Update Cécile in Ordnungshaft

Cécile befindet sich im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg, wo ihr weiterhin ihre medizinisch verordneten und zur Schmerzbekämpfung notwendigen Cannabis-Kekse verweigert werden.
Über eine Haftbeschwerde, die eingelegt wurde, wurde bislang nicht entschieden.

Gestern um 19:30 Uhr gab es eine kurzfristig vom Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim initiierte Solidaritätsaktion vor dem Eingang der JVA in der alten Festung auf dem Hohenasperg.

Am Sonntag nachmittag wird Cécile entlassen, eine kleine Abholung ist organisiert. Bitte lasst sie dann erst mal ankommen und mit ihren Freund*innen sprechen.

Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg
Schubartstraße 20
71679 Asperg
Tel.: 07141/669-0
Fax.: 07141/669-102

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Aktivistin nach Castorprozess drei Tage in Ordnungshaft

Richter Reißer verliert die Nerven und jede Verhältnismäßigkeit

(Pressemitteilung von Neckar Castorfrei)

Wenn eine Beschuldigte nicht kuscht, sondern im Gericht schlicht erwartet, dass sich der Richter an die Strafprozessordnung hält, dann wird es spannend. Dann zeigt Richter Reißer, dass in seinem Saal nur sein Wille zählt, auch wenn es wie beim heutigen Prozess wegen der Castor-Transporte 2017 nur um eine Ordnungswidrigkeit geht, wenn überhaupt. Mal will der Richter Anträge nur mündlich hören, dann wieder will er Anträge nur schriftlich zum alleinigen Lesen für sich bekommen, ohne dass die ZuhörerInnen die wesentlichen Inhalte erfahren können. Anträge zur Beweisaufnahme, zur Prozessführung, zur Befangenheit wurden sämtlich schematisch in Rekordtempo abgelehnt, die wenigsten mit Begründung, und auch die wenigen Begründungen waren inhaltlich nicht vertretbar.

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Sind Grundrechte vom Wetter und von der Laune eines Amtsrichters abhängig?

Prozessbericht einer kämpferischen Aktivistin – die Verhandlung selbst geht am 11.4. um 12:30 Uhr vor dem Amtsgericht Heilbronn weiter.

Am 28. März 2019 begann vor dem Amtsgericht Heilbronn ein Ordnungswirdrikeits-Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin, der vorgeworfen wird, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, als sie im Neckar schwimmend, gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll mit weiteren Castor-Gegner*innen protestierte. Der Prozess geht am 11.4. weiter.

Die Aktion im November 2017 gestaltete sich bunt und kreativ und trug dazu bei, Aufmerksamkeit auf das ungelöste Atommüllproblem zu lenken. Aufblasbare Enten und Kunststoff-Atomfässern mit Antiatom-Fahnen als Symbol des Widerstandes rundete das Demonstrationsbild ab.

Menschen die ihr Versammlungsgrundrecht selbstbewusst ausüben und die Politik der Herrschenden – hier von Grün-Schwarz – kritisieren, sind den Behörden ein Dorn im Auge.

Vor Gericht muss die Angeklagte (in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt die angeklagte Person „Betroffene“, zur besseren Verständlichkeit durch Nicht-Juristen wird hier trotzdem der Begriff Angeklagte verwendet) um ihre Rechte kämpfen – und zwar nicht nur um ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sondern einfach auch darum, dass der vorsitzende Richter ihre Rechte aus der Strafprozessordnung nicht übergeht und ihre Anträge und Erklärungen entgegen nimmt. Um ihr Recht auf Wahlverteidigung. Sowie um ihre körperliche Unversehrtheit und gegen die Diskriminierung, die sie vor Gericht aufgrund ihrer Schwerbehinderung erfährt.

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Urteil: Transparent halten strafbar

Im Prozess um eine Ankettaktion 2014 gegen einen Urantransport ist jetzt mal wieder ein Urteil  in Hamburg gefallen: Strafbar ist das Halten eines Transparents (in erster Instanz war es noch die Versorgung einer angeketteten Person mit Lebensmitteln). Wegen Mittäterschaft zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe wurde eine Atomkraftgegnerin zu 30 Tagessätzen je 15 Euro verurteilt.

Der letzte Prozesstag begann mit Konfetti im Gericht zum Geburtstag der Angeklagten, was die Richterin sehr verärgerte und sie sofort zum Anlass nahm, erst mal ein Putzteam zu bestellen. Nach dieser Verzögerung gab es erneute Auseinandersetzungen um das nicht-Erheben zum Eintritt des Gerichts. Die Richterin meinte, sie würde das Oberlandgericht entscheiden lassen, wann Sitzungsbeginn sei (ob an jedem Tag oder nur am ersten), was wichtig ist, weil mensch nur zu Sitzungsbeginn aufstehen muss. Trotzdem verhängte sie weitere Ordnungsgelder und gab auch einem Antrag nicht statt, der mit politischer Begründung forderte, die Ehrerbietungsrituale in der Gerichtsverhandlung zu unterlassen. Einen Antrag auf ordnungsgemäße Zelebration des Geburtstags mit Konfetti lies die Richterin erst gar nicht zu Ende verlesen. Weiterlesen

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Einladung: Urteilsverkündung im Prozess wegen einer Urantransportblockade

Am Montag, den 18. März 2019 beginnt um 10 Uhr vor dem Landgericht Hamburg der sechste und voraussichtlich letzte Prozesstag gegen eine Aktivistin, der vorgeworfen wird, einer angeketteten Person Wasser gereicht zu haben.

