Prozesstermine gegen Anti-Atom-Aktive in Hamburg

vorm AG Hamburg Harburg, Februar 2016

vorm AG Hamburg Harburg

In Hamburg gab es 2014 einige Aktionen rund um Urantransporte, die immer noch alle zwei Tage über das Stadtgebiet von Hamburg gehen. Wegen der Aktionen stehen aktuell mehrere Aktivist*innen vor Gericht, zum einen wegen einer Ankettaktion vor und hinter einem Urantransport und einer Kletteraktion. Alle Angeklagten freuen sich über solidarische Aktionen oder Prozessbesucher*innen.

Die einzelnen Termine:


Mo, 3.12.18 9 Uhr Amtsgericht Hamburg-Harburg
(vermutlich Saal A606)
Fortsetzungstermin
Vorwurf: Störung öffentlicher Betriebe (Anketten vorm Urantransport in HH-Süd 2014)

Mi, 12.12.18 9.30 Uhr Amtsgericht Hamburg-Harburg
(Saal A306)
Vorwurf: Verstoß gegen die Eisenbahnbau und -betriebsordnung (Betreten der Bahnlage durch Abseilen vor Urantransport am SWT vor C. Steinweg 2014) Neuanlauf vom Kletter-Prozess nach dem Platzen im Juli 2018

Fr, 11.1.19 9.30 Uhr Landgericht Hamburg
(Saal 309)
Berufung
Vorwurf: (Beihilfe zu) Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe (Versorgung einer angeketteten Person mit Lebensmitteln, Urantransportstopp 2014)

Do, 24.1.19 10.00 Uhr Landgericht Hamburg
(Saal 309)
Fortsetzung vom 11.1.

Mehr Informationen und aktuelle Terminverlegungen: nirgendwo.info/hamburg

Spendenkonto:

VusEumUmseP e.V.
IBAN: DE30 8306 5408 0004 0613 81
BIC: GENO DEF1 SLR
Betreff: Atomkraft – nirgendwo Soli (bitte immer angeben, damit es zugeordnet werden kann)

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Fortsetzungstermin in Hamburg-Harburg

Am kommenden Montag, 19.11., geht das Verfahren am AG Hamburg-Harburg wegen einer Ankettaktion gegen einen Urantransport aus 2014 weiter. 9:00 Uhr, Saal A 6.06 (Haus A ganz oben). Mittlerweile sind alle Zeugen vernommen, bzw. es wurde von der Vernehmung abgesehen, sodass der Tag wahrscheinlich damit vorüber gehen wird, dass Beweisanträge vorlesen werden. Ein paar Zuschauer*innen wären trotzdem oder gerade deswegen nett – es gibt jedenfalls jede Menge über Atomkraft und Versammlungsrecht zu lernen.

In gleicher Sache stehen im Januar, am 11. und 24.1.2019 Berufungstermine vorm Landgericht Hamburg gegen eine Person an, der vorgeworfen wird, die Angeketteten unterstützt zu haben.

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Atomklo Bure: Projekt-Gegner*innen wehren sich gegen Grundrechtseinschränkungen und gerichtliche Auflagen

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen „Verdacht auf kriminelle Vereinigung“ wurden die Angeklagten unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Wir geben hier die dies bezügliche Stellungnahme der Koordination der Vereine gegen Cigéo (Name des Atomkloprojektes) und des Netzwerkes „Sortir du Nucléaire“ (Atomausstieg) wieder.

Nachdem in ganz Frankreich und auch in Deutschland circa zwanzig „Bals des Malfaiteurs“ („Missetäter/Verbrecherbälle“) gefeiert worden sind, wird am 14.November um 9h45 die Anhörung vor dem Kassationsgericht stattfinden. Eine öffentliche Rede wird um 10h30 in Beisein der Angeklagten sowie von Mitgliedern lokaler Vereine und des Netzwerkes Sortir du Nucleaire gehalten werden.

