Heilbronn: Weitere Castor-Prozesse

Die Repressionen der Neckarcastoren gehen in die nächste Runde. Die Menschen freuen sich über Zuschauer*innen und Unterstützung. Die Termine:

  • Donnerstag 28.3. 14 Uhr Saal 54: Ordnungswidrigkeit wegen Schwimmen am 4. Castor AG Heilbronn
  • Herbst 2019: Berufung in einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Versammlungsleitung)
  • Die Revision eines Aktivisten nach seiner Verurteilung wegen Versammlungsleitung bei einer Castor-Vorfeldaktion läuft noch.

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Landgericht Hamburg erfolglos beim Einschüchtern von Prozessbesucher*innen

Am Freitag fing die Berufsverhandlung einer Anti-Atom-Aktivistin vorm Landgericht Hamburg an, der vorgeworfen wird eine andere Person versorgt zu haben, die sich 2014 vor einem Urantransport angekettet hatte. Gegen das Urteil vom Amtsgericht Hamburg-Harburg von 30 Tagessätzen wegen Beihilfe zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe hatten Angeklagte und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Am ersten Prozesstag wurden noch keine Zeug*innen vernommen, es geht weiter am Do, 24.1. um 10 Uhr und am Do, 21.2. um 10 Uhr jeweils im Saal 183 des Strafjustizgebäudes des Landgerichts Hamburgs. Solidarisches Publikum ist herzlich willkommen, ob zum Zuschauen oder zu Aktionen. Hier folgt jetzt ein Bericht vom ersten Verhandlungstag.

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11.1. 2019 „Verstrahlt“ Soliparty gegen Justiz und Atomstaat

SAND (Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe) und
Contratom veranstalten am 11. Januar 2019 in Hamburg in der Roten Flora eine Soliparty für repressionsbetroffene Anti-Atom-Aktive (hier geht’s zum fb-Event)

Hier der Aufruftext und das Line-Up:

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AKTION – PROZESS…..PARTY?!

ohne Mampf kein Kampf - Lecker Unterstützung :-)Morgens zum Landgericht Hamburg, abends zur Soliparty in die Flora.

Am 11.1. um 9.30 Uhr im Saal 306 findet am Hamburger Landgericht der Berufungsprozess gegen eine Aktivistin statt. In diesem Prozess geht es darum, ob es strafbar ist, Menschen die an Gleisen festgekettet sind, durch füttern zu unterstützen.

Klingt bescheuert? Ist es auch. Aber der Staatsanwaltschaft reicht es um eine Anklage wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe zu erlassen, dem Amtsgericht Hamburg-Harburg reichte es für eine Verurteilung. Weiterlesen

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Prozess um Uranzug-Kletterblockade wird fortgesetzt

KletteraktionNächster inhaltlicher Prozesstermin: 14.1. – 9:30 Uhr AG Hamburg-Harburg

In Hamburg-Harburg fand am 12.12.2018 ein erneuter Anlauf zur Verhandlung einer Aktion statt, bei der im November 2014 ein Uranzug wegen einer Kletteraktion über dem Gleis zur Firma C.Steinweg das Firmengelände nicht verließ.

Nach einigem Hin- und Her wird jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit, dem Stören des Bahnverkehrs nach der Eisenbahnbau und -betriebsordnung verhandelt, wegen einer Störung, die nach Aussage des Staatsanwalts anders als die Straftat der Störung öffentlicher Betriebe nach §316b keine Veränderung oder Beschädigung der Gleisanlagen voraussetzt.

Beim ersten Prozesstag im neuen Anlauf wurde ein Polizist vernommen, der aber weder zu Beginn noch am Ende der Aktion vor Ort war, sondern nur einen kleinen Zeitraum zwischen drin. Aus seiner Aussage wurde klar, dass trotz 600 Seiten Akte immer noch nicht alles dort enthalten ist – sein Bericht und von ihm mitgebrachte Fotos beispielsweise nicht. Weiterlesen

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HH: 30 Tagessätze Geldstrafe wegen Urantransportblockade

Nach im Endeffekt acht Verhandlungstagen hat das Amtsgericht Harburg heute einen Anti-Atom-Aktivisten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen unter Vorbehalt verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, sich 2014 am Hafenbahnhof Hamburg Süd (Veddeler Damm) an die Schienen gekettet zu haben und so den Rangierbetrieb eines Urantransportes gestört zu haben.

Während es zu Beginn des Prozesses im September noch so aussah, als wolle das Gericht in der Ankettaktion sowohl eine Nötigung als auch eine Störung öffentlicher Betriebe sehen, wurde im Laufe der Beweisaufnahme deutlich, dass der Vorwurf der Nötigung nicht aufrecht zu halten war. Maßgeblich lag dies daran, dass der Lokführer betonte, es sei technisch problemlos möglich gewesen über die beiden Angeketteten hinüber zu fahren ohne dass denen oder der Lok oder den Schienen etwas passiert wäre.

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Hamburg: Prozess um Kletteraktion gegen Urantransport

Termin:

Mittwoch 12. Dezember 2018 – 09:30 Uhr – Amtsgericht Hamburg Harburg Saal A 3.06

Im November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion und einer Sitzblockade von Robin Wood Aktivist*innen.

Das Amtsgericht hat einen Angeklagten in einem ersten Verfahren verurteilt, das Urteil war jedoch so fehlerhaft, dass es durch das OLG Hamburg aufgehoben und zurück verwiesen wurde. Es gibt in seinem Fall noch keinen neuen Verhandlungstermin. Das Gericht wartet ab, was die Kollegin im Prozess gegen die weitere Aktivistin nun urteilt.

