Im Zuge der 17-stündigen Blockade eines Uranhexaflouridtransportes von Hamburg nach Gronau, kurz vor der Urananreicherungsanlage in Gronau am 05.10.2017, wurden wir, die wir rund um die Blockade aktiv waren unserer Freiheit beraubt, vermutlich hauptsächlich weil die Polizei uns nervig fand. Die Freiheitsberaubung variierte zwischen 2 und 17 Stunden, in denen uns zum Teildie notwendige medizinische Versorgung bei Unterkühlung verwehrt wurde.
Räumung der Betonblock-Blockade 2017 Bild: Pay Numrich
Wir klagten gegen das Land Nordrhein-Westfalen, das durch die ausführende Polizei die Beraubung der Freiheit zu verantworten hatte. Mit vielen langwierigen Begründungen hatte die Polizei die damaligen Maßnahmen verteidigt – unter anderem mit einem Schreiben der anonymen Betonbauer*innen, dass Monate nach den Ingewahrsamnahmen auf Indymedia aufgetaucht war. Knappe zwei Jahre nach der Aktion und einem Schreiben des Gerichts, dass es die Sache so sehe wie in der Klage beschrieben knickte die Behörde ein und bestätigte uns, dass das Einsperren unverhältnismäßig und unrechtmäßig gewesen ist. Jetzt fordern wir Schmerzensgeld von der Polizei dafür. So kann das Land vielleicht bei der Finanzierung der Kosten für die Strafprozess gegen sechs von uns, die jetzt wegen der Aktion angeklagt sind, helfen.
Eine gewonnene Klage. Grund zum ausrasten, Party machen und Beine hochlegen? Bestimmt nicht. Weiterlesen →