Nach einer Aktion von Robin Wood an der Brennelementefabrik in Lingen (mehr zur Aktion) wurden die beteiligten neun Aktivist*innen wegen Nötigung angeklagt. Der erste zuständige Richter in Lingen erklärte sich für befangen, weil sein Schwiegervater bei Areva arbeite. Der nächste Richter lehnt jetzt die Eröffnung des Hauptverfahrens aus rechtlichen Gründen ab. Im Schreiben des Gerichts heißt es „Es mangelt zumindest an der Rechtswidrigkeit der Nötigungshandlung.“ – die Handlung sei nicht verwerflich, die Angeklagten beabsichtigen den Protest gegen die Atomenergie und betroffen waren nur Areva-Mitarbeiter über einen geringen Zeitraum.
Der Staatsanwaltschaft bleibt noch die Möglichkeit zur Beschwerde beim Landgericht innerhalb von zwei Wochen, sonst ist das Verfahren eingestellt.

