Dreifacher Erfolg für offensive Verteidigungsstrategie vor Gericht

Aktivistin verteidigt Aktivistin- Oberlandesgericht hebt Verurteilungen auf

Eine mehrjährige juristische Auseinandersetzung ist nun mit einem deutlichen Erfolg für die betroffene Polit-Aktivistin Cécile Lecomte zu Ende gegangen. Drei bereits erfolgte Verurteilungen wurden vom Brandenburgischen Oberlandesgericht aufgehoben und die Verfahren eingestellt.

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung waren drei Kletteraktionen aus den Jahren 2008 und 2009. Die Kletteraktivistin Cécile Lecomte hatte sich am Lüneburger Bahnhof und an der Bahnstrecke Lüneburg-Dannenberg demonstrativ und in luftiger Höhe gegen Nazis und Atomkraft positioniert. Darin sah die Bundespolizei Ordnungswidrigkeiten und die Auseinandersetzung landete vor dem Amtsgericht Potsdam. Weiterlesen

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Pressemitteilung: Prozess gegen Atomkraftgegner_innen vertagt

Pressemitteilung 20.8.2013 vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen und ContrAtom

Am heutigen Dienstag wurde am Amtsgericht Steinfurt gegen zwei Atomkraftgegner_innen wegen „Störung öffentlicher Betriebe“ verhandelt. Der Prozess wurde nach 4 Stunden für unbestimmte Zeit unterbrochen, noch bevor Zeugen vernommen werden konnten. Weiterlesen

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Pressemitteilung: Prozess gegen Anti-Atom-Aktivist_innen

Pressemitteilung 16.8.2013 vom Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen und ContrAtom

Letztes Jahr, am 30.7. 2012 musste ein,  mit Uranhexafluorid beladener Zug gleich wieder umkehren, nachdem er die Urananreicherungsanlage in Gronau verließ. Zwei Aktivist_innen hatten sich bei Metelen an die Gleise gekettet. Am 20.8. kommt es nun zum Prozess vor dem  Amtsgericht Steinfurt. Weiterlesen

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Prozess gegen Atomkraftgegner_innen in Steinfurt

In den letzten anderthalb Jahren hat es recht viel Anti-Atom-Aktionen im Münsterland gegeben. Jetzt kommt die staatliche Antwort auf eine davon. Am Dienstag, den 20. August wird um 11.30 am Amtsgericht Steinfurt gegen zwei Aktivist_innen verhandelt. Ihnen wird Störung öffentlicher Betriebe vorgeworfen. Hintergrund ist eine Ankettaktion, durch die ein Zug mit abgereichertem Uran bei Metelen für mehrere Stunden gestoppt wurde.
In Gronau, Lingen und Ahaus laufen immer noch Atomanlagen, die mit zahlreichen Atomtransporten verbunden sind. Der Staat als Erfüllungsgehilfe der Atomindustrie verfolgt jetzt also die Leute, die sich für die Stilllegung der Anlagen einsetzen.  Damit ihm das nicht gelingt, kommt doch zahlreich zum Prozess und lasst die Menschen im Gericht nicht alleine – gemeint sind schließlich wir alle! Die Aktivist_innen freuen sich auf entschlossene,
kreative, bunte, laute und subversive Aktionen gegen Gericht und Atomstaat von euch!

 

 

 

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In eigener Sache: Homepagehinweis

Bis Sommer 2013 haben wir auf dieser Homepage ausschließlich über Bußgeldverfahren gegen Anti-Atom-Aktivist_innen berichtet. Ab jetzt berichten wir auf diesen Seiten zusätzlich auch über Strafverfahren im Anti-Atom-Bereich. Diese Homepage hat weder im Bereich der Bußgeldverfahren, noch bzgl der Berichterstattung zu den Strafverfahren Anspruch auf Vollständigkeit, wir freuen uns aber immer über Hinweise auf weitere Verfahren und legen gerne neue Seiten an bzw. verlinken zu anderen Seiten, die über Prozesse berichten.

Seit heute online:

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Prozess wegen Castor-Kletteraktion Altmorschen 2010 eingestellt

Unerwartete Wendung am Amtsgericht Potsdam:

Nach 3 Verhandlungstagen stellte Richterin Ahle das Bußgeldverfahren wegen unerlaubten Betretens der Bahnanlagen per Telefon ein. „Die Verhandlung hätte am letzten Tag vor ihrem Urlaub stattgefunden. Zugunsten des Urlaubs musste der Termin entfallen und das Verfahren wurde eingestellt.“ so der Betroffene Christof N. „Wie so oft zählen vor Gericht nicht juristische Argumente, sondern Lust und Laune der Götter in Robe.“

Gegen eine Aktivistin steht in gleicher Sache bei der gleichen Richterin noch ein Verfahren aus. Informationen dazu hier oder unter
http://www.eichhoernchen.ouvaton.org/deutsch/de.html

Infos zur Aktion:
https://nirgendwo.info/info/fuldatal-bruckenaktion
Ausführlicher Bericht zum ersten Prozesstag

 

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Weitere Verhandlungstage wegen Castor-Kletteraktion bei Altmorschen – für eine Stunde Verhandlung 1000km durch die Republik

