Neuer Knast, dieselben Gesetzesbrüche

Nachdem Ibi am Freitag, nach 14 Tagen Quarantäne in Schleswig, in den Knast nach Lübeck verschubt wurde, sollte sie heute von einem ihrer Verteidiger besucht werden.

Doch wie schon die JVA Schleswig, weigert sich die JVA Lübeck, die Verteidigung reinzulassen, wieder mit derselben rechtswidrigen Begründung, die Verteidigung im Vollstreckungsverfahren sei nicht nachgewiesen, da die vorgelegten Nachweise nur das Straf- nicht aber das Vollstreckungsverfahren beträfen. Dass das Quatsch ist, hat die Verteidigung auch zur Kenntnis der JVAs schon ausführlich argumentiert. Auch die Standardkommentierung der StPO ist da sehr klar:

„Das Verteidigerverhältnis erstreckt sich auf Vollstreckungsverfahren & Strafvollzugsangelegenheiten“

Aber nicht nur wird Ibi ihr Recht auf Besuch durch ihre Verteidigung verwehrt, der Knast weigert sich bislang außerdem, seine Verweigerung des Besuchs schriftlich zu bestätigen. Sie scheinen also genau zu wissen, dass das, was sie tun, rechtswidrig ist, und tun es trotzdem. Zum Glück hat hier niemand noch Vertrauen in den Rechtsstaat, den eins verlieren könnte….

Lasst die Verteidigung rein! Gefangen sein ist schon scheiße genug!

Die Anstaltsleitung in Lübeck ist erreichbar unter: Telefon: + 49 451 6201-100 Fax: + 49 451 6201-202

Falls die Anstaltsleitung nicht erreichbar sein sollte, fragt euch von der + 49 451 6201-0 aus durch!

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Corona auf Malle? Corona im Knast? – Inhaftierte Aktivistin zieht gegen Quarantäne-Regelungen der JVA vor Gericht

Die seit dem 23. April in Schleswig inhaftierte Anti-Atom-Aktivistin Ibi hat Rechtsmittel gegen die Corona-Quarantäne-Regelungen der JVA eingelegt. Während für Reiserückkehrende eine zehntägige Quarantäne mit Option auf Verkürzung nach fünf Tagen bei negativem Test gilt, müssen Gefangene stets 14 Tage in Quarantäne, was faktisch Isolationshaft bedeutet.

Zwar ist das Gefangensein an sich eine Belastung für die psychische Gesundheit, allerdings ist gerade die erste Zeit in Haft die psychisch schwierigste für viele Gefangene. Eine komplette Isolation von den anderen Gefangenen und damit praktisch jedem persönlichen Kontakt, der nicht von den Machtstrukturen innerhalb des Gefängnisses geprägt ist, sollte daher so kurz wie irgend möglich gestaltet werden.

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Warum Knast nicht „nur“ eingesperrt sein ist – Bericht von Ibi

Hier ein Bericht der derzeit Inhaftierten Anti-Atom-Aktivistin Ibi, eine Momentaufnahme aus der Quarantäne-JVA-Abteilung in Schleswig: Weiterlesen

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Ibi wird verlegt!

Die derzeit in der JVA Schleswig inhaftierte Ibi wird nach Angaben der JVA am Freitag nach Lübeck verlegt.  Ihre 2 Wöchige Quarantäne endet dann.

Damit eure Post weiterhin bei ihr ankommt empfehlen wir ab jetzt die Adresse der JVA Lübeck zu nehmen, weil wir nicht sicher sind ob die Briefe aus Schleswig weitergeleitet werden.

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Dienstaufsichstbeschwerde

Falls ihr Lust habt, die derzeit Inhaftierte Anti-Atom-Aktivistin Ibi im aktuellen Kampf um die Verweigerung ihrer Verteidigung zu unterstützen, findet ihr hier einen Vorschlag für eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Anstaltsleiterin.

