Die Klage von Aktiven, die während und nach der Betonblock-Uranzug-Blockade 2017 von der Polizei eingesperrt wurden, ist noch vor den Strafverfahren entschieden: Die Maßnahmen waren rechtswidrig. Wir dokumentieren dazu hier die Pressemitteilung der lokalen Anti-Atom-Initiativen.
Verwaltungsgericht Münster zu Polizeieinsatz bei Urantransport: Ingewahrsamnahmen bei Uranzug-Blockade 2017 rechtswidrig
– Kreispolizei Steinfurt erkennt Rechtswidrigkeit an
In jetzt veröffentlichten Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht Münster mehreren AtomkraftgegnerInnen Recht gegeben, die gegen ihre Ingewahrsamnahme durch die Polizei bei der mehrstündigen Blockade eines Uranzugs bei Gronau im Herbst 2017 geklagt hatten. Die zuständige Kreispolizei Steinfurt hatte aufgrund der Klagen und eines rechtlichen Hinweises des Verwaltungsgerichts die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahmen selbst eingestanden. Die regionalen Anti-Atomkraft-Initiativen begrüßen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster. Weiterlesen