Wegen einer Castor Kletter-Aktion im Jahr 2010 musste sich Christof N. heute erneut vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten. Unbefugter Aufenthalt im Gleisbereich – normalerweise eine 25€-Ordnungswidrigkeit – wird ihm vorgeworfen. Bereits das zweite Mal stand Christof heute deswegen vor Gericht – wieder 7 Stunden, in denen allerdings inhaltlich nicht viel passierte. Der Zeuge hatte wegen des unvorhersehbaren Hochwassers 5 Stunden Verspätung. Infolgedessen versuchte Richterin Ahle nun, den Betroffenen unter Druck zu setzen, seine Strategie zu ändern und bereits vor der Zeugenvernehmung Beweisanträge zu stellen. Sie kündigte an, dass sie für Folgetermine keine Zeit habe – höchstens mal eine Stunde. Der Aussetzungsantrag des Betroffenen bis zu einer Zeit, zu der die Richterin auch Zeit habe, war schnell verworfen, da die Sache ja an einem Tag erledigt sei. Spätestens nach dem letzten Verhandlungstag, der 6,5 Stunden dauerte und nicht annähernd zu einem Ende kam, sollte Richterin Ahle aber bewusst sein, dass dies absolut unrealistisch ist. Weiterlesen

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OWi-Prozess wegen Castor-Kletteraktion bei Altmorschen 2010

Erneuter Kriminalisierungsversuch:
10.Juni, 9 Uhr, AG Potsdam, Jägerallee 10-12, Saal 21

Wie bereits Mitte März, soll nun erneut versucht werden, einen Anti-Atom-Aktivisten wegen unbefugten Aufenhalts im Gleisbereich zu verurteilen. 3 Jahre nach der Tat, nach bereits einem 6,5-stündigen Prozess in der Sache wird die Sache erneut aufgerollt werden. Damals musste der Prozess wegen Krankheit ausgesetzt werden. Der Zeuge aus Hessen muss erneut anreisen und es bleibt spannend, wie sein Erinnerungsvermögen dieses Mal ausfallen wird.
Interessiertes und Phantasievolles Publikum ist selbstverständlich gern‘ gesehen.

Infos zur Aktion:
https://nirgendwo.info/info/fuldatal-bruckenaktion
Bericht zum letzten Prozesstag:
https://nirgendwo.info/blog/2013/03/18/castor-sammel-prozess-nach-65-stunden-vertagt-vorwurfe-zum-teil-fallen-gelassen

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– Und Widerspruch einlegen lohnt sich doch! – Amtsgericht Potsdam: Erstes Verfahren gegen 4 Göttinger Castorgegner*innen ohne Auflagen eingestellt, weiteres Verfahren Mitte April

Am 22. Januar 2013 standen vier Castorgegner*innen aus Göttingen in Potsdam vor Gericht. Ihnen wurde vorgeworfen, am 16. Februar 2011 beim Castortransport von Karlsruhe zum Zwischenlager Lubmin die Gleisanlagen betreten zu haben. Bei dieser Protestaktion wurde der Castortransport zwischen Ronshausen und Hönebach für etwa 35 Minuten gestoppt. Dabei zeigten ca. zwanzig Aktivist*innen auf und neben den Bahngleisen ihren Widerstand gegen diesen Atommülltransport und den Weiterbetrieb der Atomanlagen. (https://linksunten.indymedia.org/de/node/34009)

Acht Aktivist*innen wurden von der Polizei gefasst und über vier Stunden lang in Gewahrsam genommen. Zudem wurden sie auf der Wache erkennungsdienstlich behandelt (Fingerabdrücke, Fotos, etc. gemacht), übrigens widerrechtlich, wie ein Gericht mittlerweile bestätigt hat.
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Castor-Sammel-Prozess nach 6,5 Stunden vertagt Vorwürfe zum Teil fallen gelassen

!!! Achtung !!!
Fortsetzungstermin am 4.April  muss wegen Krankheit ausfallen


Wegen zwei erfolgreichen spektakulären Blockadeaktionen in Hessen und der Pfalz musste sich am heutigen Montag ein Aktivist vor dem Amtsgericht Potsdam verteidigen – Knapp 3 bzw. 5 Jahre nach den Vorkommnissen. „Teils zeigte Richterin Ahle Verständnis für die Unverhältnismäßigkeit der Strafverfolgung. Das ältere Verfahren aus der Pfalz von 2008 hat sie zu Beginn der Verhandlung von sich aus eingestellt. Hätte sie mir vorab einen Hinweis darauf gegeben, hätte ich mir viel Aufwand sparen können. Bzgl. des anderen Vorwurfs wurde mir angeboten, über eine Reduktion des Bußgeldes zu reden. Angesichts des enormen bisherigen Aufwandes lehne ich dies ab. So ‚was hätte, wenn dann, eher kommen müssen. Jetzt bin ich hier und führe das Verfahren zu Ende.“ So Christof, der Betroffene. Nach einer 1,5-stündigen Zeugenvernehmung und etlichen Beweisanträgen seitens der Verteidigung beschränkte die Richterin den Vorwurf in der übrigen Sache auf das – vermutlich fahrlässige – unbefugte Betreten der Bahnanlagen – in der Regel mit max. 25€ bußgeldbewehrt. Eine betriebsstörende Handlung hielt sie für nicht nachweisbar. Weiterlesen

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