Münster: Urteil erwartet im Prozess gegen Atomkraftgegner*innen

Nach bisher sechs Verhandlungstagen vor dem Landgericht Münster wird jetzt am Freitag, 25.9. im Prozess gegen zwei Atomkraftgegner_innen ein Urteil erwartet. Ihnen wird vorgeworfen, sich vor einem Urantransport aus der Urananreicherungsanlage in Gronau im Sommer 2012 angekettet zu haben. In erster Instanz wurden sie zu 110 bzw. 70 Tagessätzen verurteilt. Während der ganzen Zeit laufen weiterhin Urantransporte.

Regelmäßig wird die Urananreicherungsanlage in Gronau per Bahn mit neuem Uran beliefert, Züge mit abgereichertem Uranhexafluorid fahren aus der Anlage ins französische Pierrelatte, damit der Müll dort umgewandelt und nach Gronau zurück transportiert wird – so auch am 30.7.2012. „Diese Atomtransporte ermöglichen den unbefristeten Weiterbetrieb der Atomanlagen mit all ihren Gefahren.  Unser Ziel ist es, diese Transporte zu stoppen und die Versorgung der Atomindustrie weltweit zu unterbinden.“, erklärt Unterstützerin Irene Thesing. „Auf dem Weg dahin ist es notwendig und richtig, diese Transporte durch vielfältige Aktionen so teuer wie möglich zu machen. Deshalb waren auch die damaligen Ankett- und Kletteraktionen wichtig.“ Weiterlesen

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Urantransport flieht vor Protesten – gleichzeitig stehen Aktivist_innen vor Gericht

Mahnwache in Münster am Hauptbahnhof gegen 3 Uhr

Mahnwache in Münster am Hauptbahnhof gegen 3 Uhr

Anti-Atom-Gruppen hatten grenzüberschreitende Proteste gegen einen Uranerzkonzentrat-Transport von Hamburg nach Narbonne angekündigt. Nachdem das Schiff „Mikhail Dudin“ am Montag Uranerzkonzentrat im Hamburger Hafen bei der Firma C.Steinweg entlud, fuhr der Zug am Dienstag eine andere Route als sonst üblich – damit wich er zahlreichen Mahnwachen an der Transportstrecke aus – so unter anderem in Buchholz (bei Hamburg), Bremen und Münster.

Planmäßig kommt der Urantransport montags nach der Abfahrt mitten in der Nacht durch den Münsteraner Hauptbahnhof. Von 20 Uhr abends bis 7 Uhr morgens waren Aktivist_innen im Bahnhof vor Ort um gegen den Transport zu protestieren und verteilten Flugblätter zur Information an die Bahnreisenden. Weiterlesen

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Bundespolizei scheitert zivilrechtlich vor dem OVG Schleswig

Wir dokumentieren eine Pressemitteilung von Robin Wood vom 3.9.2015:

  • Erfolg für AtomkraftgegnerInnen vor dem OVG Schleswig
  • Bundespolizei scheitert mit überzogenen Kostenforderungen für ihren
    Einsatz gegen DemonstrantInnen beim Lubmin-CASTOR / Grundrechte gestärkt

Die beiden AktivistInnen, die im Dezember 2010 mit einer Ankettaktion gegen den Atommüll-Transport nach Lubmin protestiert hatten, haben sich heute erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig gegen einen Gebührenbescheid der Bundespolizei gewehrt. Die Bundespolizei hatte von den beiden AtomkraftgegnerInnen zusammen 8.429,- Euro gefordert – als Ausgleich für die Kosten, die angeblich durch den Polizeieinsatz entstanden sind. In Rechnung gestellt werden durften aber lediglich 365 Euro und 74 Cent. Das ist die Summe, die unmittelbar durch die Aktion entstanden ist. Für eine Abwälzung der ohnehin anfallenden Personalkosten der steuerfinanzierten Bundespolizei fehle jede
Rechtsgrundlage. Das entschied heute das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig. Eine Revision ist nicht zugelassen. Das Urteil wird rechtskräftig, sofern die Bundespolizei nicht noch eine Zulassung der Revision vor Gericht erstreitet.

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Hamburg: Atomtransporte im Visier von Aktivist_innen – Protest im Visier der Gerichte

Mehrmals pro Woche fahren Atomtransporte durch Hamburg – per Schiff, LKW und Zug. Im vergangenen Jahr kam es zu zahlreichen Protest- und Blockadeaktionen dagegen, die nun staatlicherseits mit Repression beantwortet werden. Aktivist_innen kündigen für September weitere Proteste an.

Im August 2014 inspizierten Aktivist_innen unangekündigt das Gelände der Firma C.Steinweg, die regelmäßig Uran umschlägt. Das Uranerzkonzentrat aus den Abbauländern wird bei C.Steinweg von Schiffen auf die Schiene verladen, um dann über Bremen, Osnabrück, Münster und Köln nach Frankreich in die Konversion transportiert zu werden. Auf dem Gelände befanden sich 51 Urancontainer, darunter Container mit abgelaufener Zertifizierung, von denen der Senat behauptet hatte, sie seien längst abtransportiert. „Die Inspektion hat gezeigt, wie schlampig hier mit der radioaktiven Fracht umgegangen wird“, so eine Beteiligte. Gegen die Aktivist_innen und eine Pressevertreterin wurden Verfahren wegen Hausfriedensbruch eingeleitet, die Prozesse werden voraussichtlich in den nächsten Wochen vor dem Amtsgericht Harburg beginnen. Die Firma C.Steinweg hat Strafantrag gestellt.Eine Unterstützungskampagne wurde gestartet, bei der Menschen aufgefordert werden, Protestschreiben an C.Steinweg zu schicken.