Zwar erhoffen wir uns von dieser Dienstaufsichtsbeschwerde nicht, das die Anstaltsleiterin sofort ihr Verhalten ändert, allerdings zwingt es sie, sich zu positionieren und sich zu erklären.

Und es baut Druck auf und macht klar, das die Öffentlichkeit sehr wohl auf die Prozesse im Knast schaut.

Falls ihr eigene Ideen habt, sind diese natürlich genauso richtig!

Dienstaufsichtsbeschwerde

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Von brennenden und havarierten Atomschiffen und einer inhaftierten Aktivistin, die nicht duschen darf

Heute jährt sich der Brand des Atomfrachters Atlantic Cartier im Hamburger Hafen zum achten Mal. Am 1. Mai 2013 brach auf dem riesigen transatlantisch fahrenden Frachtschiff ein Feuer aus. Neben Munition und Ethanol befanden sich auch Brennstäbe und das sowohl radioaktive als auch toxische Uranhexafluorid an Bord. Nur knapp entging Hamburg damals einer größeren Katastrophe. Es folgten zahlreiche kleinere und größere Proteste, sowohl auf dem Wasser als auch an Land – Atomtransporte wurden in der Stadt diskutiert. Doch hat die Stadt daraus genug gelernt? Die Havarie der Montreal Express im Januar 2021, erneut ein Unfall mit einem Schiff, welches Uranhexafluorid geladen hatte, zeugt vom Gegenteil.

Statt Atomtransporte endlich zu stoppen, scheint es der Hamburger Justiz wichtiger, Atomkraftgegner*innen zu verfolgen. So sitzt momentan eine Aktivistin in der JVA Schleswig eine Ersatzfreiheitsstrafe ab. Sie war nach der Beteiligung an einer Urantransportblockade (im Hamburger Hafen) im Jahr 2014 vom Hamburger Landgericht 2019 zu einer Geldstrafe verurteilt worden und hatte sich geweigert, diese zu zahlen.

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Ibis erste Woche in Haft

Zu den gewöhnungsbedürftigen Umständen im Knast gehört unter anderem auch der zeitverzögerte Eingang von Informationen. Mit diesem Text wollen wir versuchen einen kleinen Einblick in die letzte Woche zu geben.

Nachdem Ibi für sie völlig überraschend nach Schleswig gebracht wurde, kam sie in der dortigen Jugendarrest-Anstalt in Quarantäne. Warum sie überhaupt nach Lübeck geladen wurde, ist und bleibt ein Rätsel und ist wohl vor allem mit Willkür und fehlender Kommunikation der Justizbehörden verschiedener Bundesländer untereinander zu erklären. Diese Willkür und den Schließer:innen und der Anstaltsleitung gegenüber ausgeliefert zu sein zieht sich durch die gesamte Woche.

Es zeichnet sich das Bild einer Anstalt, die ihre eigenen Regeln macht. Die Besuche der Verteidigung, die anfangs problemlos möglich waren, wurden schnell unterbunden. Die Begründungen ändern sich und zeigen vor allem, dass die Personen, die in der JVA arbeiten, die Rechtslage mindestens zum Teil selbst nicht verstanden haben.

Der Inhaftierten erzählen sie, die Verteidigung habe sie nie verteidigt. Der Person selber wurde am Mittwoch der Zutritt auf Anweisung der Leitung verwehrt. Ein Gespräch mit ihr darüber wurde auch verweigert. Es wird argumentiert, die Person habe zwar im Verfahren verteidigt, habe allerdings in der dazugehörigen Haftsache keine Befugnis mehr dazu. Das ist juristisch Blödsinn, und dient deutlich dem Zweck, Besuch von der Verteidigung zu verunmöglichen. Außerdem sei die Person kein:e Rechtsanwält:in.  Dass dies nach §138 (2) StPO auch nicht nötig ist und von der Verteidigung auch nie behauptet wurde, scheint allen ziemlich egal zu sein.

