30. November 2013 und anlässlich von Protestaktionen gegen die Tagung des Atomforums im Mai 2011. Das Gericht hielt das Vorgehen der Polizei gegen die Demonstrantin für rechtswidrig, weil weder die Kletteraktion bei der Energiewende-Demonstration noch das Kreidemalen beim Protest gegen das Atomforum eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellten.

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