Es gibt eine neue Homepage für Informationen über das Atomklo Bure. Noch gibt es keine Übersetzungen (ist aber in Planung): https://bureburebure.info/

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Anti-Atom-Prozess am AG HH-Harburg: Urteilsentwurf existiert vor Prozessbeginn

Im Prozess vor dem Harburger Amtsgericht wegen der Blockade eines Urantransportes im Hamburger Hafen 2014 machten der Angeklagte und seine Verteidigung in der Akte eine bemerkenswerte Entdeckung: Neben einem vorgeschriebenen Prozess-Ablaufplan fanden sie dort auch schon eine stichpunktartige Urteilsbegründung, versehen mit dem Vermerk „Bitte vor der Akteneinsicht alle Unterlagen dringend entfernen“. Und das vor Beginn der Beweisaufnahme.

Der Angeklagte beantwortete dies mit einem Befangenheitsantrag wegen des Verdachts der Voreingenommenheit. Darin beschreibt er den beanstandeten Akteninhalt wie folgt:

“Bei Durchsicht der Unterlagen fand ich u.a. einen exakten Ablaufplan für meinen Prozess. In diesem Ablaufplan waren an einigen Stellen noch Lücken zum Ausfüllen gelassen, beispielsweise für Notizen zum Plädoyer. Unter der Überschrift „Urteil“ jedoch war keine Lücke gelassen. Dort steht zu lesen „Nötigung in Tateinheit mit Störung öffentlicher Betriebe“. Schwarz auf weiß steht hier also in den Unterlagen schon, dass ich verurteilt werden soll. Ich kann nicht recht fassen, dass mir dieser Zettel tatsächlich in die Hände gefallen ist und blättere gespannt um. Was jetzt folgt ist an Absurdität kaum zu überbieten: Es ist das handschriftliche Konzept der Urteilsbegründung. Allesamt geschrieben noch bevor die Beweisaufnahme überhaupt begonnen hat.“

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Prozessbericht vom 11.10.2018 wegen Urantransportblockade

Protest vor dem AG Harburg (Foto: Pay Numrich)

Am heutigen dritten Prozesstag wegen einer Ankettaktion im Hamburger Hafen 2014 versuchte der Angeklagte zunächst einen Befangenheitsantrag vorzulesen. Dies wurde ihm verwehrt und er wurde auf später vertröstet. Nach einigen Auseinandersetzungen um die Zulässigkeit dieses Verhaltens und der kompletten Weigerung durch Richter Azizy schriftliche Beanstandungen zu seinem Verhalten entgegenzunehmen wurde spontan eine Person aus dem Publikum, die sich in die Debatte eingemischt hatte, als weitere Wahlverteidigerin des Angeklagten zugelassen. Damit hat dieser nun zwei Personen als nach §138(2) StPO zugelassene Verteidiger_innen.

Angeklagter und Laienverteidigung im Saal (Foto: Pay Numrich)

Es kam sodann zur Vernehmung des Lokführers. Der schilderte detailgetreu, dass er einen falsch beladenen Unrancontainer aus dem Zug habe heraustrennen wollen, um ihn im Terminal korrekt umladen zu lassen. Doch dazu war es zunächst nicht gekommen, weil mit Ankettaktionen sowohl vor als auch hinter dem Zug die Weiterfahrt bzw das Rangieren mit den Uranerzkonzentratcontainern unmöglich gemacht worden waren.

Nach der Vernehmung wurde schlussendlich dann doch noch der umstrittene Befangenheitsantrag gestellt, der sich mit überraschenden Unterlagen aus der Gerichtsakte befasste. Sobald uns die dienstliche Erklärung des Richters dazu vorliegt, werden wir nochmals genauer über den Vorgang berichten.

Fortsetzungstermine sind am 25. und 26.10. jeweils um 8.30 Uhr am Amtsgericht Harburg

Infos zum bisherigen Prozessverlauf finden sich hier.

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Solidarische Grüße aus dem Rheinland: Gerichte sind zum Essen da!

auf indymedia gefunden: Ob in Hamburg Harburg, im Hambacher Forst oder sonst wo. Überall wird versucht mittels staatlicher Repression Widerstand zu brechen. Darauf kann es nur eine Antwort geben, Gerichte ab in den Kochtopf!