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Brief aus der JVA: Ab in die Quarantäne

Brief von Ibi vom 23. und 24.4.:

Vorab im Internet war nichts auffindbar, auch ein Anruf bei der JVA Lubeck brachte keine Informationen über die Corona-Quarantäneregeln. Die Staatsanwaltschaft Hamburg hatte auch zum Haftantritt in die JVA Lübeck bestellt (die in SH eigentlich für Frauen zuständig ist). Da angekommen wurde ich gleich vorne am Tor abgeholt. (kamm mir komisch vor, vielleicht wegen der Kundgebung vorm Knast) und mir wurde eröffnet, dass ich heute noch zur Quarantäne nach Schleswig gebracht würde. Die Schliesser*innen waren verwundert, dass ich überhaupt nach Lübeck geladen wurde, schließlich wüssten die in SH, dass Quarantäne für Frauen in Schleswig sei. Bis nach Hamburg hat es das wohl nicht geschaft – bis in die Öffentlichkeit auch nicht, ich war auch überascht. Dann fragten sie mich doch glatt, ob ich es schaffen würde, selbst nach Schleswig zu kommen. Kurz war ich in Versuchung wieder nach draussen zu meinen Freund*innen zu gehen. Wusste aber auch, dass die Kraft aufzubringen selbst reinzugehen ich kaum ein zweites mal aufbringen könnte und fand es auch ziemlich absurd, dass ich mich um deren Probleme kümmern sollte. So entgegnete ich. “Sie haben mich hierhin bestellt, jetzt sind Sie auch verantwortlich mich dahin zu bekommen, wo sie mich haben wollen”

Dann: Warten im Besucherraum, Sachen wegnehmen, abstasten, irgendein Warteraum. Kein Stuhl aber eine Fensterbank, auf der ich dann doch noch Sonne abbekam. Warten. Nach ner knappen Stunde kamen zwei Personen vom Knast in Lübeck in weißen Anzügen rein, ein bisschen fühlte ich mich wie im Seuchenfilm, naja bis auf, dass sie die Kapuzen gar nicht aufhatten. Ich bekam eine neue Maske zum Aufsetzten, für Abstand beim Maskentausch musste ich aber selbst sorgen. Im Transporter bei der Fahrt nahmen die auch ihre Masken ab, setzten sie erst vor Einfahrt in den Knast in Schleswig wieder auf. Wobei da schon ne Wand mit nur einigen Löchern nach vorne zwischen uns war. Keine Ahnung wie ernst die das nehmen, aber irgendwie passten die Monsteranzüge nicht ganz zum Verhalten.

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Lasst die Verteidigung rein!

Der in Schleswig inhaftierten Aktivistin Ibi wird Besuch ihrer Verteidigung verwehrt.

Als Grund behauptet die Anstaltsleiterin, nach §138(2) StPO zugelassene Verteidiger*innen dürften das nicht. Die Standardkommentierung der StPO sagt sehr deutlich das Gegenteil: „Das Verteidigerverhältnis erstreckt sich auf Vollstreckungsverfahren & Strafvollzugsangelegenheiten“

Lasst die Verteidigung rein! Gefangen sein ist schon scheiße genug! Die Anstaltsleitung ist erreichbar unter: Telefon: 04621 809 101 Fax: 04621 809-221

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Haftantritt und aktuelle Adresse

Am 23. 04. 2021 haben wir unsere Freundin Ibi bis vor die JVA Lübeck begleitet. Mit einer kurzen Kundgebung konnten wir uns von ihr verabschieden und auch nochmal deutlich machen, dass es uns um mehr geht, als nur ihren Haftantritt.

Gefängnisse lösen keine Probleme, erschaffen keine besseren Menschen und machen unsere Gesellschaft in keinster Weise besser! Stattdessen verschärfen sie soziale Ungleichheiten, stigmatisieren und zerstören Existenzen.

Es geht Ibi bei ihrer Haft auch darum, Strafe sichtbar zu machen und mehr Aufmerksamkeit für die Menschen zu erzeugen, die sich derzeit, trotz Pandemie, hinter Gittern befinden.

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