Bericht vom zweiten Verhandlungstag mit Trennscheibe zur Verhinderung spontaner Fütterungen

Ankett-Aktion 18.8.2014 vor und hinter Urantransport

Am 14.2. geht es mit Romantik am Valentinstag zum dritten Prozesstag ums Füttern bei einer Ankettaktion gegen einen Urantransport im Jahr 2014. Beim vergangenen zweiten Prozesstag aufgerüstet: Der Saal war diesmal größer und hatte eine Trennscheibe, wohl ein Saal für risikoreiche Verhandlungen, zum Beispiel wenn es darum geht, einer Atomkraftgegnerin das Versorgen von angeketteten Personen nachzuweisen. Publikum und Verteidigung nahmen die Trennscheibe also amüsiert zur Kenntnis.

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Prozess um Uranzug-Kletterblockade: Strahlenschutz ist Fehlanzeige bei Terminalbetreiber C. Steinweg und DB-Schenker

nranzug-Kletterblockade - 3. Prozesstag
Uranzug-Kletterblockade – 3. Prozesstag 14.1.19

Im Prozess gegen eine Kletteraktivistin vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg wurden am 14.1.19 zwei Zeugen von der Atomumschlagfirma C. Steinweg und der DB-Schenker vernommen. Der Prozess geht am 31.1.19 um 9h30 weiter. Ein Lokführer der DB-Schenker, ein Vertreter der Hamburg Port Authority HPA und der Polizeieinsatzleiter sollen an diesem Termin vernommen werden.  Solidarischer Prozessbesuch ist willkommen.

Hintergrund ist eine 7-stündige Kletterblockade eines Urantransportes im Hamburger Hafen im November 2014 bei der Ausfahrt des Zuges aus dem Terminal von c. Steinweg. Die Anklage lautete ursprünglich auf Nötigung. Das konnte jedoch nicht durch die Ermittlungen belegt werden. Der Vorwurf lautet nun auf eine nicht näher definierte Gefährdung des Bahnbetriebes nach der EBO. Es sind inzwischen 6 Verhandlungstage für diese Ordnungswidrigkeit terminiert. Der 31.1. wird der 4. Tag sein.

Die Vernehmung der Zeugen am 14.1. ergab, dass weder die Verantwortlichen von der Atomumschlagfirma C.Steinweg noch Angestellte der DB-Schenker etwas zu Katastrophenschutz und Strahlenschutz wissen (wollen).
Der Prokurist von C. Steinweg meinte, die Atomkraftgegner würden für die Warnung der Bevölkerung sorgen, das sei ausreichend. Der ehemalige Angestellte der DB-Schenker wusste nicht was für eine radioaktive Fracht er transportiert habe und erklärte keinerlei Ausbildung zu Strahlenschutz zu haben, nicht zu wissen in welchem Abstand zu welcher radioaktiven Fracht Mensch wie lange stehen dürfe, um nicht allzu große Risiken einzugehen.

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Heilbronn: Weitere Castor-Prozesse

Die Repressionen der Neckarcastoren gehen in die nächste Runde. Die Menschen freuen sich über Zuschauer*innen und Unterstützung. Die Termine:

  • Donnerstag 28.3. 14 Uhr Saal 54: Ordnungswidrigkeit wegen Schwimmen am 4. Castor AG Heilbronn
  • Herbst 2019: Berufung in einem Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Versammlungsleitung)
  • Die Revision eines Aktivisten nach seiner Verurteilung wegen Versammlungsleitung bei einer Castor-Vorfeldaktion läuft noch.

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Landgericht Hamburg erfolglos beim Einschüchtern von Prozessbesucher*innen

Am Freitag fing die Berufsverhandlung einer Anti-Atom-Aktivistin vorm Landgericht Hamburg an, der vorgeworfen wird eine andere Person versorgt zu haben, die sich 2014 vor einem Urantransport angekettet hatte. Gegen das Urteil vom Amtsgericht Hamburg-Harburg von 30 Tagessätzen wegen Beihilfe zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe hatten Angeklagte und Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Am ersten Prozesstag wurden noch keine Zeug*innen vernommen, es geht weiter am Do, 24.1. um 10 Uhr und am Do, 21.2. um 10 Uhr jeweils im Saal 183 des Strafjustizgebäudes des Landgerichts Hamburgs. Solidarisches Publikum ist herzlich willkommen, ob zum Zuschauen oder zu Aktionen. Hier folgt jetzt ein Bericht vom ersten Verhandlungstag.

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11.1. 2019 „Verstrahlt“ Soliparty gegen Justiz und Atomstaat

SAND (Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe) und
Contratom veranstalten am 11. Januar 2019 in Hamburg in der Roten Flora eine Soliparty für repressionsbetroffene Anti-Atom-Aktive (hier geht’s zum fb-Event)

Hier der Aufruftext und das Line-Up:

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AKTION – PROZESS…..PARTY?!

ohne Mampf kein Kampf - Lecker Unterstützung :-)Morgens zum Landgericht Hamburg, abends zur Soliparty in die Flora.

Am 11.1. um 9.30 Uhr im Saal 306 findet am Hamburger Landgericht der Berufungsprozess gegen eine Aktivistin statt. In diesem Prozess geht es darum, ob es strafbar ist, Menschen die an Gleisen festgekettet sind, durch füttern zu unterstützen.