Der Vorwurf ist denkbar absurd: Als sich im Sommer 2014 im Güterbahnhof Hamburg Süd (Veddeler Damm) mehrere Anti-Atom-Aktivist_innen an Gleise ketteten, um einen Gütertransport mit nachweisbar falsch geladenen Urancontainern zu stoppen, soll die jetzt Angeklagte einer der Angeketteten eine Wasserflasche gereicht haben. Das Strafverfahren gegen die Aktivistin, die sich angekettet hat wurde ohne Auflage eingestellt. Doch das Wasser-Reichen stellt nach Ansicht der Staatsanwaltschaft eine Beihilfe zu Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung dar.

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Fütter-Prozess geht doch noch weiter

Wider Erwarten gab es am heutigen, fünften Verhandlungstag vorm Landgericht Hamburg noch kein Urteil. Grund war vor allem, dass das Gericht sich noch lange über zahlreiche gestellte Beweisanträge beraten musste. Die Verhandlung um das Versorgen einer Person bei einer Ankettaktion gegen einen Urantransport geht am Mo, 18.3 um 10 Uhr weiter. Die Richterin kündigte an, da die Beweisaufnahme schließen und urteilen zu wollen. Wie immer ist solidarischer Besuch herzlich willkommen.

Was ist heute genau passiert? Weiterlesen

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Urteil im Fütter-Prozess am 4. März?

Der Prozess um die Versorgung mit Lebensmitteln bei einer Ankettaktion im August 2014 geht vorm Landgericht Hamburg am 4. März weiter. Es sind keine weiteren Verhandlungstage angesetzt, es kann also gut sein, dass es zum Urteil kommt – aktuell vorgeworfen wird Beihilfe bzw. Mittäterschaft zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Solidarisches und ungehorsames Publikum ist am 4. März ab 10 Uhr im Landgericht Hamburg wieder herzlich willkommen.

Es folgt der Bericht vom dritten und vierten Verhandlungstag.

Am 14.2. wurde zunächst der Lokführer vernommen. Interessant aus der Vernehmung: Der falsch beladene Waggon im Zug war mit falscher Gewichtsverteilung so beladen, dass er hätte entgleisen können. Das zeigt exemplarisch die Unsicherheit von Atomtransporten – Schäden am Zug und an den Gleisen von Seiten der Aktivist*innen konnten dagegen nicht festgestellt werden.

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HH – Prozess um Uranzug-Kletter-Blockade geht weiter

Kurzupdate: Der Prozess endete mir Verurteilung zu einem Bußgeld von 200 Euro.

Unranzug-Kletterblockade - 3. Prozesstag
Vorm Amtsgericht Hamburg Harburg

Der Prozess gegen eine Kletteraktivistin, der vorgeworfen wird, gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung verstoßen zu haben (EBO, Ordnungswidrigkeit) geht am 11.2. (15h30-16h) und 27.2. (9h30-16h) vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg weiter (Saal unbekannt, Verfahren gegen Lecomte). Kritische Öffentlichkeit ist willkommen.

Am vergangenen Donnerstag wurden der Polizeioberrat und ein Vertreter der Hamburg Port Authority vernommen.

Die Betroffene berichtet in ihrem Blog über die jüngste DPA Meldung zu Urantransporten, die Gefahren von Atomtransporten und ihren Prozess.

Zum Blog-Beitrag

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Lingen: Anhörungsbögen wegen Blockade und Kletteraktion

Beschlagnahme von Aktionsmaterial in Lingen. Bild: Hanna Poddig

Im Dezember brannte es in der Brennelementefabrik in Lingen. Die Firma framatome, welche die Anlage mit unbefristeter Betriebgsgenehmigung betreibt, darf den Betrieb wieder aufnehmen. Doch Atomkraftgegner*innen, welche mit einer Mahnwache mit zu langer Fahnenstange, mit einer Kletteraktion auf dem Rathaus-Vordach und mit einer Blockade der Anlage im Dezember und Januar für die endgültige Stilllegung der Anlage demonstriert hatten, bekommen nun Anhörungsbögen von der Polizei. Vorgeworfen wird unter anderem Hausfriedensbruch und Nötigung. Daneben beschlagnahmte die Polizei hochgefährliches Aktionsmaterial: Zwei Tripods, aber auch Wasserbälle, Strohsäcke und eine Feuertonne.


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Bericht vom zweiten Verhandlungstag mit Trennscheibe zur Verhinderung spontaner Fütterungen

Ankett-Aktion 18.8.2014 vor und hinter Urantransport

Am 14.2. geht es mit Romantik am Valentinstag zum dritten Prozesstag ums Füttern bei einer Ankettaktion gegen einen Urantransport im Jahr 2014. Beim vergangenen zweiten Prozesstag aufgerüstet: Der Saal war diesmal größer und hatte eine Trennscheibe, wohl ein Saal für risikoreiche Verhandlungen, zum Beispiel wenn es darum geht, einer Atomkraftgegnerin das Versorgen von angeketteten Personen nachzuweisen. Publikum und Verteidigung nahmen die Trennscheibe also amüsiert zur Kenntnis.

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