Ihr Verfahren verlief nämlich anders. Der zuständige Richter lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Nötigung ab – er sah in der gleichen Handlung nur einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), genauer eine betriebsstörende Handlung, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Für die gleiche Aktion stehen somit verschiedenste Vorwürfe im Raum, die Gerichte sind sich absolut nicht einig wie eine Aktion in der dritten Dimension oberhalb der Bahnanlage juristisch einzuordnen ist, es bleibt also spannend.

Ein erster Prozess gegen die zweite Kletterin platzte am 4. Juli 2018, weil das Gericht vergessen hatte den Polizeizeugen zu laden und die Staatsanwältin zum Zahnarzt wollte, der Zeuge also nicht zu einer späteren Uhrzeit geladen werden konnte.

Eine Einstellung des Verfahrens lehnt die Staatsanwaltschaft trotz der erheblichen rechtswidrigen Verfahrensverzögerung und der Tatsache, dass im Ordnungswidrigkeitsrecht das Opportunitätsprinzip gilt, ab. Wenn es um den Atomstaat geht , ist das Interesse an der Verfolgung besonders hoch. Auch 4 Jahre nach der Tat in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Die Kletteraktivistin freut sich über solidarischem Prozessbesuch und weitere Antiatom-Aktionen ! Weiterlesen

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AG Harburg: Katastrophenschutzpläne sind Betriebsgeheimnis

Am gestrigen Tag wurde vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg der Prozess gegen einen Antiatomaktivisten, der sich 2014 in Hamburg Süd vor einem Urantransport an der Schiene fest gekettet hat, fortgesetzt. Die Verhandlung dauerte bis 15 Uhr an.

Der Prozess wird am 10.12. um 9 Uhr fortgesetzt und es ist mit einer Urteilsverkündung zu rechnen, da der zuständige Richter Azizy eine Frist zur Einreichung aller Beweisanträge bis gestern 15 Uhr setzte.

Der gestrige Prozesstag war eine Farce. Es wurde ein Zeuge der Hamburg Port Authority gehört, der ausschließlich darüber aussagen sollte, ob es sich bei dem Güterbahnhof um ein öffentlicher Betrieb handelt – um eine Verurteilung wegen Störung öffentlicher Betriebe möglich zu machen. Fragen zu Gefahrgütern und Katastrophenschutzplänen – immerhin gab es auf dem Gelände 2006 schon mal einen Flugzeugabsturz, wie der sichtlich genervte Zeuge bestätigen musste – wurden durch das Gericht untersagt. Der als Zeugenbeistand erschienene Anwalt erklärte diese Informationen zum Betriebsgeheimnis.

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Prozesstermine gegen Anti-Atom-Aktive in Hamburg

vorm AG Hamburg Harburg, Februar 2016

vorm AG Hamburg Harburg

In Hamburg gab es 2014 einige Aktionen rund um Urantransporte, die immer noch alle zwei Tage über das Stadtgebiet von Hamburg gehen. Wegen der Aktionen stehen aktuell mehrere Aktivist*innen vor Gericht, zum einen wegen einer Ankettaktion vor und hinter einem Urantransport und einer Kletteraktion. Alle Angeklagten freuen sich über solidarische Aktionen oder Prozessbesucher*innen.

Die einzelnen Termine:


Mo, 3.12.18 9 Uhr Amtsgericht Hamburg-Harburg
(vermutlich Saal A606)
Fortsetzungstermin
Vorwurf: Störung öffentlicher Betriebe (Anketten vorm Urantransport in HH-Süd 2014)

Mi, 12.12.18 9.30 Uhr Amtsgericht Hamburg-Harburg
(Saal A306)
Vorwurf: Verstoß gegen die Eisenbahnbau und -betriebsordnung (Betreten der Bahnlage durch Abseilen vor Urantransport am SWT vor C. Steinweg 2014) Neuanlauf vom Kletter-Prozess nach dem Platzen im Juli 2018

Fr, 11.1.19 9.30 Uhr Landgericht Hamburg
(Saal 309)
Berufung
Vorwurf: (Beihilfe zu) Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe (Versorgung einer angeketteten Person mit Lebensmitteln, Urantransportstopp 2014)

Do, 24.1.19 10.00 Uhr Landgericht Hamburg
(Saal 309)
Fortsetzung vom 11.1.

Mehr Informationen und aktuelle Terminverlegungen: nirgendwo.info/hamburg

Spendenkonto:

VusEumUmseP e.V.
IBAN: DE30 8306 5408 0004 0613 81
BIC: GENO DEF1 SLR
Betreff: Atomkraft – nirgendwo Soli (bitte immer angeben, damit es zugeordnet werden kann)

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Fortsetzungstermin in Hamburg-Harburg

Am kommenden Montag, 19.11., geht das Verfahren am AG Hamburg-Harburg wegen einer Ankettaktion gegen einen Urantransport aus 2014 weiter. 9:00 Uhr, Saal A 6.06 (Haus A ganz oben). Mittlerweile sind alle Zeugen vernommen, bzw. es wurde von der Vernehmung abgesehen, sodass der Tag wahrscheinlich damit vorüber gehen wird, dass Beweisanträge vorlesen werden. Ein paar Zuschauer*innen wären trotzdem oder gerade deswegen nett – es gibt jedenfalls jede Menge über Atomkraft und Versammlungsrecht zu lernen.

In gleicher Sache stehen im Januar, am 11. und 24.1.2019 Berufungstermine vorm Landgericht Hamburg gegen eine Person an, der vorgeworfen wird, die Angeketteten unterstützt zu haben.

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