Klingt bescheuert? Ist es auch. Aber der Staatsanwaltschaft reicht es um eine Anklage wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe zu erlassen, dem Amtsgericht Hamburg-Harburg reichte es für eine Verurteilung. Weiterlesen

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Prozess um Uranzug-Kletterblockade wird fortgesetzt

KletteraktionNächster inhaltlicher Prozesstermin: 14.1. – 9:30 Uhr AG Hamburg-Harburg

In Hamburg-Harburg fand am 12.12.2018 ein erneuter Anlauf zur Verhandlung einer Aktion statt, bei der im November 2014 ein Uranzug wegen einer Kletteraktion über dem Gleis zur Firma C.Steinweg das Firmengelände nicht verließ.

Nach einigem Hin- und Her wird jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit, dem Stören des Bahnverkehrs nach der Eisenbahnbau und -betriebsordnung verhandelt, wegen einer Störung, die nach Aussage des Staatsanwalts anders als die Straftat der Störung öffentlicher Betriebe nach §316b keine Veränderung oder Beschädigung der Gleisanlagen voraussetzt.

Beim ersten Prozesstag im neuen Anlauf wurde ein Polizist vernommen, der aber weder zu Beginn noch am Ende der Aktion vor Ort war, sondern nur einen kleinen Zeitraum zwischen drin. Aus seiner Aussage wurde klar, dass trotz 600 Seiten Akte immer noch nicht alles dort enthalten ist – sein Bericht und von ihm mitgebrachte Fotos beispielsweise nicht. Weiterlesen

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HH: 30 Tagessätze Geldstrafe wegen Urantransportblockade

Nach im Endeffekt acht Verhandlungstagen hat das Amtsgericht Harburg heute einen Anti-Atom-Aktivisten zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen unter Vorbehalt verurteilt. Ihm wurde vorgeworfen, sich 2014 am Hafenbahnhof Hamburg Süd (Veddeler Damm) an die Schienen gekettet zu haben und so den Rangierbetrieb eines Urantransportes gestört zu haben.

Während es zu Beginn des Prozesses im September noch so aussah, als wolle das Gericht in der Ankettaktion sowohl eine Nötigung als auch eine Störung öffentlicher Betriebe sehen, wurde im Laufe der Beweisaufnahme deutlich, dass der Vorwurf der Nötigung nicht aufrecht zu halten war. Maßgeblich lag dies daran, dass der Lokführer betonte, es sei technisch problemlos möglich gewesen über die beiden Angeketteten hinüber zu fahren ohne dass denen oder der Lok oder den Schienen etwas passiert wäre.

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Hamburg: Prozess um Kletteraktion gegen Urantransport

Termin:

Mittwoch 12. Dezember 2018 – 09:30 Uhr – Amtsgericht Hamburg Harburg Saal A 3.06

Im November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion und einer Sitzblockade von Robin Wood Aktivist*innen.

Das Amtsgericht hat einen Angeklagten in einem ersten Verfahren verurteilt, das Urteil war jedoch so fehlerhaft, dass es durch das OLG Hamburg aufgehoben und zurück verwiesen wurde. Es gibt in seinem Fall noch keinen neuen Verhandlungstermin. Das Gericht wartet ab, was die Kollegin im Prozess gegen die weitere Aktivistin nun urteilt.

Ihr Verfahren verlief nämlich anders. Der zuständige Richter lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Nötigung ab – er sah in der gleichen Handlung nur einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), genauer eine betriebsstörende Handlung, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.

Für die gleiche Aktion stehen somit verschiedenste Vorwürfe im Raum, die Gerichte sind sich absolut nicht einig wie eine Aktion in der dritten Dimension oberhalb der Bahnanlage juristisch einzuordnen ist, es bleibt also spannend.

Ein erster Prozess gegen die zweite Kletterin platzte am 4. Juli 2018, weil das Gericht vergessen hatte den Polizeizeugen zu laden und die Staatsanwältin zum Zahnarzt wollte, der Zeuge also nicht zu einer späteren Uhrzeit geladen werden konnte.

Eine Einstellung des Verfahrens lehnt die Staatsanwaltschaft trotz der erheblichen rechtswidrigen Verfahrensverzögerung und der Tatsache, dass im Ordnungswidrigkeitsrecht das Opportunitätsprinzip gilt, ab. Wenn es um den Atomstaat geht , ist das Interesse an der Verfolgung besonders hoch. Auch 4 Jahre nach der Tat in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.

Die Kletteraktivistin freut sich über solidarischem Prozessbesuch und weitere Antiatom-Aktionen ! Weiterlesen

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AG Harburg: Katastrophenschutzpläne sind Betriebsgeheimnis

Am gestrigen Tag wurde vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg der Prozess gegen einen Antiatomaktivisten, der sich 2014 in Hamburg Süd vor einem Urantransport an der Schiene fest gekettet hat, fortgesetzt. Die Verhandlung dauerte bis 15 Uhr an.

Der Prozess wird am 10.12. um 9 Uhr fortgesetzt und es ist mit einer Urteilsverkündung zu rechnen, da der zuständige Richter Azizy eine Frist zur Einreichung aller Beweisanträge bis gestern 15 Uhr setzte.

Der gestrige Prozesstag war eine Farce. Es wurde ein Zeuge der Hamburg Port Authority gehört, der ausschließlich darüber aussagen sollte, ob es sich bei dem Güterbahnhof um ein öffentlicher Betrieb handelt – um eine Verurteilung wegen Störung öffentlicher Betriebe möglich zu machen. Fragen zu Gefahrgütern und Katastrophenschutzplänen – immerhin gab es auf dem Gelände 2006 schon mal einen Flugzeugabsturz, wie der sichtlich genervte Zeuge bestätigen musste – wurden durch das Gericht untersagt. Der als Zeugenbeistand erschienene Anwalt erklärte diese Informationen zum Betriebsgeheimnis.

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