Atomklo Bure: Projekt-Gegner*innen wehren sich gegen Grundrechtseinschränkungen und gerichtliche Auflagen

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen „Verdacht auf kriminelle Vereinigung“ wurden die Angeklagten unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Wir geben hier die dies bezügliche Stellungnahme der Koordination der Vereine gegen Cigéo (Name des Atomkloprojektes) und des Netzwerkes „Sortir du Nucléaire“ (Atomausstieg) wieder.

Nachdem in ganz Frankreich und auch in Deutschland circa zwanzig „Bals des Malfaiteurs“ („Missetäter/Verbrecherbälle“) gefeiert worden sind, wird am 14.November um 9h45 die Anhörung vor dem Kassationsgericht stattfinden. Eine öffentliche Rede wird um 10h30 in Beisein der Angeklagten sowie von Mitgliedern lokaler Vereine und des Netzwerkes Sortir du Nucleaire gehalten werden.

Es gibt eine neue Homepage für Informationen über das Atomklo Bure. Noch gibt es keine Übersetzungen (ist aber in Planung): https://bureburebure.info/

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Anti-Atom-Prozess am AG HH-Harburg: Urteilsentwurf existiert vor Prozessbeginn

Im Prozess vor dem Harburger Amtsgericht wegen der Blockade eines Urantransportes im Hamburger Hafen 2014 machten der Angeklagte und seine Verteidigung in der Akte eine bemerkenswerte Entdeckung: Neben einem vorgeschriebenen Prozess-Ablaufplan fanden sie dort auch schon eine stichpunktartige Urteilsbegründung, versehen mit dem Vermerk „Bitte vor der Akteneinsicht alle Unterlagen dringend entfernen“. Und das vor Beginn der Beweisaufnahme.

Der Angeklagte beantwortete dies mit einem Befangenheitsantrag wegen des Verdachts der Voreingenommenheit. Darin beschreibt er den beanstandeten Akteninhalt wie folgt:

“Bei Durchsicht der Unterlagen fand ich u.a. einen exakten Ablaufplan für meinen Prozess. In diesem Ablaufplan waren an einigen Stellen noch Lücken zum Ausfüllen gelassen, beispielsweise für Notizen zum Plädoyer. Unter der Überschrift „Urteil“ jedoch war keine Lücke gelassen. Dort steht zu lesen „Nötigung in Tateinheit mit Störung öffentlicher Betriebe“. Schwarz auf weiß steht hier also in den Unterlagen schon, dass ich verurteilt werden soll. Ich kann nicht recht fassen, dass mir dieser Zettel tatsächlich in die Hände gefallen ist und blättere gespannt um. Was jetzt folgt ist an Absurdität kaum zu überbieten: Es ist das handschriftliche Konzept der Urteilsbegründung. Allesamt geschrieben noch bevor die Beweisaufnahme überhaupt begonnen hat.“

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Prozessbericht vom 11.10.2018 wegen Urantransportblockade

Protest vor dem AG Harburg (Foto: Pay Numrich)

Am heutigen dritten Prozesstag wegen einer Ankettaktion im Hamburger Hafen 2014 versuchte der Angeklagte zunächst einen Befangenheitsantrag vorzulesen. Dies wurde ihm verwehrt und er wurde auf später vertröstet. Nach einigen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit dieses Verhaltens und der kompletten Weigerung durch Richter Azizy schriftliche Beanstandungen zu seinem Verhalten entgegenzunehmen wurde spontan eine Person aus dem Publikum, die sich in die Debatte eingemischt hatte, als weitere Wahlverteidigerin des Angeklagten zugelassen. Damit hat dieser nun zwei Personen als nach §138(2) StPO zugelassene Verteidiger_innen.

Angeklagter und Laienverteidigung im Saal (Foto: Pay Numrich)

Es kam sodann zur Vernehmung des Lokführers. Der schilderte detailgetreu, dass er einen falsch beladenen Unrancontainer aus dem Zug habe heraustrennen wollen, um ihn im Terminal korrekt umladen zu lassen. Doch dazu war es zunächst nicht gekommen, weil mit Ankettaktionen sowohl vor als auch hinter dem Zug die Weiterfahrt bzw das Rangieren mit den Uranerzkonzentratcontainern unmöglich gemacht worden waren.

Nach der Vernehmung wurde schlussendlich dann doch noch der umstrittene Befangenheitsantrag gestellt, der sich mit überraschenden Unterlagen aus der Gerichtsakte befasste. Sobald uns die dienstliche Erklärung des Richters dazu vorliegt, werden wir nochmals genauer über den Vorgang berichten.

Fortsetzungstermine sind am 25. und 26.10. jeweils um 8.30 Uhr am Amtsgericht Harburg

Infos zum bisherigen Prozessverlauf finden sich hier.

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Solidarische Grüße aus dem Rheinland: Gerichte sind zum Essen da!

auf indymedia gefunden: Ob in Hamburg Harburg, im Hambacher Forst oder sonst wo. Überall wird versucht mittels staatlicher Repression Widerstand zu brechen. Darauf kann es nur eine Antwort geben, Gerichte ab in den Kochtopf!