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Hamburg-Harburg: Verteidigung nicht geladen – Prozess vertagt

Der heutige Prozesstag am Amtsgericht Hamburg-Harburg war kurz: Vorm Gerichtsgebäude zeigten Angeklagter und Zuschauer*innen Solidarität mit den Besetzer*innen des Hambacher Forsts und den Protesten gegen Kohle. Drinnen wurde nach fünf Minuten festgestellt, dass der dem Angeklagten genehmigte Verteidiger nicht zum Prozess geladen war. Der Prozess soll jetzt also am 2.10. um 9.30 Uhr vorm Amtsgericht Hamburg-Harburg mit Verteidigung neu beginnen – im dann dritten Anlauf.

Hintergrund des Prozesses ist eine Ankettaktion vor und hinter einem Urantransport im Jahr 2014 im Güterbahnhof Hamburg-Süd. Auch mehr als vier Jahre danach weigert die Staatsanwaltschaft sich, einer Einstellung des Verfahrens zuzustimmen und möchte die gegen Atomtransporte Aktiven gerne verurteilt sehen – deshalb wird es wohl auch noch einige Prozesstage geben.

Weitere Prozesstermine:
Dienstag, 2.10. 09:30 UHR Sitzungssaal A 6.06. Ebene 6.
Donnerstag, 11.10. 10:00 Uhr Sitzungssaal A 6.06 Ebene 6.
Donnerstag, 25.10. 08:30 Uhr Sitzungssaal A.6. 06 Ebene 6
Freitag, 26.10. 08:30 Uhr Sitzungssaal A 6.04 Ebene 6

Mehr Infos zu den bisherigen Prozessen zur Aktion

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Neue Prozesstermine wegen Uranzugblockade 2014 im Güterbahnhof Hamburg-Süd

[Hamburg-Harburg] Ab Freitag, den 21.9. 8:30 Uhr sollen die Prozesse gegen die Aktivist*innen, die im August 2014 einen Zug mit Uranerzkonzentrat im Hafenbahnhof Hamburg-Süd blockierten in die nächste Runde gehen. Bisher wurden 2 Aktivistinnen zu 50 bzw. 30 Tagessätzen verurteilt. Letztere Verurteilung für die als Beihilfe bezeichnete Versorgung einer Angeketteten Person mit Lebensmitteln und Getränken.

Gegen den jetzt Angeklagten war das Verfahren bereits im April 2016 ein erstes mal eröffnet worden, musste jedoch nach etwa einer Stunde wider ausgesetzt werden, als die Richterin bemerkte, dass sie nicht in der geplanten Zeit zu einer Verurteilung kommen würde. Diesmal sind denn auch gleich drei Verhandlungstage angesetzt. Nach dem 21.9 geht es weiter am 25.9. und 2.10. jeweils um 8:30 Uhr, Amtsgericht Hamburg-Harburg, Buxtehuder Strase 9, Saal A 6.04

Infos zu den bisherigen Verfahren

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Heilbronn: Bußgeldverfahren wg. Neckarcastor eingestellt

Am 17.8. wurde vor dem Amtsgericht Heilbronn gegen eine Aktivistin verhandelt, der vorgeworfen wurde in der Nähe einer Kletteraktion gegen einen CASTOR-Transport auf dem Neckar die Angabe ihrer Personalien gegenüber der Polizei verweigert zu haben. Nach Auseinandersetzungen um eine Einlassverfügung (die Polizisten gestattete mit Schusswaffen im Saal zu sein) sowie Streit um die Hinzuziehung von fehlenden Dokumenten zu den Akten wurden ein Polizist und eine Polizistin vernommen, die sich jedoch beide nicht an die angebliche Personalienverweigerung erinnerten. Das von Anfang an vollkommen unsinnige, weil auf einem ausgedachten Vorwurf basierende Verfahren wurde dann nach ca anderthalbstündiger Verhandlung auch eingestellt.

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Mal wieder ordnungswidrig: CASTOR-Prozess in Heilbronn

Weil ihr vorgeworfen wird im Rahmen einer Protestaktion gegen einen CASTOR-Transport auf dem Neckar gegenüber der Polizei ihre Personalien nicht angegeben zu haben steht am 17.08.2018 um 13.00 Uhr in Heilbronn eine Aktivistin vor Gericht.

Sie freut sich über solidarische Prozessbesucher*innen.

Hinweis: Das Gericht hat Einlasskontrollen angekündigt.

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