Termin:
Mittwoch 12. Dezember 2018 – 09:30 Uhr – Amtsgericht Hamburg Harburg Saal A 3.06
Im November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion und einer Sitzblockade von Robin Wood Aktivist*innen.
Das Amtsgericht hat einen Angeklagten in einem ersten Verfahren verurteilt, das Urteil war jedoch so fehlerhaft, dass es durch das OLG Hamburg aufgehoben und zurück verwiesen wurde. Es gibt in seinem Fall noch keinen neuen Verhandlungstermin. Das Gericht wartet ab, was die Kollegin im Prozess gegen die weitere Aktivistin nun urteilt.
Ihr Verfahren verlief nämlich anders. Der zuständige Richter lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Nötigung ab – er sah in der gleichen Handlung nur einen Verstoß gegen die Eisenbahnbau- und Betriebsordnung (EBO), genauer eine betriebsstörende Handlung, es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Für die gleiche Aktion stehen somit verschiedenste Vorwürfe im Raum, die Gerichte sind sich absolut nicht einig wie eine Aktion in der dritten Dimension oberhalb der Bahnanlage juristisch einzuordnen ist, es bleibt also spannend.
Ein erster Prozess gegen die zweite Kletterin platzte am 4. Juli 2018, weil das Gericht vergessen hatte den Polizeizeugen zu laden und die Staatsanwältin zum Zahnarzt wollte, der Zeuge also nicht zu einer späteren Uhrzeit geladen werden konnte.
Eine Einstellung des Verfahrens lehnt die Staatsanwaltschaft trotz der erheblichen rechtswidrigen Verfahrensverzögerung und der Tatsache, dass im Ordnungswidrigkeitsrecht das Opportunitätsprinzip gilt, ab. Wenn es um den Atomstaat geht , ist das Interesse an der Verfolgung besonders hoch. Auch 4 Jahre nach der Tat in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Die Kletteraktivistin freut sich über solidarischem Prozessbesuch und weitere Antiatom-Aktionen ! Weiterlesen →