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Hamburg-Harburg: Verteidigung nicht geladen – Prozess vertagt

Der heutige Prozesstag am Amtsgericht Hamburg-Harburg war kurz: Vorm Gerichtsgebäude zeigten Angeklagter und Zuschauer*innen Solidarität mit den Besetzer*innen des Hambacher Forsts und den Protesten gegen Kohle. Drinnen wurde nach fünf Minuten festgestellt, dass der dem Angeklagten genehmigte Verteidiger nicht zum Prozess geladen war. Der Prozess soll jetzt also am 2.10. um 9.30 Uhr vorm Amtsgericht Hamburg-Harburg mit Verteidigung neu beginnen – im dann dritten Anlauf.

Hintergrund des Prozesses ist eine Ankettaktion vor und hinter einem Urantransport im Jahr 2014 im Güterbahnhof Hamburg-Süd. Auch mehr als vier Jahre danach weigert die Staatsanwaltschaft sich, einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen und möchte die gegen Atomtransporte Aktiven gerne verurteilt sehen – deshalb wird es wohl auch noch einige Prozesstage geben.

Weitere Prozesstermine:
Dienstag, 2.10. 09:30 UHR Sitzungssaal A 6.06. Ebene 6.
Donnerstag, 11.10. 10:00 Uhr Sitzungssaal A 6.06 Ebene 6.
Donnerstag, 25.10. 08:30 Uhr Sitzungssaal A.6. 06 Ebene 6
Freitag, 26.10. 08:30 Uhr Sitzungssaal A 6.04 Ebene 6

Mehr Infos zu den bisherigen Prozessen zur Aktion

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Neue Prozesstermine wegen Uranzugblockade 2014 im Güterbahnhof Hamburg-Süd

[Hamburg-Harburg] Ab Freitag, den 21.9. 8:30 Uhr sollen die Prozesse gegen die Aktivist*innen, die im August 2014 einen Zug mit Uranerzkonzentrat im Hafenbahnhof Hamburg-Süd blockierten in die nächste Runde gehen. Bisher wurden 2 Aktivistinnen zu 50 bzw. 30 Tagessätzen verurteilt. Letztere Verurteilung für die als Beihilfe bezeichnete Versorgung einer Angeketteten Person mit Lebensmitteln und Getränken.

Gegen den jetzt Angeklagten war das Verfahren bereits im April 2016 ein erstes mal eröffnet worden, musste jedoch nach etwa einer Stunde wider ausgesetzt werden, als die Richterin bemerkte, dass sie nicht in der geplanten Zeit zu einer Verurteilung kommen würde. Diesmal sind denn auch gleich drei Verhandlungstage angesetzt. Nach dem 21.9 geht es weiter am 25.9. und 2.10. jeweils um 8:30 Uhr, Amtsgericht Hamburg-Harburg, Buxtehuder Strase 9, Saal A 6.04

Infos zu den bisherigen Verfahren

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Heilbronn: Bußgeldverfahren wg. Neckarcastor eingestellt

Am 17.8. wurde vor dem Amtsgericht Heilbronn gegen eine Aktivistin verhandelt, der vorgeworfen wurde in der Nähe einer Kletteraktion gegen einen CASTOR-Transport auf dem Neckar die Angabe ihrer Personalien gegenüber der Polizei verweigert zu haben. Nach Auseinandersetzungen um eine Einlassverfügung (die Polizisten gestattete mit Schusswaffen im Saal zu sein) sowie Streit um die Hinzuziehung von fehlenden Dokumenten zu den Akten wurden ein Polizist und eine Polizistin vernommen, die sich jedoch beide nicht an die angebliche Personalienverweigerung erinnerten. Das von Anfang an vollkommen unsinnige, weil auf einem ausgedachten Vorwurf basierende Verfahren wurde dann nach ca anderthalbstündiger Verhandlung auch eingestellt.

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Mal wieder ordnungswidrig: CASTOR-Prozess in Heilbronn

Weil ihr vorgeworfen wird im Rahmen einer Protestaktion gegen einen CASTOR-Transport auf dem Neckar gegenüber der Polizei ihre Personalien nicht angegeben zu haben steht am 17.08.2018 um 13.00 Uhr in Heilbronn eine Aktivistin vor Gericht.

Sie freut sich über solidarische Prozessbesucher*innen.

Hinweis: Das Gericht hat Einlasskontrollen angekündigt.

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8 Jahre Kampf vor Gericht: Kletteraktivistin gewinnt CASTOR-Klagen

Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

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Verzögerung im Betriebsablauf von Bahn … und Gericht

Solidarität vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg

Solidarität vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg

Am Mittwoch fand vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg ein Prozess um eine Kletteraktion gegen Urantransporte statt. Hintergrund war die 7-stündige Verzögerung eines Uranzugs bei seiner Abfahrt aus der Terminal von der Atom-Umschlagfirma C. Steinweg im Hamburger Hafen im November 2014. Die radioaktive Fracht war für die Uranfabrik von Orano (ex AREVA) in Südfrankreich bestimmt. Angeklagt sind zwei Kletter*innen in zwei verschiedenen Verfahren, die sich in über der Bahnstrecke aufgespannten Seilen aufhielten. Die Sitzblockierer*innen wurden nicht angeklagt.