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Lingen: Verfahren gegen Blockierer_innen der Brennelementefabrik eingestellt

Das Verfahren gegen neun wegen Nötigung angeklagter Anti-Atom-Aktivist_innen, welche 2012 mit ihrer Aktion sechs Stunden lang die Brennelementefabrik blockierten, wurde nach langem Ringen jetzt eingestellt.

Am 11.10.2012 besetzten neun Aktivist_innen aus verschieden Aktionszusammenhängen die Einfahrt der Brennelementefabrik (Advanced Nuclear Fuels) in Lingen. Diese gehört dem franzöischen Staatskonzern AREVA und produziert Brennelemente für den internationalen Markt. „Risiko made in Germany“ betont Uli vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen.

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Landgericht Münster: Prozess gegen Anti-Atom-Aktivist*innen wegen Ankettaktion

Seit dem 14.08.2015 findet vor dem Landgericht Münster die Berufungsverhandlung wegen des Stopps eines Zugs mit Uranhexafluorid aus der Urananreicherungsanlage in Gronau im Juli 2012 statt. Weitere sieben Verhandlungstage sind angesetzt, der nächste am Freitag, 21.8. um 9.00 Uhr. Gegen das erstinstanzliche Urteil, in dem sie zu 80 bzw. 110 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt wurden, hatten die beiden verurteilten Personen Rechtsmittel eingelegt. Die Anklage lautet auf Störung öffentlicher Betriebe.

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Übersicht: Repression gegen Anti-Atom-Aktive – Von Einstellungen und Anklageschriften

Trotz angeblichen Atomausstiegs fahren zahlreiche Atomtransporte durch die BRD. Dagegen gibt es an unterschiedlichsten Orten seit Jahren Widerstand. Immer wieder landen Menschen deswegen vor Gericht, Verfahren werden eingestellt, Menschen verurteilt oder freigesprochen, Urteile aufgehoben, neue Verfahren eröffnet. Bei der Vielzahl an Verfahren ist es oft schwer, den Überblick zu behalten, daher haben wir im folgenden den aktuellen Stand der diversen uns bekannten Verfahren rund um Widerstand gegen Atomtransporte kurz zusammengefasst.

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Soliaktion: Protestschreiben an Atomumschlagfirma C. Steinweg

In Hamburg läuft eine Kampagne gegen Atomtransporte. Einige Aktionen haben bereits statt gefunden: Beobachtungen, Demos, Inspektion von Urancontainer, Schienenaktionen, etc.
Zuletzt am vergangenen Montag (20.7.15) entlud das Atomschiff  Sheksna seine radioaktive Fracht am Süd-West-Terminal.

Die Aktionen der AtomkraftgegnerInnen sind der Polizei, der Justiz und den Umschlagfimen ein Dorn im Auge. Die ersten Gerichtsprozesse stehen an und wir wollen den Druck auf die beteiligten Firmen erhöhen. Das sind Gründe genug, eine Soliaktion zu starten, an der alle sich beteiligen können! Es handelt sich um eine Protestaktion an die Adresse der Hamburger Umschlagfirma C. Steinweg. Weiterlesen

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Heilbronn: Verurteilung lohnt nicht, weil Betroffener sich verteidigt – Beleidigungsverfahren eingestellt

Während einer Blockade des AKW Neckarwestheim Ende April 2013 raste ein PKW durch mehrere Absperrungen bis in die Demonstration hinein. Der Fahrer, der ohne das Eingreifen der Protestierenden bei dieser massiven Gefährdung nicht nur einen von ihnen verletzt hätte, wird von Polizei und Justiz geschützt. Diese geht gegen die eigentlich Betroffenen: Mit Polizeigewalt vor Ort und lächerlichen Ermittlungen und Anklagen im Nachgang. So fand sich ein Aktivist am Freitag, den 10. Juli bereits in der zweiten Instanz vor dem Landgericht Heilbronn dem Vorwurf einer »Beleidiung« ausgesetzt: »Laber doch ned so ne Scheiße, Mann«, soll er zu einem Polizisten gesagt haben. Nach mehreren Stunden wurde der Prozess schließlich eingestellt. Der Aufwand lohne dem Gericht nicht die geringe zu erwartende Strafe. Weiterlesen

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Berlin: Prozess gegen Aktivisten eingestellt – Demonstrant trotzdem schuld an Verfolgung

Als bei der Energiewendedemo in Berlin im Herbst 2013 zwei KletterInnen ein Banner gegen Kohlekraft an einem Mast aufhängen wollten, versuchte die Polizei es mit Gewalt zu unterbinden. Die DemonstrantInnen setzten sich schließlich durch. Die Polizei reagierte jedoch mit zahlreichen Anzeigen gegen DemonstrantInnen. Der Prozess gegen eine Kletteraktivistin fand bereits im April vor dem Amtsgericht Tiergarten statt. Gegen das Urteil haben sowohl die Angeklagte als auch Oberstaatsanwalt Von Hagen Berufung eingelegt. (Bericht Prozesstag 1, Prozesstag 2)

Am vergangenen Mittwoch wurde dagegen das Verfahren gegen einen weiteren Aktivisten am dritten Prozesstag eingestellt. Dem Aktivisten wurde vorgeworfen, zwei Polizisten beleidigt zu haben, als diese seine Personalien wegen eines angeblichen „Landfriedensbruch“ – der nie weiterverfolgt wurde, weil es ihn nie gab – überprüften. Es soll die Polizeimaßnahme als „Stasi-Methode“ quittiert haben und „Sind Sie bescheuert?“ gefragt haben. Weiterlesen

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