Gerichte und Staatsanwaltschaft streiten seit nun ca. 4 Jahren um die Strafbarkeit der Handlung. Wie eine Demonstration im Luftraum einer Bahnanlage einzuordnen ist, ist umstritten. Die Staatsanwaltschaft sieht darin eine Nötigung. Ein Kletterer wurde verurteilt, das Urteil wurde aber später durch das OLG aufgehoben. Die andere Kletterin stand am Mittwoch vor Gericht. Das Amtsgericht hat in ihrem Fall das Verfahren mit dem Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit, eines Vorstoßes gegen die Eisenbahn- Bau und Betriebsordnung (EBO), eröffnet.

Am Mittwoch wurde das Verfahren durch Gericht und Staatsanwaltschaft erneut verzögert und nach anderthalb Stunden ausgesetzt. Die Verhandlung muss zu einem späteren Zeitpunkt von Neuem beginnen.

Das Gericht hatte vergessen, ein Zeuge zu laden und ein späteres Erscheinen des Zeugens am Nachmittag war nicht möglich, weil die Staatsanwältin zum Zahnarzt wollte. Einer Einstellung stimmte die Staatsanwaltschaft trotz erheblicher Verfahrensverzögerung und der Tatsache, dass es in dem Verfahren inzwischen nur noch um eine Ordnungswidrigkeit geht, nicht zu. Das sei die Linie der Hamburger Staatsanwaltschaft bei politischen Verfahren. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sprach sich zwar für eine Einstellung des Verfahren aus. Ihre Zustimmung dürfe sie aber ohne Zustimmung der Abteilungsleitung nicht abgeben und diese sei gerade urlaubsbedingt und wegen laufenden G20 Verfahren am Amtsgericht Mitte nicht erreichbar.

Die Staatsanwältin war nicht besonders glücklich darüber, ihre Behörde in dem Verfahren vertreten zu müssen. Bei einer Ordnungswidrigkeit kommt es äußerst selten vor, dass die Staatsanwaltschaft anwesend ist.

Zuständig für das Verfahren war eine junge Richterin, Frau Schirm. Sie hatte unverhältnismäßige Eingangskontrollen angeordnet, die für Unmut sorgten. Auch Nachfrage erklärte sie, sie sei neu hier im Gericht und habe die Kontrollen angeordnet, weil ihr durch die Gerichtsleitung gesagt worden sei, das sei bei politischen Verfahren üblich. Einen Antrag auf Aufhebung der Kontrollen stellte sie zurück. Darin sieht man wie Gerichte – das muss nicht auf die Richterin persönlich zutreffen – bei politischen Verfahren voreingenommen sind. Verfolgt wird formal eine Handlung. Real soll aber eine politische Einstellung kriminalisiert und vermittelt werden, dass Polit-Aktivist*innen gefährliche Menschen sind.

Der Prozess kam am Mittwoch über die Genehmigung eines Wahlverteidigers in der Person eines befreundeten Aktivisten und die politische Einlassung der Betroffenen über die Umstände der Handlung nicht hinaus. Eine Aussage zur Sache machte sie nicht und sie bestand auf die Vernehmung des nicht erschienenen Zeugen. Die Betroffene lies sich auf einen Verzicht auf die Vernehmung des Zeugen nicht ein. Den Fehler und die Verzögerung haben schließlich Gericht und Staatsanwaltschaft zu verantworten.

Es bleibt abzuwarten ob der Prozess neu angesetzt wird – oder das Verfahren doch noch eingestellt wird.

Prozesse werden die Aktivist*innen nicht von weiteren Aktionen abhalten. Denn der Protest zeigt etwas Wirkung und es ist noch viel zu tun. Der Hamburger Senat sah sich vor kurzem dazu genötigt, Ankündigungen über eine vermeintliche Einschränkung von Atomtransporten im Hamburger Hafen zu verbreiten. Noch ist es heiße Luft, wie sich herausgestellt hat. Der Senat hat erklärt, eine Vereinbarung über einen freiwilligen Verzicht auf Atomtransporte mit Happag Llyod und HHLA getroffen zu haben. Der Verzicht betrifft allerdings nur Kernbrennstoffe – nicht also Transporte wie der Urantransport, der Gegenstand der Prozesses am Mittwoch war. Beobachtungen zur Folge finden außerdem nach wie vor Kernbrennstoff Transporte statt. Die Veröffentlichung von Bildern eines Atomtransportes bei der HHLA vor zwei Wochen setzte den städtischen Hafenbetreiber unter Druck. Diese erklärte, sich an der Verzichtserklärung halten zu wollen, es sei nur noch nicht so weit. Einen Termin nannte das Unternehmen nicht. Also muss der Druck durch aufrecht erhalten werden! (Bericht dazu)

Eine Möglichkeit Energie für den weiteren Widerstand aufzutanken und sich zu vernetzen, gibt es Anfang August beim internationalen Antiatom-Camp in Narbonne.

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